Durch das 2. Covid-19-Hochschulgesetz erhielten die Universitäten die Möglichkeit, ihr Corona-Management eigenständig zu gestalten. Im Bestreben, dem nach außen getragenen (allerdings sehr unterschiedlich gelebten) Willen zu "so viel Präsenz wie möglich" zu folgen, beschreiten die heimischen Universitäten unterschiedliche Wege – in Bezug auf Auslastung der Hörsäle, wie auch in Bezug auf die Hygieneregeln.
Im laufenden Sommersemester praktizieren die meisten heimischen Unis eine 2,5G- bzw. 3G-Regel.
Welchen Weg beschreitet die MedUni Wien? Für Lehrende (inklusive TutorInnen und Lehrbeauftragte) gilt Impfpflicht - für alle Neuaufnahmen und jede "Verlängerung" bestehender Verträge – damit für jede betraute Lehrtätigkeit.
Für die Studierenden gilt Gleiches, was dazu führte, dass einige impfunwillige Studierende im Wintersemester – völlig zurecht – von der Teilnahme an Präsenzveranstaltungen sowie an summativen Prüfungen ausgeschlossen waren. (n.b.: Andreas Sönnichsen riet den abgewiesenen Studierenden, den Klagsweg zu beschreiten)
Bemerkenswerter weise hat das Rektorat nunmehr - ein Zusammenhang mit Sönnichsen ist (mir) nicht bekannt - nicht nur eine Abkehr von den 2G-Kontrollen beschlossen, sondern trifft auch explizit keinerlei Anstalten, den ungeimpften Studierenden den Zugang zu den Lehrveranstaltungen zu verwehren oder von diesen zumindest einen negativen Corona-Test einzufordern.
Ein solches Verhalten ist umso unverständlicher, als die Namen der ungeimpften Studierenden dem Rektorat ja samt und sonders bekannt sind – sei es durch Abweisungen im Wintersemester oder durch aufgeflogene Fälschungsversuche von Impf- oder Genesungszertifikaten.
Wieso also wird hier nichts unternommen? Fehlt hier tatsächlich jedes Bewusstsein und jede wahrgenommene Verantwortung in Bezug auf eine gegebene Gefährdung der übrigen Studierenden sowie der Lehrenden?
13. March 2022, um 18:05
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