Wir haben uns in den entsprechenden Gremien massiv dafür eingesetzt, dass im Rahmen der neu geschaffenen (und nun gültigen) Hailitationsrichtlinien bestehende Unsinnigkeiten entfernt werden (z.B. in Bezug auf die Anrechenbarkeit und Akkumulierbarkeit von Lehrveranstaltungen mit geringem Stundenausmaß). Die uns wesentlichen Punkte konnten wir umsetzen, wirklich restlos zufrieden sind wir mit der Neufassung jedoch nicht. Aber das kann jeder für sich beurteilen:

aktuelle Habilitationsrichtlinien der MUW

Aufbau und Gestaltung des MCW waren mit den alten Habilitationsrichtlinien im Bereich der Lehre weitestgehend inkompatibel. Dennoch ließ eine Neufassung bzw. Adaptierung der Habilitationsrichtlinien der MedUni Wien jahrelang auf sich warten. Vereinzelte Bemühungen versandeten - nur schleppend etablierte sich eine nachhaltige Initiative, gleich zu Beginn zurückgeworfen vom Versuch einzelner Professorenvertreter eine (wie gesagt: überfällige) Adaptierung der Habilitationsrichtlinien für den Bereich der Lehre auch gleich mit einer Erhöhung der wissenschaftlichen Kriterien zu verbinden.

Außer Streit stand stets, dass es angesichts der üblicher Weise kleinen und kleinsten Stundenstückelungen im Bereich der MCW-Lehre untragbar ist, diese Lehrveranstaltungen nicht für eine Habilitation heranziehen zu können weil sie nicht das (willkürliche) Ausmaß von einer Semesterwochenstunde erreichen. Andere Probleme der "alten" Habilitationsrichtlinien waren zwar ebenso offensichtlich, aber umstrittener – z.B. das Impact-Lotto: wenn das Journal in dem eine wissenschaftliche Arbeit erschienen ist zum Zeitpunkt der Akzeptanz der Arbeit einer Top-Publikation entsprach, zum Zeitpunkt der Einreichung zur Habilitation aber nicht mehr, dann… hatte man Pech gehabt.

Dass es nicht früher zu einer Einigung auf neue Kriterien kam ist bedauerlich und war auch darauf zurückzuführen, dass die Habilitationskriterien treffsicher als ein Instrument erkannt wurden welches es ermöglichen könnte eine Reihe der mit dem MCW assoziierten Probleme insofern einer Lösung näher zu bringen, indem man sie als habilitationsrelevant einstuft und sie so von den Habilitationswerbern lösen lässt (moderne Formen von Organisationsentwicklung und Mitarbeitermotivation sehen anders aus). Die entsprechenden Diskussionen zu dieser "Strategie" wurden erbittert und lange geführt…

Aber wie auch immer – es kam zu einer Einigung auf eine Neufassung der Habilitationskriterien, die nun – schon seit fast einem Jahrzehnt – Gültigkeit haben. Trotz punktueller Schwächen sind sie wohl deutlich besser als die "alten" Kriterien. Was sind die wesentlichen Änderungen bzw. Merkmale?

wissenschaftliche Kriterien:

  • die Kategorisierung jeder einzelnen wissenschaftlichen Arbeit (Standard/Top) kann wahlweise nach der Platzierung zum Zeitpunkt (also der ISI-Liste, die zu diesem Zeitpunkt verfügbar ist) der Akzeptanz des Papers ODER zum Zeitpunkt der Einreichung des Habilitationsansuchens vorgenommen werden.
  • Das Punkte-System in Bezug auf die zu erreichende Anzahl von Top- und Standardarbeiten ist klar(er) formuliert
  • Co-Autorschaften sind kein Pflichtkriterium mehr (die Punkte können theoretisch auch aus Erstautorschaften erbracht werden)
  • geteilte Autorschaften zählen nicht mehr voll (was bei dem Vermerk "contributed equally" durchaus nachvollziehbar ist)

Lehrkriterien:

  • es zählen endlich auch klein(st)e Stundenstückelungen und diese können endlich auch repetitiv abgehalten (und gewertet) werden; diese Lehrleistungen können über beliebige Zeiträume akkumuliert werden (insgesamt muss das Ausmaß von 0,5 SWS erreicht werden)
  • die Habilitationskommission kann "zur Bestätigung der didaktischen Qualifikation des Habilitationswerbers" die einmalige Abhaltung einer Vorlesung beschließen (die fachlich im Bereich des Habilitationsfaches angesiedelt ist, 1-2 akademische Stunden).