18 Monate vor dem Ende seiner zweiten Amtszeit hat Markus Müller sein Interesse an der Ausübung einer weiteren Funktionsperiode (4 Jahre, ab 1.10.2023) bekanntgegeben.
Gemäß §23b des Universitätsgesetzes braucht es dazu kein "reguläres" Ausschreibungsverfahren; vielmehr "(..) kann eine Wiederbestellung ohne Ausschreibung erfolgen, wenn der Senat und der Universitätsrat dies mit jeweils einfacher Mehrheit beschließen".