Rektor will weitere Funktionsperiode

18 Monate vor dem Ende seiner zweiten Amtszeit hat Markus Müller sein Interesse an der Ausübung einer weiteren Funktionsperiode (4 Jahre, ab 1.10.2023) bekanntgegeben.
Gemäß §23b des Universitätsgesetzes braucht es dazu kein "reguläres" Ausschreibungsverfahren; vielmehr "(..) kann eine Wiederbestellung ohne Ausschreibung erfolgen, wenn der Senat und der Universitätsrat dies mit jeweils einfacher Mehrheit beschließen".

Lehre: MedUni Wien praktiziert 0G

Durch das 2. Covid-19-Hochschulgesetz erhielten die Universitäten die Möglichkeit, ihr Corona-Management eigenständig zu gestalten. Im Bestreben, dem nach außen getragenen (allerdings sehr unterschiedlich gelebten) Willen zu "so viel Präsenz wie möglich" zu folgen, beschreiten die heimischen Universitäten unterschiedliche Wege – in Bezug auf Auslastung der Hörsäle, wie auch in Bezug auf die Hygieneregeln.
Im laufenden Sommersemester praktizieren die meisten heimischen Unis eine 2,5G- bzw. 3G-Regel.

Welchen Weg beschreitet die MedUni Wien? Für Lehrende (inklusive TutorInnen und Lehrbeauftragte) gilt Impfpflicht - für alle Neuaufnahmen und jede "Verlängerung" bestehender Verträge – damit für jede betraute Lehrtätigkeit.
Für die Studierenden gilt Gleiches, was dazu führte, dass einige impfunwillige Studierende im Wintersemester – völlig zurecht – von der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen sowie an summativen Prüfungen ausgeschlossen waren. (n.b.: Andreas Sönnichsen riet den abgewiesenen Studierenden, den Klagsweg zu beschreiten)
Bemerkenswerter weise hat das Rektorat nunmehr - ein Zusammenhang mit Sönnichsen ist (mir) nicht bekannt - nicht nur eine Abkehr von den 2G-Kontrollen beschlossen, sondern trifft auch explizit keinerlei Anstalten, den ungeimpften Studierenden den Zugang zu den Lehrveranstaltungen zu verwehren oder von diesen zumindest einen negativen Corona-Test einzufordern.
Ein solches Verhalten ist umso unverständlicher, als die Namen der ungeimpften Studierenden dem Rektorat ja samt und sonders bekannt sind – sei es durch Abweisungen im Wintersemester oder durch aufgeflogene Fälschungsversuche von Impf- oder Genesungszertifikaten.
Wieso also wird hier nichts unternommen? Fehlt hier tatsächlich jedes Bewusstsein und jede wahrgenommene Verantwortung in Bezug auf eine gegebene Gefährdung der übrigen Studierenden sowie der Lehrenden?

Kritik der uniko zur geplanten TU Linz

Die Universitätenkonferenz (uniko) kritisiert weiter die Pläne zur Errichtung einer Technischen Universität für Digitalisierung und digitale Transformation in Oberösterreich.
Der Mehrwert sei nicht sichtbar, so uniko-Präsidentin Sabine Seidler und verweist auf eine Stellungnahme zur Informatikausbildung in Österreich, welche der Wissenschaftsrat erst vor zwei Monaten vorgelegt hatte. Darin war angemerkt worden, dass es in Österreich einerseits im internationalen Vergleich viele Informatikstudenten gäbe- bei den Bachelor- und Masterabschlüssen liege man jedoch im unteren Bereich.
Darüber hinaus kann Seidler den universitären Charakter dieser "Universität" nicht erkennen: "Ich sehe den universitären Charakter nicht. Ich weiß nicht, was da Universität sein soll."
Die TU OÖ würde einerseits nicht dem für die öffentlich-rechtlichen Universitäten gültigen Universitätsgesetz unterliegen, soll andererseits aber ab der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode über das allgemeine Unibudget finanziert werden – mit absehbaren Konsequenzen für den Budgetrahmen der anderen Universitäten.

Studienplätze Humanmedizin: 20 Plätze mehr und Quote für das Bundesheer

Der für den Sommer geplante Aufnahmetest für das Medizinstudium an den öffentlichen österreichischen Universitäten (MedAT) wirft schon jetzt seinen Schatten voraus und dürfte damit auch heuer ein Garant für mediale Aufmerksamkeit sein.
War der MedAT im vergangenen Jahr durch einen 120-seitigen Rechnungshofbericht in die Schlagzeilen geraten, bei denen auch die MedUni Wien nicht gut wegkam (siehe in unserem Blog: Rechnungshof zu Med-AT: schwere Malversationen), zeichnet sich für das Jahr 2022 ein neues Highlight ab.
In einem Testumfeld, in dem durchschnittlich etwa 10 StudienwerberInnen in einem hoch kompetitiven Verfahren um einen Studienplatz rittern und man gebetsmühlenartig die Gerechtigkeit und Objektivität des Auswahlverfahrens betont und ein Auslaufen der bestehenden Quotenregelung fürchtet, wird nun eine eigene Unterquote für das Österreichische Bundesheer (!) eingeführt. Damit verbunden: eine erleichterte "Bestehensgrenze" für dieses Klientel, in der Form, dass hier für ein Maximalkontingent von 10 vom Bundesheer namhaft gemachten Personen eine "Bestehensgrenze" gilt, welche über oder gleich dem Gesamtergebnis von 75% der angetretenen StudienwerberInnen liegt.

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