Kein Jahr ohne Aufregung um den Aufnahmetest für das Medizinstudium an den öffentlichen österreichischen Universitäten (MedAT). War der MedAT 2020/21 durch einen 120-seitigen Rechnungshofbericht in die Schlagzeilen geraten (siehe in unserem Blog: Rechnungshof zu Med-AT: schwere Malversationen), wurde 2022 ein eigenes Kontingent für das Österreichische Bundesheer geschaffen - ein Maximalkontingent von 10 vom Bundesheer namhaft zu machenden Personen, für welche eine reduzierte "Bestehensgrenze" gilt.
Wir berichteten dazu im Februar 2022 mit den Worten: "Dies ist an Absurdität kaum zu überbieten (wobei man mit solchen Aussagen vorsichtig sein muss)…".
WIE Vorsichtig man mit solchen Aussagen sein muss, zeigt die aktuelle Entwicklung wo nun (bislang als Fantasien der Landeshauptleute wahrgenommene) Forderungen nach der Einführung von "Bundesländer-Quoten" tatsächlich umgesetzt werden dürften – "Reservierte Medizin-Studienplätze gegen Ärztemangel".
Die unter dem Schlagwort des öffentlichen Interesses argumentierte Idee, über "gewidmete Studienplätze" und einen "Ausbildungszuschuss" diese (dann) Ärzte vertraglich an eine ärztliche Tätigkeit im jeweiligen Bundesland zu binden steht nicht nur im Widerspruch zu jedem Fairness- und Qualitätsanspruch, sondern stellt auch einen Störfaktor für zukünftige Verhandlungen zur Beibehaltung der "Österreicher-Quote" beim Aufnahmeverfahren dar. Dessen ungeachtet- diese Idee dürfte schon heuer umgesetzt werden. Vorarlberg freut sich medial schon über zwei (2) Plätze aus dieser Quote.