Laut einem Bericht der Salzburger Nachrichten hat der ehemalige/bisherige/verhinderte Rektor der Universität Salzburg sich im Rahmen des neu gestarteten Ausschreibungsprozesses nicht für die Funktion des Rektors beworben (Bewerbungsende war der gestrige Freitag).
Damit zieht sich der mittlerweile 70-jährige Hendrik Lehnert aus einem bemerkenswerten Konflikt zurück, der jenseits einer personellen Führungswahl wesentlich weitreichendere Themen berührte bzw. nach sich zog: die Frage der universitären Autonomie und die Fehl-Interpretation des Universitätsgesetzes durch das Wissenschaftsministerium, welche in der Folge durch das Bundesverwaltungsgericht klargestellt werden musste.

Damit geht der Prozess der Rektorswahl mit einer aktuell über einjährigen Verzögerung in die nächste Runde – oder besser wohl, in den Neustart einer bereits durchlaufenen Runde: der Auswahl der drei als am besten geeignet gesehenen KandidatInnen durch eine Findungskommission. Wir geben einen Überblick über die bemerkenswerte Historie der bisherigen Abläufe.

Starten wir in der Gegenwart, um die (anscheinend eben nicht so klar) rechtlich vorgesehenen Abläufe zu skizzieren. Die angesprochene Findungskommission besteht in einer leicht verkürzten Darstellung aus 2 Mitgliedern des UniRates, 2 Mitgliedern des Senates sowie einer fünften Person und erstellt einen Dreiervorschlag der aus ihrer Sicht am besten geeigneten KandidatInnen. Dieser Dreiervorschlag wird in der Folge an den Senat übermittelt, der an diesen Vorschlag jedoch nicht gebunden ist und seinerseits einen Dreiervorschlag an den Universitätsrat zu erstellen hat, aus dem dieser den Rektor bzw. die Rektorin zu wählen hat.

Kompliziert? Der Gesetzgeber würde es eine zwischen den universitären Leitungsorganen ausgewogene Entscheidungsfindung nennen.

Ob dieser Vorgang wirklich ausgewogen ist bzw. ob Ausgewogenheit auch in allen Fällen sinnhafte Vorgänge garantiert, sei dahingestellt - die Findungskommission ist also im Grunde unnötig. Der Senat erstellt einen Dreiervorschlag und hat nur damit einen Einfluss auf die Rektorswahl, der Universitätsrat wählt dann, ist aber dabei an die im Senatsvorschlag enthaltenen Personen gebunden.
Was also geschah in Salzburg? Die Findungskommission übermittelte dem Senat einen Dreiervorschlag, in welchem der (damals) amtierende Rektor Lehnert enthalten war. Die Person Lehnerts lehnte der Senat jedoch mehrheitlich ab, füllte den dadurch freiwerdenden Platz im Dreiervorschlag jedoch nicht mit einer alternativen Person.
Die Legitimität des solcherart entstandenen Zweiervorschlages rechtfertigte der Senat – welchem drei Juristen angehören – über eine entsprechende Begründung.
Daraufhin legten sechs Befürworter Lehnerts im Senat Aufsichtsbeschwerde im Wissenschaftsministerium ein, welches im Oktober 2023 den Zweiervorschlag als rechtswidrig aufhob – es brauche einen Dreiervorschlag der eben aus drei Personen bestehe.
Dagegen erhob wiederum der Senat Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, welches dieser Beschwerde stattgab – der Zweiervorschlag war demnach rechtmäßig, der Prozess sollte damit laut Auskunft des Senatsvorsitzenden Wolfgang Faber mit dem bestehenden Zweiervorschlag weitergeführt werden.
Allerdings zog sich im Dezember mit Martin Hitz (Senatsvorsitzender der Universität Klagenfurt) eine der beiden Personen im Zweiervorschlag aus dem Bewerbungsprozess zurück, woraufhin der Universitätsrat eine Neuausschreibung beschloss – mit Bewerbungsende am gestrigen Freitag.