Auf Antrag von BM Polaschek beschloss die Bundesregierung die politisch zu entsendende "Hälfte" der Universitätsräte (Funktionsperiode 1. März 2023 bis 29. Februar 2028). Für die MedUni Wien (bisherige politisch entsandte Mitglieder waren Eva Dichand und Reinhart Waneck) bedeutet dies die Nominierung von Sigrid Pilz (ehemalige Wiener Patientenanwältin und Gesundheitssprecherin der Grünen Wien) sowie von Thomas Zeltner (Präsident der Schweizerischen UNESCO-Kommission und Vorstandsvorsitzender der WHO-Stiftung).
Bemerkenswert an der Nominierung Zeltners: dieser ist bereits in der laufenden Funktionsperiode Mitglied des UniRates der MedUni Wien, wurde in diesen 2018 allerdings vom Senat gewählt. Vorsitzende dieses aktuellen UniRates ist ja Eva Dichand, welche 2018 von Seiten der Politik nominiert wurde und für die kommende Funktionsperiode vom Senat gewählt wurde – da BioNTech Gründer Christoph Huber als zweite Mitglied gewählt wurde, vordergründig auf Kosten Zeltners. Eine bemerkenswerte Kreuz-Rochade.
Damit stehen vier der fünf Mitglieder des kommenden Universitätsrates fest:

  • Eva Dichand
  • Christoph Huber
  • Sigrid Pilz
  • Thomas Zeltner

Diese vier Mitglieder müssen sich vor Beginn der nächsten Funktionsperiode untereinander auf ein fünftes Mitglied einigen (aktuell: Irene Virgolini).
Nachfolgend eine Übersicht zu den Aufgaben des UniRates (was die genannten Zahlen angeht: bezogen auf den Universitätsrat der MedUni Wien – die Größe dieser Gremien ist (innerhalb vorgegebener Grenzen) variabel.

Übersicht: der Universitätsrat

  • Größe: 5 Personen
  • Funktionszeit: 5 Jahre

Gemäß dem Motto "Rektoren als Manager" und dem Trend folgend, Universitäten als Wirtschaftsbetriebe zu sehen, wird dem Universitätsrat die Rolle eines Aufsichtsrats zugeschrieben.

Besonderheiten:

Die Mitglieder des Universitätsrats dürfen keine Angehörigen der Universität sein, es sind maximal zwei Funktionsperioden möglich. 2 Mitglieder von der Regierung entsandt (!), (ehemalige) politische Funktionäre dürfen eine solche Funktion jedoch nicht innerhalb der letzten 4 Jahre ausgeübt haben. Eine analoge "Stehzeit" gilt für (ehemalige) Mitglieder des Rektorats (der betreffenden Universität).

Zusammensetzung:

2 Mitglieder vom Senat gewählt, 2 Mitglieder vom Ministerium nominiert. Diese 4 Personen wählen das fünfte Mitglied und komplettieren so den UniRat.

Rolle in der Bestellung der anderen Leitungsorgane

  • Der UniRat wählt den Rektor, wobei er aber an den personellen Dreiervorschlag des Senats gebunden ist.
  • Wahl der Vizerektoren aufgrund eines Vorschlags des Rektors
  • Abberufung des Rektors (wenn auf Antrag des Senats: einfache Mehrheit im UniRat, wenn auf Initiative des UniRats: Zweidrittelmehrheit)