Durch das 2. Covid-19-Hochschulgesetz erhielten die Universitäten die Möglichkeit, ihr Corona-Management eigenständig zu gestalten. Im Bestreben, dem nach außen getragenen (allerdings sehr unterschiedlich gelebten) Willen zu "so viel Präsenz wie möglich" zu folgen, beschreiten die heimischen Universitäten unterschiedliche Wege – in Bezug auf Auslastung der Hörsäle, wie auch in Bezug auf die Hygieneregeln.
Im laufenden Sommersemester praktizieren die meisten heimischen Unis eine 2,5G- bzw. 3G-Regel.

Welchen Weg beschreitet die MedUni Wien? Für Lehrende (inklusive TutorInnen und Lehrbeauftragte) gilt Impfpflicht - für alle Neuaufnahmen und jede "Verlängerung" bestehender Verträge – damit für jede betraute Lehrtätigkeit.
Für die Studierenden gilt Gleiches, was dazu führte, dass einige impfunwillige Studierende im Wintersemester – völlig zurecht – von der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen sowie an summativen Prüfungen ausgeschlossen waren. (n.b.: Andreas Sönnichsen riet den abgewiesenen Studierenden, den Klagsweg zu beschreiten)
Bemerkenswerter weise hat das Rektorat nunmehr - ein Zusammenhang mit Sönnichsen ist (mir) nicht bekannt - nicht nur eine Abkehr von den 2G-Kontrollen beschlossen, sondern trifft auch explizit keinerlei Anstalten, den ungeimpften Studierenden den Zugang zu den Lehrveranstaltungen zu verwehren oder von diesen zumindest einen negativen Corona-Test einzufordern.
Ein solches Verhalten ist umso unverständlicher, als die Namen der ungeimpften Studierenden dem Rektorat ja samt und sonders bekannt sind – sei es durch Abweisungen im Wintersemester oder durch aufgeflogene Fälschungsversuche von Impf- oder Genesungszertifikaten.
Wieso also wird hier nichts unternommen? Fehlt hier tatsächlich jedes Bewusstsein und jede wahrgenommene Verantwortung in Bezug auf eine gegebene Gefährdung der übrigen Studierenden sowie der Lehrenden?