Grundsätzlich sieht das Universitätsgesetz (UG) zur Schaffung von „Laufbahnstellen“ (Vergabe unbefristeter Verträge) das Instrument der Qualifizierungsvereinbarung (QV) vor – dieses (führt bei Erfüllung zum Titel des Assoc.Prof) wurde in der Vergangenheit von der MedUni Wien auch großzügig genutzt.
Im Zuge einer Novelle des UG kam es mit Oktober 2016 zu einem halbherzigen Schritt in Richtung einer Implementierung eines universitären Faculty Modells (welches in seiner Grundidee eine gemeinsame Kurie aller Lehrenden vorsieht) – dadurch würde die Erfüllung zukünftig vergebener QVs dazu führen, dass die betreffenden MitarbeiterInnen organisationsrechtlich (und nur das) der Professorenkurie angehören. Die einzige – aber für den hier geschilderten Sachverhalt essentielle - Konsequenz davon: der (nun "aufgestiegene") Mittelbau wäre zukünftig bei den Senatswahlen in der Professorenkurie wahlberechtigt – das allerdings würde dort die sorgfältig gepflegten Mehrheitsverhältnisse der ProfessorInnen gefährden.
Also wurde eilig an einem Umgehungsinstrument - der Entwicklungsvereinbarung (EV) – gebastelt: die EV also ident zur QV, jedoch ohne den lästigen Aufstieg des Mittelbaus in die erlauchte Professorenkurie. Allerdings beschied das Ministerium dem Rektor in ungewohnter Deutlichkeit, dass die bestehende EV rechtswidrig sei.
Die Konsequenz daraus: die MedUni besserte beim Umgehungsinstrument rechtlich nach und nennt dieses nun „interne Karrierevereinbarung“. Die Erfüllung dieser Vereinbarung führt zum Titel eines „außerplanmäßigen Professors“, aus dem Konstrukt als Umgehunginstrument folgt, dass hier in Bezug auf Laufbahnstellen (mit Abstand) die meisten Stellen (bzw. Verträge) vergeben werden.

interne Karrierevereinbarung

steht grundsätzlich allen wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der MedUni Wien offen, welche eine Stelle aus dem Globalbudget innehaben (also keine Drittmittelangestellten).

  • Entsprechende Ausschreibungen erfolgen jährlich.
  • Bestimmungen zur Vergabe der iKVs finden sich im Seitenmenü.



Die gesetzlich vorgesehene QV gibt es natürlich dennoch (insofern Uni-intern bisweilen als „QVneu“ tituliert). Da die Anzahl der QV-Stellen im Entwicklungsplan festgehalten sein muss (und dieser mit dem Ministerium schlecht mit „Anzahl der QVs: null vereinbart werden kann), ist einsehbar, dass (und wieviele) Stellen hier vergeben werden. (Auch) unter dem Anspruch der Frauenförderung wurde diese Anzahl (siehe Tabelle) Ende 2018 erhöht.

Qualifizierungsvereinbarung = Professuren nach §99 (5) UG

Stellen im Rahmen einer QV sind international auszuschreiben und stehen grundsätzlich allen wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der MedUni Wien (also auch Drittmittelangestellten) sowie allen "externen" WissenschafterInnen offen.

  • Stellenanzahl & zeitlich vorgesehener Rahmen zur Besetzung im Entwicklungsplan angegeben
  • Bestimmungen zur Vergabe der finden sich im Seitenmenü



Als Karrieremöglichkeiten für den – nennen wir es so – „etablierten Mittelbau“ gibt es weiters die Möglichkeit einer Professur nach §99 Absatz 4 UG. Die Anzahl dieser Professuren muss ebenfalls prospektiv im Entwicklungsplan enthalten sein (siehe unten), eine Bewerbung ist nur für im Dienststand der MedUni befindliche ao.Univ.Profs und Assoc.Profs möglich.

Professuren nach §99 (4)

stehen grundsätzlich allen an der MedUni Wien angestellten ao.Univ.Profs und Assoc.Profs offen

  • Stellenanzahl & zeitlich vorgesehener Rahmen zur Besetzung im Entwicklungsplan angegeben
  • Bestimmungen zur Vergabe finden sich im Seitenmenü.



Laut letzter Änderung des Organisationsplans (Mitteilungsblatt vom 4.2.2022):

Kategorie2019-20212022-20242025-2027
Qualifizierungsvereinbarungen (§13b Abs. 3 UG) = §99 (5)-10-10-10
Professuren §99 Abs. 4 UG für Assoziierte Prof.201010
Professuren §99 Abs. 4 UG für Univ.Doz.20105
Professuren §99 Abs. 1 UG0-3-3
Professuren §99a-5-5-5

vorgesehene Gesamtzahl von Professuren nach § 98 UG: 100-120



siehe auch:
Die Zukunft des Karrieremodells
UG-Novelle: Die Faculty-Pflanzerei