Voraussetzungen für die Vergabe von Qualifizierungsvereinbarungen und deren Inhalte

Eine Qualifizierungsvereinbarung wird mit solchen wissenschaftlichen MitarbeiterInnen abgeschlossen, bei denen abzusehen ist, dass sie nach einer dreijährigen Qualifizierungsperiode das im Folgendem beschriebene Gesamt-Opus erreichen werden. Bei bereits Habilitierten kann diese Periode auf deren Wunsch bis um die Hälfte verkürzt werden. Bei Mutterschutz- und Elternkarenz sowie Leistung des Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienstes verlängert sich – ebenfalls auf Wunsch der Betreffenden – die Qualifizierungsperiode um den Zeitraum der Karenz. Die Qualifizierungsvereinbarung hat folgende Inhalte:

  1. Zugehörigkeit zu einer klinisch-wissenschaftlich oder Grundlagen-wissenschaftlich tätigen Arbeitsgruppe;
  2. Publikation von zumindest drei (Original-) Arbeiten in einem Top-Journal

gemeint sind die ersten 20% der (Originalarbeiten publizierenden) Journale einer Disziplin gemäß ISI; diese Listen werden jährlich adaptiert und sollen in Hinkunft als Mehrjahres-Durchschnitt erstellt werden.

als Erst- oder LetztautorIn (eine Arbeit in einem interdisziplinären Spitzenjournal ersetzt zwei Top-Journale) sowie zumindest acht (Original-) Arbeiten als Erst- oder LetztautorIn in Standardjournalen; jede weitere Arbeit in einem Top-Journal ersetzt dabei zwei Standard-Journale. Jede Organisationseinheit hat dafür die Top- und Standardjournale ihres Fachgebiets zu erstellen und mit dem Rektor zu vereinbaren.

New England Journal of Medicine, Lancet, Nature, Science, Cell

  1. mehrjährige Einwerbung von Drittmitteln gemäß § 26 oder § 27 UG für die eigene Forschung; nach Möglichkeit soll zumindest ein Drittmittelvolumen akquiriert werden, das der durchschnittlichen Förderung eines "stand-alone"-Projektes des FWF entspricht.
  2. wenn noch nicht absolviert – Aufenthalt von zumindest sechs zusammenhängenden Monaten in einer wissenschaftlich ausgewiesenen Institution, vorzugsweise im Ausland (bei MitarbeiterInnen mit zu versorgenden Kindern kann der Auslandsaufenthalt gesplittet werden); fällt dieser Aufenthalt in die Qualifizierungsperiode, kann diese Periode auf Antrag um den Zeitraum der dafür benötigten Freistellung verlängert werden;
  3. Einbindung in die Lehre:
    • Mitarbeit an der Erstellung, Überarbeitung und Aktualisierung der Lernunterlagen (inkl. e-Learning) für die Curricula oder Erstellung von mindestens 10 approbierten Fragen für eine SIP.

Die Approbation von Lernunterlagen erfolgt durch die CurriculumdirektorInnen. Sie sind nach Möglichkeit im Intranet zu veröffentlichen. Zur Einsicht der Lernunterlagen ist, wenn vorhanden, ein Link bekannt zu geben.

  • Abhaltung von zumindest fünf strukturierten Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Praktika) inkl. Prüfungstätigkeit (e.g. Erstellung von schriftlichen Prüfungsfragen). Die Lehrveranstaltungen bedürfen einer Evaluierung und können auch wiederholt abgehalten werden.

Unter „strukturierte Lehrveranstaltungen“ fallen Veranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare, Praktika und Kleingruppenunterricht, die zumeist Bestandteil des Medizin Curriculum Wien (MCW) oder der Zahnmedizin sind und für welche die/ der Betroffene hauptverantwortlich ist. Unter „Prüfungstätigkeit“ wird eine Erfolgsfeststellung (e.g. Erstellung von Prüfungsfragen, immanenter Prüfungscharakter) verstanden. Bezüglich der Evaluierung wird empfohlen, Lehrveranstaltungen mittels Papier-Bleistift-Evaluation evaluieren zu lassen.

  • Betreuung von Diplomarbeiten oder Dissertationen von Studierenden an der Medizinischen Universität Wien.

Betreuungsnachweis von der Curriculumdirektion

Eine Auflistung der abgehaltenen strukturierten Lehrveranstaltungen ist von dem/der QualifizierungswerberIn über Med. Campus abzufragen. Die Anzahl erstellter SIP-Fragen sowie der Nachweis über die Betreuung von Diplomarbeiten/Dissertationen sind eben-falls von dem/der QualifizierungswerberIn vorzulegen.
  1. spezielle Vereinbarungen zur Qualifizierung:
(i) erfolgreiche Teilnahme an einer der folgenden Maßnahmen:
  • am Zertifikatsprogramm „Medizinische Lehre Wien“ (MLW) der MedUni Wien oder an einem gleichwertigen Programm oder
  • als MentorIn an einem Mentoring‐Programm der MedUni Wien;
oder

(ii) Teilnahme an zwei der folgenden Seminare:
  • PE-Seminare der MedUni Wien aus den Programmbereichen „Management und Führung“ und/oder „Personal Skills“ im Ausmaß von zumindest vier Seminartagen;
  • Genderkompetenz-Training der MedUni Wien (bestehend aus zwei Genderkompe-tenz-Seminaren sowie Besuch von zwei Vorlesungen aus den "GendeRing"-Vorle-sungen);
  • Seminarprogramm zur Diplomarbeitsbetreuung an der MedUni Wien (bestehend aus zumindest drei Seminaren zur Diplomarbeitsbetreuung);
  • Seminare aus dem Wahlpflichtmodul des Zertifikatsprogramms Medizinische Lehre Wien (MLW) im Umfang von vier Seminartagen.
Optional:
  • Anmeldung von Patenten aus Diensterfindungen;
  • Unterricht in Universitätslehrgängen der MedUni Wien;
  • Leitung von Universitätslehrgängen;
  • Funktion als Curriculum-KoordinatorIn (§ 10 des III. Abschnitts der Satzung).
  • Mitgliedschaft in universitären Gremien;
  • zum Klinikbetrieb: z.B. im Qualitätsmanagement (Aufrechterhaltung der QM‐Standards, Durchführung von zwei Audits jährlich, Erstellung eines Managementberichts, Bewertung von alten und Definieren von neuen Zielen);


Es wird empfohlen, die genannten Minimalkriterien zumindest in der Forschung oder in der Lehre zu überschreiten, sodass bisweilen auftretende Unstimmigkeiten, ob alle Kriterien tatsachlich erreicht sind (z.B. die Zuordnung einer Publikation), keine Rolle spielen.