Leistungsvereinbarungen: für MedUnis im Schnitt +14%

Der Abschluss der Leistungsvereinbarungen (also die Verhandlungen der jeweiligen universitären RektorInnen mit dem Minister) der 22 öffentlichen Universitäten Österreichs bringt diesen für den Vereinbarungszeitraum der nächsten drei Jahre einen Gesamtbetrag von 12,3 Milliarden Euro – und damit ein Plus von 1,3 Milliarden Euro gegenüber der vorangegangenen Periode.
Auf die einzelnen Hochschulen verteilt, liegt die Erhöhung zwischen rund 9% und 17%. Wohl im Wesentlichen als Folge der Corona-Pandemie steigen die medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck (im Durchschnitt +14%, Graz hier allerdings als Spitzenreiter mit +17%) hier überdurchschnittlich aus den Verhandlungen aus. Ihnen gesteht Minister Polaschek "einen besonderen Stellenwert" zu, nicht zuletzt die Corona-Pandemie habe deutlich gemacht, dass in diesem Feld mehr Schwerpunkte gesetzt werden müssen.

Dieser Fokus auf die medizinischen Universitäten schlägt sich in neu zu schaffenden Professuren nieder: derer 60 sollen in den nächsten 3 Jahren geschaffen werden:

  • MedUni Wien (12)
  • MedUni Graz (6)
  • MedUni Innsbruck (6)
  • Med. Fakultät Linz (3)
  • VetMed Wien (3)

Verbunden damit: ein neu zu schaffendes "Ignaz-Semmelweis-Institut" nach dem Vorbild des deutschen Robert-Koch-Instituts. Es soll (auch) als Berater der Politik fungieren und einen Ansprechpartner für die Bereiche Epidemiologie, Infektiologie sowie Public Health darstellen. Dadurch möchte man "für ausgewählte medizinische Herausforderungen der kommenden Zeit gerüstet" sein.

Interessantes Urteil zur Weitergabe fremder Lehrmaterialien

Ein interessantes Urteil fällte der oberste Gerichtshof in einem vor dem Handelsgericht begonnenen Rechtsstreit um die Weitergabe fremder Lehrinhalte – eine Thematik, der sich auch die MedUni Wien in Zukunft verstärkt stellen wird (müssen).
Die Ausgangslage im hier geschilderten Rechtsstreit: Eine WU-Studentin bezahlte bei einem "Lernanbieter" den Zugang zu vier Online-Kursen – zur Vorbereitung auf die Mathematikprüfung in der Studieneingangsphase.
Diese Inhalte bot die Studierende dann in zwei geschlossenen Facebook-Gruppen ihren KollegInnen unentgeltlich an.
Die betroffene Firma klagte, sie habe aufgrund des Verhaltens der Studierenden einen drastischen Umsatzrückgang erlitten; in der Folge wurde die Studierende wegen Verletzung von Urheberrechten und des abgeschlossenen Vertrags zur Zahlung von 15.000 Euro Schadenersatz verurteilt.

So weit, so plausibel. Allerdings: die klagende Firma hatte gar kein Urheberrecht an den Unterlagen sondern die Inhalte aus einer universitären Vorlesung ungefragt "übernommen".
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UG-Novelle scheitert im Bundesrat

Die hoch umstrittene Novellierung des Universitätsgesetzes (UG) fand aber am 30. März keine Mehrheit im Bundesrat, womit sie vorerst nicht in Kraft treten kann. Das Veto der Länderkammer führt de facto nur zu einer Verzögerung, indem die Novelle erst mit acht Wochen Verzögerung kundgemacht werden kann. (am 25. März war sie mit den Stimmen der Regierungskoalition verabschiedet worden).
Diskussions- und Kritikpunkte im Bundesrat waren im Wesentlichen die in der Novelle verbindlich eingeforderten Mindeststudienleistungen, die für die Universitäten deutlich kritischeren Themen der Neufassung des § 109 (Kettenvertragsregelung) bzw. die Beschränkungen der universitären Autonomie erhielten wesentlich weniger Aufmerksamkeit.
Immerhin wurde ein im Zuge der Nationalratsdebatte über die UG-Novelle eingebrachter Entschließungsantrag einstimmig beschlossen, wonach dem Nationalrat spätestens nach acht Jahren (!!) eine Evaluierung des § 109 vorgelegt werden müsse.

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UG-Novelle: Stellungnahme der AMM

Rechtzeitig vor dem Ende der Begutachtungsfrist am 15. Jänner hat die AMM offiziell eine (auf der Homepage des Parlaments auch einsehbare) Stellungnahme zur geplanten Novelle des Universitätsgesetzes abgegeben.
Die geplanten Novellierungen sind umfangreich, einige Punkte drohen das (ohnehin nicht ausgewogene) Gleichgewicht zwischen den universitären Führungsgremien massiv zu verschieben - in der Frage der Widerbestellung des Rektors in Richtung Universitätsrat, in der Frage der Berufungsverfahren in Richtung des Rektorats - in allen Fällen zu Ungunsten des Senats (und der stellt immerhin das einzige direkt basisdemokratisch legitimierte Organ der Universität dar).
Die Salzburger Universitäten sprachen in diesem Zusammenhang in einer Presseaussendung wörtlich davon, dass eine "Orbanisierung der Universitäten" drohe - eine Formulierung, über die sich BM Faßmann im Rahmen einer Einladung zur Konferenz der Senatsvorsitzenden der Österreichischen Universitäten am 8. Jänner überaus erbost zeigte.
Analysiert man die inhaltlichen Punkte der Novelle genauer - Entsendung eines rektoralen "Aufpassers" in Berufungskommissionen, Willkürregelungen in Berufungsverfahren, Aushebelung der universitären Autonomie - sollte Faßmann hier wohl eher einige Passagen der Novelle kritisch hinterfragen als sich zu empören.

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