Ein seit langem von AMM-Vertretern in unterschiedlichen Gremien (siehe auch hier aus dem Jahr 2017) verfolgtes Projekt konnte nun nach langen Verhandlungen zu einem glücklichen Abschluss gebracht werden: die Gehaltsangleichung zwischen den MitarbeiterInnen der "QV alt" und denen der aktuellen Entwicklungsvereinbarung sowie darin auch die Problematik der eklatanten Gehaltsunterschiede zwischen klinischer und nicht-klinischer Verwendung (eine ausführlicher formulierte Problemdarstellung haben wir u.a. im AMM-Blog am 14. März 2018 veröffentlicht).
Erreicht werden konnte für alle nichtärztlichen Assoc.Prof. eine Gehaltserhöhung von 1.000 € bei erfolgreicher positiver Evaluierung nach 6 Jahren (KV § 49 (2) b Erhöhung um 504 €) - Gleiches gilt für nichtklinische ärztliche Assoc.Prof., jedoch unter Einberechnung der Zulage gem. KV § 68(2).
Während "die Gehaltserhöhung" schon seit mehreren Wochen bekannt ist, konnte nun eine Vereinbarung für den gesamten betroffenen Personenkreis getroffen werden. Die hier skizzierte Übereinkunft ist derzeit nur mündlich mit dem Rektor vereinbart, der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu diesem Thema wird angestrebt.

Als Folge der Neufassung des KA-AZG war der bestehende Gehaltsunterschied zwischen MitarbeiterInnen mit erfüllter QV in klinischer vs. nicht-klinischer Verwendung noch deutlicher geworden. Dieses Problem wurde in Betriebsrat und Senat ausführlich diskutiert und – in beiden Gremien – wiederholt mit dem Rektor besprochen. Dieser teilte die herrschenden Sorgen und reagierte, indem er im Rahmen der erstmalig erfolgten Ausschreibung von Entwicklungsvereinbarungen EINHEITLICHE Gehälter vorsah, unabhängig vom klinischen bzw. nicht-klinischen Verwendungszweck. Das führte nun zu einer deutlichen Attraktivierung dieser neu zu besetzenden Stellen, zog aber ein Folgeproblem nach sich, und zwar für die nichtärztlichen bzw. vorklinischen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen mit erfüllter QV – hier tat sich nun ein Einkommensunterschied QV-EV bis über € 1000.- monatlich auf:

Assoc.ProfessorInnen (gem. QuV), Gehalt inkl. Zulagen

  • Ass.Prof. Nichtarzt: 4.498,40
  • Assoc.Prof. Nichtarzt: 4.877,50

  • Ass.Prof. FA klinisch: 6.714,34
  • Assoc Prof. FA klinisch: 7.214,75

  • Ass.Prof. FA nichtklinisch: 4.694,47
  • Assoc.Prof. FA nichtklinisch: 5.073,57

Der Gehaltsunterschied zwischen Nichtarzt und FA nichtklinisch beträgt hier jeweils 196.07 (Zulage gem. KV § 68(2))

im "neuen Modell" für alle Berufsgruppen gleich:

  • EV, IKV abgeschlossen: 6.714,34
  • EV, IKV erfüllt: 7.214,75