Ein höchstgerichtlicher Beschluss hat die bisherige Praxis der Affirmative Action an US-Universitäten für verfassungswidrig erklärt. Universitäten könnten durchaus regulierende Aufnahmekriterien einsetzen, um manchen Bewerbern zu helfen – doch diese sollten sozioökonomisch gewichtet sein und nicht auf Basis von Hautfarbe oder Abstammung. Die gehandhabte Praxis stelle eine Diskriminierung gegenüber weißen und asiatischen Bewerbern dar und sei damit unzulässig.
N.b.: eine Beschwerde zur Diskriminierung asiatischer StudienwerberInnen, welche nach verschiedenen Untersuchungen im Universitätssystem „over-performer“ darstellen in Bezug auf die in Harvard angewandte Aufnahme-Praxis war 2018 mit der Begründung gescheitert, dass die Universität keine diskriminierende _Absicht_ habe und die Berücksichtigung der asiatischen Herkunft – „race“ - im Rahmen einer ganzheitlichen Bewertung zulässig sei.

Ausdrücklich weiterhin erlaubt bleiben abweichende und erleichterte Aufnahmebedingungen für Angehörige des US-Militärs, was einen gewissen Bezug zu MedUni Wien erlaubt, als eine derartige Sonderregelung ja seit 2022 auch für das heimische Medizinstudium eingeführt wurde.