Im Zuge der Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen (Rektor – Ministerium) für den Zeitraum 2019 – 2024 ergab sich quasi als "Zwischeneffekt" (die Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen) eine Erhöhung der gesetzlich für den Mittelbau vorgesehenen Professorenstellen, nachdem das Ministerium dem Rektor in ungewohnter Deutlichkeit beschieden hatte, dass die derzeit von der MedUni Wien betriebene Implementierung von Entwicklungsvereinbarungen (als Umgehung der gesetzlich vorgesehenen Qualifizierungsvereinbarung) – wörtlich - rechtswidrig sei.
Insgesamt sollen nunmehr bis 2024 35 (statt 20) QVs und 60 (statt 40) Professuren nach §99 vergeben werden. Formale Notwendigkeit dazu ist die Aufnahme dieser Zahlen in den Entwicklungsplan, Stellungnahme des Senats und nachfolgender Beschluss durch den Unirat. Der Antrag dazu liegt bereits vor, Details finden sich in der unten stehenden Tabelle.

Hintergrund: Wie von der AMM mehrfach berichtet, beinhaltete die letzte Novelle des Universitätsgesetzes die Bestimmung, dass Personen nach der Erfüllung ihrer Qualifizierungsvereinbarung (QV) zukünftig organisationsrechtlich (und nur das) der Professorenkurie angehören. Die einzige Konsequenz davon: der (nun "aufgestiegene") Mittelbau wäre zukünftig bei den Senatswahlen in der Professorenkurie wahlberechtigt – das allerdings würde dort die sorgfältig gepflegten Mehrheitsverhältnisse der ProfessorInnen gefährden.
Also wurde eilig an einem Umgehungsinstrument - der Entwicklungsvereinbarung (EV) - gebastelt und dieses auch noch großspurig als "Karrieremodell" tituliert. Die EV also ident zur QV, jedoch ohne den lästigen Aufstieg des Mittelbaus in die erlauchte Professorenkurie. Allein – das Ministerium beschied dem Rektor in ungewohnter Deutlichkeit, dass die bestehende EV rechtswidrig sei.
Die Konsequenzen: Müller tritt (auch unter dem expliziten Deckmantel der Frauenförderung) die Flucht nach vorne an und erhöht die im Entwicklungsplan prospektiv festzulegende Anzahl der "Professorenstellen" (also QV im Sinn des Wortes sowie Professuren nach §99 UG für bereits an der MedUni tätige KollegInnen - siehe Tabelle). Die Anzahl dieser Stellen deckt natürlich bei weitem nicht den universitären Bedarf für Laufbahnstellen an unserer Universität. Insofern wird an einer rechtlich haltbaren Modifikation des bestehenden Umgehungsmodells gearbeitet und uns die EV als Teil des "Karrieremodells" (eventuell unter einer anderen Bezeichnung) auch weiterhin erhalten bleiben.

Kategorie2016-20182019-20212022-2024
Qualifikationsvereinbarungen (§13b Abs. 3 UG)55+510+10
Professuren §99 Abs. 4 UG für Assoziierte Prof.010+1010
Professuren §99 Abs. 4 UG für Univ.Doz.010+1010

derzeit bestehende Professuren nach § 98 UG: 106 (->115)
zusätzlich vorgesehene Stellen sind nach dem Pluszeichen angeführt


siehe auch:
Die Zukunft des Karrieremodells
UG-Novelle: Die Faculty-Pflanzerei