Am heutigen 29. März endet die Anmeldung für den MedAT, welcher bekanntlich das österreichweite Zulassungsverfahren zu den Studien der Human- und Zahnmedizin darstellt. Der Test selbst findet am 5. Juli statt und auch heuer werden im Rahmen dieses Aussiebeverfahrens durchschnittlich etwa 10 StudienwerberInnen an den jeweiligen Test- (=Studien)orten um einen Studienplatz rittern.

Dazu, ob dieses Aufnahmeverfahren passgenau ist (also eine prädiktive Aussagekraft dazu hat, dass man tatsächlich die besten Studierenden bzw. späteren ÄrztInnen herausfiltert), existiert im Grunde keine wissenschaftliche Evidenz, weshalb man sich in Zusammenhang mit dem MedAT auch gerne in die gebetsmühlenartig vorgebrachten Begriffen von "Gerechtigkeit und Objektivität" des Auswahlverfahrens flüchtet – "kontinuierliche Weiterentwicklung" kommt PR-mäßig auch gut.

Zumal Universitäten ja Orte der Kreativität sind und man die "Weiterentwicklung" eines Auswahlverfahrens auch nicht auf den Test an sich beschränken muss, sondern auch auf die Auswertungskriterien erstrecken kann – wir erinnern uns an die vor einem Jahrzehnt ad hoc erfolgte Neufestsetzung der Auswertungskriterien.
2023 erfolgte dann ein weiterer Eingriff, indem eine erleichterte "Bestehensgrenze" für (maximal) 10 vom Bundesheer namhaft gemachten Personen implementiert wurde – statt "10 StudienwerberInnen für einen Studienplatz" gilt hier ein Testscore welcher über oder gleich dem Gesamtergebnis von 75% der angetretenen StudienwerberInnen lag. Dass sich eine solche Sonderquote argumentativ ein wenig mit der vorgebrachten Gerechtigkeit und Objektivität des Aufnahmeverfahrens spießt, ist schwer von der Hand zu weisen – auch eine Rechtfertigung in Zusammenhang mit einer behaupteten prädiktiven Aussagekraft des MedAT ist schwer argumentierbar.

Heuer setzen die Medizinischen Universitäten (getrieben von der Bundespolitik die sich ihrerseits der Länderpolitik verpflichtet sieht) noch einen drauf: 85 Studienplätze werden im Bereich der Humanmedizin für "Aufgaben im öffentlichen Interesse gewidmet" und diesem kühnen Projekt wird die euphemistische Bezeichnung eines "Studienförderungsprogramms" verliehen.
Aufgeschlüsselt: Bundesländer (59) sowie Österreichische Gesundheitskasse (13), Innenministerium (3) bzw. Landesverteidigung (wieder 10). Den StudienwerberInnen aus diesen Kontingenten wird neben der deutlich erleichterten Bestehensgrenze ein Stipendium für die Studiendauer angeboten (welches pikanterweise nicht an die Einhaltung einer Mindeststudienzeit gebunden ist), zusätzlich werden Vorbereitungskurse auf den MedAT angeboten (also das, was laut offizieller Meinung der diversen Rektorate rein gar nichts für den Testerfolg bringt). Im Gegenzug verpflichten sich die StudienwerberInnen langfristig (auch) für eine spätere ärztliche Tätigkeit bei Festlegung von Vertragsstrafen bei späterer vorzeitiger Vertragsauflösung.

Im Detail sind die Regelungen für die einzelnen Bundesländer sowie Institutionen unterschiedlich (z.B. Vertragsdauer inkl. Studienzeit: ÖGK 17 Jahre, Innenministerium 20 Jahre – monatliches Stipendium valorisiert ÖGK: € 1000.-, BMI 1370.-). Die Homepage des BMI spricht von einer Vertragsstrafe in der Höhe von bis zu 150.000 Euro bei "vorzeitig unbegründeter Kündigung des Vertrages" – was mangels einer Valorisierung, eines "bis zu" und der Summe der anfallenden Stipendienbeträge nicht unbedingt eine Garantie für eine tatsächlich nachhaltige Bindung der herbeigesehnten MedizinerInnen zu sein scheint…