MedAT: eine Quote für die Bundesländer

Kein Jahr ohne Aufregung um den Aufnahmetest für das Medizinstudium an den öffentlichen österreichischen Universitäten (MedAT). War der MedAT 2020/21 durch einen 120-seitigen Rechnungshofbericht in die Schlagzeilen geraten (siehe in unserem Blog: Rechnungshof zu Med-AT: schwere Malversationen), wurde 2022 ein eigenes Kontingent für das Österreichische Bundesheer geschaffen - ein Maximalkontingent von 10 vom Bundesheer namhaft zu machenden Personen, für welche eine reduzierte "Bestehensgrenze" gilt.
Wir berichteten dazu im Februar 2022 mit den Worten: "Dies ist an Absurdität kaum zu überbieten (wobei man mit solchen Aussagen vorsichtig sein muss)…".
WIE Vorsichtig man mit solchen Aussagen sein muss, zeigt die aktuelle Entwicklung wo nun (bislang als Fantasien der Landeshauptleute wahrgenommene) Forderungen nach der Einführung von "Bundesländer-Quoten" tatsächlich umgesetzt werden dürften – "Reservierte Medizin-Studienplätze gegen Ärztemangel".
Die unter dem Schlagwort des öffentlichen Interesses argumentierte Idee, über "gewidmete Studienplätze" und einen "Ausbildungszuschuss" diese (dann) Ärzte vertraglich an eine ärztliche Tätigkeit im jeweiligen Bundesland zu binden steht nicht nur im Widerspruch zu jedem Fairness- und Qualitätsanspruch, sondern stellt auch einen Störfaktor für zukünftige Verhandlungen zur Beibehaltung der "Österreicher-Quote" beim Aufnahmeverfahren dar. Dessen ungeachtet- diese Idee dürfte schon heuer umgesetzt werden. Vorarlberg freut sich medial schon über zwei (2) Plätze aus dieser Quote.

Sigmund Freud Privatuniversität erreicht Aufschub

Mit einem erfolgreichen Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht hat die Sigmund Freud Privatuniversität erreicht, dass die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) nun einen neuen Bescheid auszustellen hat. Die AQ Austria habe im ursprünglichen Verfahren – welches zu einem Entzug der Zulassung des Medizinmasters aufgrund von Qualitätsmängeln führte - wichtige Unterlagen nicht ausreichend berücksichtigt. Der neue Bescheid müsse diese Unterlagen (auch) berücksichtigen.
Die AQ Austria erklärte, dass sie die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis nehme und erneut in das Akkreditierungsverfahren einsteigen würde – Dauer: vermutlich mehrere Monate.
Bis zur neuen Entscheidung behält der Masterstudiengang der SFU seine alte Akkreditierung, wodurch quasi in letzter Minute die Türe für die "frischen" Absolventen des Bacchelorstudiums geöffnet wurde und somit in wenigen Wochen neuerlich ein Jahrgang sein Masterstudium an der SFU beginnen kann, welcher im Fall eines neuerlichen Entzugs der Akkreditierung dann wohl wieder über eine "Teach Out"-Regelung dieses Studium dennoch an der SFU abschließen könnte.
Bislang hatte die SFU für diese "gestrandeten" Studenten ein "Brückenjahr" geplant, das es den neuen (eben nicht) Master-Studierenden ermöglichen sollte, Lehrgänge an der SFU zu absolvieren, die dann im Falle einer Reakkreditierung des Masters nachträglich angerechnet werden könnten – ein gewagtes Spiel, welches nun zumindest für ein Jahr nicht zur Anwendung kommt.

US-Universitäten: Affirmative Action unzulässig

Ein höchstgerichtlicher Beschluss hat die bisherige Praxis der Affirmative Action an US-Universitäten für verfassungswidrig erklärt. Universitäten könnten durchaus regulierende Aufnahmekriterien einsetzen, um manchen Bewerbern zu helfen – doch diese sollten sozioökonomisch gewichtet sein und nicht auf Basis von Hautfarbe oder Abstammung. Die gehandhabte Praxis stelle eine Diskriminierung gegenüber weißen und asiatischen Bewerbern dar und sei damit unzulässig.
N.b.: eine Beschwerde zur Diskriminierung asiatischer StudienwerberInnen, welche nach verschiedenen Untersuchungen im Universitätssystem „over-performer“ darstellen in Bezug auf die in Harvard angewandte Aufnahme-Praxis war 2018 mit der Begründung gescheitert, dass die Universität keine diskriminierende _Absicht_ habe und die Berücksichtigung der asiatischen Herkunft – „race“ - im Rahmen einer ganzheitlichen Bewertung zulässig sei.

Ausdrücklich weiterhin erlaubt bleiben abweichende und erleichterte Aufnahmebedingungen für Angehörige des US-Militärs, was einen gewissen Bezug zu MedUni Wien erlaubt, als eine derartige Sonderregelung ja seit 2022 auch für das heimische Medizinstudium eingeführt wurde.

Politisch nominierte UniRäte quer durch Österreich

Wie bereits im Rahmen des Artikels zum künftigen Universitätsrat der MedUni Wien berichtet, erfolgte auf Antrag von BM Polaschek der Beschluss der Bundesregierung zu den politisch zu entsendenden Universitätsräten.
Ein Blick auf die hier für die einzelnen Universitäten erfolgten Nominierungen offenbart einige Personalien, die in Bezug auf ihre politische Unverfrorenheit und vorgezeichnete Interessenskonflikte jedenfalls erwähnenswert sind.
Beispielhaft:

  • Die aktuelle ÖH-Vorsitzende Keya Baier als UniRätin der Universität Salzburg
  • Der Vorsitzende der Geschäftsführung der PremiQaMed Holding GmbH (Julian Hadschieff) im UniRat der Medizinischen Universität Innsbruck
  • Im UniRat der Universität Innsbruck: sowohl (!) die Leiterin der Sektion I im BM für Finanzen als auch der Leiter der Sektion III im BM für Inneres

Was die Leiterin der Public Affairs Agenden von Sanofi Consumer Healthcare für den UniRat der Medizinischen Universität Graz qualifiziert, könnte ebenso hinterfragt werden wie Nominierungen eines Abteilungsleiters aus dem Österreichischen Raiffeisenverband (BoKu), eines Fachgruppenobmann der Wirtschaftskammer (VetMed) oder einer Abteilungsleiterin der Wirtschaftskammer (Uni Salzburg).
Eine Auswahl aus den wichtigsten Universitäten findet sich im Anschluss (komplette Liste auf der Homepage des Bundeskanzleramtes)

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