Mit einem erfolgreichen Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht hat die Sigmund Freud Privatuniversität erreicht, dass die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) nun einen neuen Bescheid auszustellen hat. Die AQ Austria habe im ursprünglichen Verfahren – welches zu einem Entzug der Zulassung des Medizinmasters aufgrund von Qualitätsmängeln führte - wichtige Unterlagen nicht ausreichend berücksichtigt. Der neue Bescheid müsse diese Unterlagen (auch) berücksichtigen.
Die AQ Austria erklärte, dass sie die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis nehme und erneut in das Akkreditierungsverfahren einsteigen würde – Dauer: vermutlich mehrere Monate.
Bis zur neuen Entscheidung behält der Masterstudiengang der SFU seine alte Akkreditierung, wodurch quasi in letzter Minute die Türe für die "frischen" Absolventen des Bacchelorstudiums geöffnet wurde und somit in wenigen Wochen neuerlich ein Jahrgang sein Masterstudium an der SFU beginnen kann, welcher im Fall eines neuerlichen Entzugs der Akkreditierung dann wohl wieder über eine "Teach Out"-Regelung dieses Studium dennoch an der SFU abschließen könnte.
Bislang hatte die SFU für diese "gestrandeten" Studenten ein "Brückenjahr" geplant, das es den neuen (eben nicht) Master-Studierenden ermöglichen sollte, Lehrgänge an der SFU zu absolvieren, die dann im Falle einer Reakkreditierung des Masters nachträglich angerechnet werden könnten – ein gewagtes Spiel, welches nun zumindest für ein Jahr nicht zur Anwendung kommt.