Anmerkung zum AMM-Blog

Wie schon mehrfach bei unseren Online-Besprechungen erörtert:
Unserer Homepage (und damit auch unser Blog) basiert auf einer technisch nicht mehr aktualisierbaren Basis (php, CMS), weshalb nach einer Entscheidung zum künftigen System ein kompletter Relaunch notwendig ist.
Die umfangreichen Informationen, welche sich auf unserer Homepage finden, werden - wenn auch in Handarbeit - in das neue System transferierbar sein. Da dies in keinem Fall für die Blog-Beiträge gilt, haben wir vor dieser Perspektive die Zahl der Blog-Beiträge in der letzten Zeit deutlich zurückgefahren.
Dies als Information - der "normale" Teil vom amm.or.at wird natürlich weiter aktuell gehalten, der Umstieg auf ein technisch aktuelles Content Management System sollte ~ um den Sommer erfolgen.

Habilitation: Keine Bildungskarenz

Für die meisten wohl nicht wirklich überraschend, aber nun konsequent ausjudiziert und zumindest vor dem Hintergrund der rechtlichen Begründung mit potentiellen Implikationen für manche ärztliche und wissenschaftliche Fort- und Weiterbildungen:
Eine Wissenschafterin wollte sich an einer österreichischen Universität habilitieren und für das Verfassen ihrer Habilitationsschrift eine Bildungskarenz im Ausmaß von zwei Monaten nehmen. Dies wurde von AMS und auch Bundesverwaltungsgericht abgelehnt, auch eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos.
Begründung:
Die Zuerkennung des Weiterbildungsgeldes ist an die Absolvierung von "Weiterbildungsmaßnahmen mit einem bestimmten Wochenstundenausmaß (in der Regel 20 Stunden)" gebunden, welche "bei einem Bildungsträger oder einer sonstigen dafür zuständigen Stelle absolviert werden".
Bloße Lernzeiten oder eine Prüfungsvorbereitung im Rahmen eines Selbststudiums außerhalb von Ausbildungseinrichtungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht, da das für die Erreichung der Habilitation notwendige selbstständige Verfassen eine Habilitationsschrift keine Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme darstellt.

neuer Entwicklungsplan: was steht (nicht) drin?

Der vom Universitätsrat neu beschlossenen Entwicklungsplan der MedUni Wien für die Jahre 2025-2027 "mit strategischem Ausblick bis 2030" liegt nun vor und listet über 88 (lange) Seiten die Maßnahmen, Ziele und Vorhaben der Universität in ihren unterschiedlichen Aufgabenbereichen, welche vorbehaltlich budgetärer Bedeckung in den nächsten Jahren geplant sind.

im Schnelldurchlauf: Was findet sich in diesem Dokument (nicht)?

  • Nachbesetzungen und neue Professuren (2025-27) nach §98 UG: unten stehend angeführt
  • die Zukunft der Professuren im Rahmen des Karrieremodells nach §99 (4) UG:
    • eine Abkehr von den "Gruppen-Calls" hin zu gezielten Einzelausschreibungen.
    • erwähnt bleibt die neuerliche Möglichkeit eines "Professorinnen-Calls", angesichts der formulierten Zielvorgabe zum Anteil an Frauen in der Prof-Kurie (siehe nächster Punkt) bleiben dazu jedoch zentrale Fragen offen.
    • auch in diesem Entwicklungsplan erfolgte wieder eine kommentarlose Kürzung der Anzahl der Professuren im Bereich §99(4). Beim letzten Mal noch als redaktionelles Versehen bezeichnet (welches gleichwohl unkorrigiert blieb), handelt es sich um einen Verlust von zumindest 15 Stellen im Zeitraum bis Ende 2024.
  • das als Ziel formulierte "Überschreiten der 25% Marke von Frauen in der Personenkategorie der Universitätsprofessor:innen", welches laut Abb.4 des gleichen Entwicklungsplans aktuell bei 29% (sic!) liegt
  • die (recht unverbindlich formulierte) Übernahme eines Mittelbau-Vorschlags zur Etablierung eines strukturierten Austrittsprozesses und die Implementierung strukturierter Austrittsgespräche zur Erhebung der Austrittsgründe.
  • keine Umsetzung des Mittelbau-Vorschlags zur Etablierung von Nachwuchs-Forschungsthemen für ausgesuchte Bereiche mit hoher wissenschaftlicher und/oder gesundheitspolitischer Relevanz (exemplarisch vorgeschlagen waren Sexualmedizin, Sport in Prävention und Rehabilitation, Ernährung).
  • im Studium der Zahnmedizin:
    • die Absichtserklärung, dass einige Teile des 72-Wochenpraktikums im niedergelassenen Bereich absolviert werden könnten, sofern die Qualität der Ausbildung sichergestellt ist
    • die (keineswegs von der Studierendenvertretung, sondern vom Mittelbau) stammende Forderung nach einer Aufwandsentschädigung im 72 Wochen Praktikum analog zum KPJ der Humanmedizin findet sich nicht im Entwicklungsplan.
  • im allgemeinen Lehrteil einmal mehr der schöne Satz dass die "MedUni Wien über moderne Curricula mit hoher "Outcome"-Qualität" verfügt und ein erneutes Ignorieren der Forderung, dies auch durch entsprechende Maßnahmen zu erheben (bzw. zu belegen) - also an StudienabsolventInnen durchgeführte qualitative Erhebungen zur konkreten Erreichung der Lern- und Ausbildungsziele. Ebenso findet sich keine Absichtserklärung zur Etablierung Verständnis-basierter Prüfungen und einem Abrücken vom Altfragenlernen mit seinen erwiesenen fatalen Konsequenzen.

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Gehaltabschluss Universitätspersonal: plus 9.2% ab Februar

Am 18. Dezember 2023 wurde zwischen dem Dachverband der Universitäten und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) eine Einigung zu den Gehältern des Universitätspersonals getroffen. Damit erhält das Universitätspersonal ab dem 1. Februar 2024 eine Lohnerhöhung von 9,2%.
Die Gehälter der Beschäftigten im Bereich der außeruniversitären Forschung steigen um 8,7 Prozent - mit 1. Jänner, was die direkte Vergleichbarkeit der Gehaltsabschlüsse erschwert.
Im kommenden Jahr sollen weitere Anpassungen am Kollektivvertrag vorgenommen werden um die universitären Arbeitsverhältnisse weiter zu attraktivieren und auch einige bestehende Probleme beseitigen zu können.

MedAT: eine Quote für die Bundesländer

Kein Jahr ohne Aufregung um den Aufnahmetest für das Medizinstudium an den öffentlichen österreichischen Universitäten (MedAT). War der MedAT 2020/21 durch einen 120-seitigen Rechnungshofbericht in die Schlagzeilen geraten (siehe in unserem Blog: Rechnungshof zu Med-AT: schwere Malversationen), wurde 2022 ein eigenes Kontingent für das Österreichische Bundesheer geschaffen - ein Maximalkontingent von 10 vom Bundesheer namhaft zu machenden Personen, für welche eine reduzierte "Bestehensgrenze" gilt.
Wir berichteten dazu im Februar 2022 mit den Worten: "Dies ist an Absurdität kaum zu überbieten (wobei man mit solchen Aussagen vorsichtig sein muss)…".
WIE Vorsichtig man mit solchen Aussagen sein muss, zeigt die aktuelle Entwicklung wo nun (bislang als Fantasien der Landeshauptleute wahrgenommene) Forderungen nach der Einführung von "Bundesländer-Quoten" tatsächlich umgesetzt werden dürften – "Reservierte Medizin-Studienplätze gegen Ärztemangel".
Die unter dem Schlagwort des öffentlichen Interesses argumentierte Idee, über "gewidmete Studienplätze" und einen "Ausbildungszuschuss" diese (dann) Ärzte vertraglich an eine ärztliche Tätigkeit im jeweiligen Bundesland zu binden steht nicht nur im Widerspruch zu jedem Fairness- und Qualitätsanspruch, sondern stellt auch einen Störfaktor für zukünftige Verhandlungen zur Beibehaltung der "Österreicher-Quote" beim Aufnahmeverfahren dar. Dessen ungeachtet- diese Idee dürfte schon heuer umgesetzt werden. Vorarlberg freut sich medial schon über zwei (2) Plätze aus dieser Quote.