Habilitationsrichtlinien sollen

  • objektiv nachvollziehbar und transparent sein;
  • das Ansehen der Habilitation an der Medizinischen Universität Wien sicher stellen und damit auch die Karrierechancen der Habilitierten erhöhen;
  • eine objektive Entscheidungsgrundlage für das Votum der Habilitationskommission darstellen;
  • durch die wiedergegebenen Erfordernisse für niemanden a priori unerreichbar sein und gleichzeitig gewährleisten, dass nur die Geeignetsten innerhalb einer "peer group" sie erfüllen.

Bereich FORSCHUNG

Zielsetzung:

Die Richtlinien für den Bereich der Forschung sollen einen Beitrag zur Sicherung der wissenschaftlichen Qualität und Produktivität der Medizinischen Universität Wien mit sich bringen.

Minimale Leistung für eine Habilitation

  • Basiserfordernis für eine Habilitation sind 14 Punkte, wobei 1 Punkt für eine Standard-Arbeit und 2 Punkte für eine Top-Arbeit vergeben werden.
  • Es sind 9 Punkte als Erstautor/in erforderlich
  • Es müssen 2 Autorschaften in Top-Journalen vorliegen, davon zumindest eine als Erstautor.

Welche Arbeiten werden in die Wertung aufgenommen?

  • Originalarbeiten in Journalen mit "peer review System" (erschienen oder im Druck; die Druckannahmeerklärung ist beizulegen)
  • Für die Kategorisierung als Erstautorenschaft zählt der/die erst angeführte Autor/in. Qualifizierte Letztautorschaften (korrespondierender Autor sowie nachgewiesene Verantwortlichkeit für die überwiegende Finanzierung der zugrunde liegenden wissenschaftlichen Arbeit durch Drittmittel-Einwerbung) können laut dem hier angeführten Schema in begrenztem Ausmaß gleichwertig zu einer Erstautorschaft gewertet werden.
  • Werden weitere Erst-AutorInnen mit dem Vermerk "contributed equally" (oder mit anderem Wortlaut aber gleichbedeutend) angeführt, wird der sich (gemäß diesen Richtlinien) ergebende Wert der Publikation durch die Anzahl dieser AutorInnen dividiert (siehe "Erläuterungen").

Welche Arbeiten werden nicht in die Wertung aufgenommen?

  • "Letters"
  • Case reports;
  • Reviews und Editorials;
  • Abstracts aller Art;
  • Buchbeiträge, Bücher;
  • Arbeiten in Supplementbänden
  • Consensus-Statements
  • Studienprotokolle
  • Fragebogen-basierte Studien (uneingeschränkte Wertbarkeit in Fällen, wo dieser Publikationstyp die übliche wissenschaftliche Methodik des Faches darstellt)

Welche Arbeiten können beschränkt gewertet werden? (siehe Bewertungsrichtlinien)

  • Meta-Analysen

Bewertungsrichtlinien

  • Bewertungsgrundlage sind die Journal-Reihungen anhand der Impactfaktoren aus den unveränderten Reihungslisten des Institute of Scientific Information (ISI).
  • Manche Journale scheinen in mehreren Kategorien auf. Grundsätzlich kann die Kategorie mit der besten Reihung eines Journals herangezogen werden, wenn der Titel dieser Kategorie in sinnvoller Weise zum Arbeitsgebiet oder zur Habilitationsschrift des/der Bewerbers/in passt.
  • Die Journale innerhalb der ersten 20% der Reihungsliste gelten als "Top-Journale", die weiteren 40% (zwischen 20% und 60% liegenden) als "Standard-Journale", die letzten 40% als "sonstige Journale". Journale in denen keine Originalarbeiten erscheinen, werden vor der Berechnung von "Standard" und "Top" gestrichen. Die Handhabung der Prozentgrenzen (Rundungsverfahren) ist in den „Erläuterungen“ exemplarisch beschrieben.
  • Zur Berechnung der Kategorien "Top" und "Standard" ist die letzte zur Verfügung stehende ISI-Liste heranzuziehen. Sollte die Bewertung eines Journals zum Zeitpunkt der Akzeptanz der in Frage kommenden Publikation höher gewesen sein, so ist diese Bewertung heranzuziehen; der entsprechende Nachweis ist vom Habilitationswerber zu erbringen.
  • Es kann maximal eine Meta-Analyse (und nur als alleiniger Erstautor) gewertet werden, wenn diese in thematisch engem Bezug zur Habilitationsschrift steht. Wertbare Meta-Analysen müssen methodisch mit einer Originalarbeit vergleichbar sein. So muss eine Meta-Analyse hypothesengetrieben sein, d.h. eine explizit angeführte Hypothese beinhalten, ein auf Basis dieser Hypothese a-priori definierter, adäquater statistischer Analyseplan und definierte Ein/Ausschlusskriterien vorliegen, sowie Resultate und Diskussion mit Schlussfolgerungen inklusive Studien-Limitationen beinhalten.
  • Folgende aus dem Bereich der MedUni Wien entstammende Journale werden - solange diese Journale nicht den "Standardjournalen" zurechenbar sind – mit jeweils 0,5 Punkten bewertet. Maximal können mit solchen Arbeiten 2 Punkte pro Habilitation erworben werden.
    • Wiener Klinische Wochenschrift
    • Skeletal Radiology
    • European Surgery (vor 2002: Acta Chirurgica Austriaca)

Bereich LEHRE

Zielsetzung

Die Richtlinien für den Bereich der Lehre sollen gewährleisten, dass Habilitierte der Medizinischen Universität Wien in der Lage sind, einem breiten Spektrum von Aus- bzw. Fortzubildenden eine Lehre anzubieten, die hinsichtlich der Inhalte sowie der Präsentation (inklusive Hilfsmittel), Rhetorik, Struktur des Aufbaues und Angepasstheit an das Zielpublikum einen hohen Standard aufweist. Habilitationswerber sollen die folgenden Fähigkeiten aufweisen:

  • Fähigkeit zur Wissensvermittlung im gesamten Habilitationsfach
  • korrekter Umgang mit Studierenden und (sofern zutreffend) Patienten
  • Kritikfähigkeit/Objektivität gegenüber transportierten Lehrinhalten
  • die Fähigkeit, Präsentationen und Vorträge sinnvoll zu strukturieren
  • Richtiger Einsatz von didaktischen Hilfsmitteln
  • Rhetorik, Fähigkeit frei zu sprechen, Diskussionsfähigkeit

Der Besuch entsprechender Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bzw. Seminare stellt eine zentrale Hilfe zur Erreichung dieser Ziele dar; ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einschlägigen Veranstaltungen ist der Einreichung beizulegen (siehe Erläuterungen).

Minimale Leistungen für eine Habilitation

Aus unten stehendem Schema werden zumindest 8 Punkte benötigt. Insgesamt muss der Habilitationswerber zumindest 3 unterschiedliche Lehrveranstaltungen geleitet haben, wobei maximal eine Lehrveranstaltung aus der im Curriculum benannten Kategorie "Freie Wahlfächer" anrechenbar ist. Das MindestausmaßBold für die Anrechenbarkeit einer einzelnen Lehrveranstaltung beträgt 0,5 SWS, wobei auch kleinere Stückelungen (über beliebige Zeiträume) akkumulierbar sind.
Im Bereich der abzuhaltenden Lehrveranstaltungen gibt es die nachfolgend angeführten drei Kategorien. Es müssen Leistungen aus zumindest zwei dieser Kategorien nachgewiesen werden, wobei die Kategorie A vertreten sein muss.
Für Kategorie C gilt, dass pro angeführter Leistung (Mitbetreuung, Lernbehelf...) nur einmalig Punkte vergeben werden können, eine Akkumulierung von Punkten aus der gleichen Leistung ist also nicht möglich. Punkte in Kategorie C können nur dann vergeben werden, wenn Leistungen aus mindestens 2 der unter C gelisteten Kategorien nachgewiesen werden können.

KategorieTypPunktePunkte pro
AVorlesungen, Seminare (VL, SE)2SWS
BPraktika (PR, SK, KP)2SWS
Cbestätigte Mitbetreuung (Diplomarbeit bzw. Dissertation)2siehe Erläuterung
CErstellung Lernbehelf
Ausarbeitung klinischer Fälle
1siehe Erläuterung
CErstellung von Prüfungsfragen1siehe Erläuterung

Zur Bestätigung der didaktischen Qualifikation des Habilitationswerbers kann die Kommission die einmalige Abhaltung einer Vorlesung (die fachlich im Bereich des Habilitationsfaches angesiedelt ist, 1-2 akademische Stunden) im Rahmen eines der Regelstudien der MUW beschließen.

Erläuterungen

wissenschaftliche Arbeiten: Wertung laut ISI-Liste Die ISI-Listen (auch für die vergangenen Jahre) können aus dem Datennetz der MedUni Wien abgerufen werden (https://jcr.clarivate.com). Das Erscheinen der ISI-Liste des jeweiligen Jahres wird mit 1. Juli des Folgejahres angenommen. Dies ist sowohl für die Bewertung der Journale zum Zeitpunkt der Einreichung des Habilitationsansuchens (Mai vs. November) als auch für die Bewertung wissenschaftlicher Arbeiten anhand des Zeitpunktes ihrer Akzeptanz relevant.
als Beispiel: falls die Wertung einer Publikation anhand des Zeitpunkts der Habilitationseinreichung durchgeführt werden soll: für den Einreichtermin Mai 2012 wäre die ISI-Liste des Jahres 2010 heranzuziehen; für den Einreichtermin November 2012 hingegen die (dann vorliegende) ISI-Liste des Jahres 2011.

wissenschaftliche Arbeiten: Kategorisierung der Journale
als Beispiel: die anzuwendende ISI Liste enthält (nach einer allfälligen Streichung der reinen ReviewJournale) 151 Journale. Zu den ersten 20% (und damit in die Top-Kategorie) gehören damit rechnerisch 30,2 Journale, dies wird zu -> 31 aufgerundet.

wissenschaftliche Arbeiten: geteilte Autorschaften
als Beispiel: werden in einem Top-Journal zwei AutorInnen mit dem Vermerk „contributed equally“ angeführt bedeutet dies, dass diese Arbeit nach den hier wiedergegebenen Richtlinien mit einem (anstatt der für Top-Journale sonst zu vergebenden zwei) Punkt(en) gewertet wird. In Bezug auf das in der Kategorie der Erstautorschaften geforderte Top-Journal wäre im angeführten Beispiel also das Vorliegen von zwei derartigen Arbeiten notwendig.

Lehre allgemein Gewertet wird ausschließlich Lehre aus universitären Regelstudien. Lehrerfahrung an/für andere(n) Universitäten ist erwünscht und kann ebenfalls gewertet werden. HabilitationswerberInnen müssen für alle geltend gemachten Lehrveranstaltungen regulär betraut worden sein.

e-Learning
Für Lehrveranstaltungen (bzw. Lernunterlagen), die auf e-Learning basieren, gilt: die (elektronischen) Inhalte werden analog zur Erstellung einer Lernunterlage behandelt. Für eine Wertung als Lehrveranstaltung bzw. für eine personenbezogene Evaluierung wird (auch in Bezug auf den zu wertenden Stundenumfang) der auf Präsenzlehre basierende Anteil aus einem Blended-Learning Szenario gewertet.

Evaluationen Im Sinne der Qualitätssicherung muss sich der Habilitationswerber im Zuge der von ihm/ihr abgehaltenen Lehre auch Evaluationsmaßnahmen der MedUni Wien stellen. Dies ist erforderlich für eine (laut Habilitationsrichtlinien wertbare) Lehrveranstaltung aus Kategorie A (Vorlesung bzw. Seminar), wobei in Bezug auf Vorlesungen die Evaluation mit der Abhaltung der Vorlesung als erbracht gilt. Für Seminare gilt: Sollte durch die MedUni Wien keine elektronische Evaluation der betreffenden Lehrveranstaltung erfolgt sein, ist diese mittels papierbasierter Evaluation anhand der für den jeweiligen Lehrveranstaltungstyp passenden Formulare (F2) durchzuführen. Sollte durch die MedUni Wien eine elektronische Evaluation von Lehrveranstaltungen erfolgt sein, sind die Evaluationsergebnisse aller dieser Lehrveranstaltungen der Einreichung beizulegen.

Diplomarbeits- bzw. Dissertationsmitbetreuungen: zulässig ist ein einziger Mitbetreuer pro Diplomarbeit bzw. Dissertation.
Bestätigung der Mitbetreuung:

Diplomarbeit: nach der Approbation der Arbeit bestätigen der (dann ehemalige) Diplomand und der/die BetreuerIn die Mitbetreuung.
Dissertation: das Thesis Committee bestätigt die adäquate Mitbetreuung im Rahmen der Zwischenevaluation der Dissertation.

Wertung von erstellten Lernbehelfen: diese Lernbehelfe müssen vom jeweiligen Blockkoordinator (oder einem anderen im Curriculumorganisationsplan / 1. Abschnitt genannten Koordinator) angefordert und im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens positiv beurteilt worden sein. Der Ersteller dieser Lernbehelfe (also der Habilitationswerber) muss die mit diesem Lernbehelf assoziierte Lehrveranstaltung selbst abgehalten haben.
Die (alleinige) Erstautorschaft bei einem im Educational der Wiener Klinischen Wochenschrift publizierten Artikel wird mit dem Verfassen eines Lernbehelfs (s.o.) gleichgesetzt. Erstellte Lernbehelfe sind an die Studienabteilung (silvia.hudec@meduniwien.ac.at) zu richten.

KPJ-Mentoring
Für (insgesamt) 32 Wochen KPJ-Mentoring können 2 Punkte vergeben werden. Eine Vorlage der Kopien aller Testatblätter durch den Habilitationswerber muss bei der Einreichung der Habilitation erfolgen. Die Testatblätter müssen die erforderlichen Leistungen bestätigen und die Unterschrift des/der Mentor/in sowie des Fachkoordinators und des Studienkoordinators des akkreditierten Lehrkrankenhauses unter Angabe des Zeitraumes der Tätigkeit als KPJ-Mentor aufweisen.

Klinische Fälle müssen vom jeweiligen Blockkoordinator (oder einem anderen im Curriculumorganisationsplan / 1. Abschnitt genannten Koordinator) angefordert und im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens positiv beurteilt worden sein (6 Fälle ergeben 1 Punkt).

Prüfungsfragen die für die jeweils abgehaltenen Lehrveranstaltungen verfasst worden sind müssen vom Prüfungskomitee gemäß Curriculumorganisationsplan / 2. Abschnitt approbiert sein. 10 approbierte Prüfungsfragen ergeben 1 Punkt. Bestätigungen für erstellte Prüfungsfragen erhalten Sie im Department für Medizinische Aus- und Weiterbildung (bap@meduniwien.ac.at).

Personalentwicklung: bestätigte Teilnahme an einem zur Erreichung der eingangs genannten Zielsetzungen geeigneten Kurs. Die hierfür in Frage kommenden Kurse werden vom Senat der MedUni Wien nach entsprechendem Beschluss veröffentlicht. Bis zur Veröffentlichung durch den Senat, welche Kurse die vom Senat festgelegten Kriterien erfüllen ist die Teilnahme an solchen Kursen nicht obligatorisch, wird jedoch mit einem Punkt gewertet, welcher der Kategorie C zugerechnet wird.

Antrag auf Verleihung der venia docendi an bereits habilitierte WissenschafterInnen:
Unabhängig davon, ob die vorgelegten wissenschaftlichen Arbeiten bereits in einem zeitlich vorgelagerten Habilitationsverfahren Verwendung gefunden haben oder nicht, ist für die Verleihung der Lehrbefugnis gemäß § 103 Abs. 3 Z 2 UG zwingende Voraussetzung, dass die wissenschaftlichen Arbeiten u.a. „neue wissenschaftliche Ergebnisse“ enthalten. Die „Neuheit“ der wissenschaftlichen Ergebnisse ist im Zuge des Habilitationsverfahrens von den GutachterInnen bzw. der Habilitationskommission zu beurteilen. Die an der MedUni Wien gültigen Erfordernisse im Bereich der Lehre müssen jedenfalls erfüllt sein.

  1. AntragstellerIn ist bereits an einer anderen Universität habilitiert und strebt die Habilitation im selben Fach an:
    Nach dem österreichischen Universitätsrecht ist mit der Erteilung der Lehrbefugnis das Recht verbunden, die wissenschaftliche oder künstlerische Lehre an der Universität, die die Lehrbefugnis verliehen hat, mittels deren Einrichtungen frei auszuüben sowie wissenschaftliche oder künstlerische Arbeiten zu betreuen und zu beurteilen. Die Lehrbefugnis ist somit auf die verleihende Universität beschränkt.
    Die universitätsrechtlichen Bestimmungen in Österreich sehen kein Verfahren zur „Umhabilitation“ bzw. die „Anerkennung“ einer bereits bestehenden Habilitation vor, weshalb auch in diesem Fall das Durchlaufen des Habilitationsverfahrens nach § 103 UG notwendig ist.
    Die bereits im Rahmen eines Habilitationsverfahrens an einer anderen Universität eingereichten wissenschaftlichen Arbeiten können für die Antragstellung an der MedUni Wien erneut verwendet werden. Von den AntragstellerInnen wird jedoch (auch) nach dem Abschluss des externen Habilitationsverfahrens eine durchgehende Publikationstätigkeit erwartet. In den Antragsunterlagen ist ersichtlich zu machen:
    • dass bereits eine Habilitation für das beantragte Fach vorliegt
    • welche wissenschaftlichen Arbeiten in dieses vorgelagerte Verfahren eingeflossen sind
    • getrenntes Ausweisen der seit der bereits erfolgten Habilitation publizierten Arbeiten
  2. AntragstellerIn ist bereits an der MedUni Wien habilitiert und strebt die Habilitation in einem anderen Fach an:
    In den Antragsunterlagen ist ersichtlich zu machen, dass bereits eine Habilitation für ein anderes Fach vorliegt und welche wissenschaftlichen Arbeiten in dieses vorgelagerte Verfahren eingeflossen sind. Im Rahmen der Auflistung der habilitations-relevanten wissenschaftlichen Arbeiten (Habilitationsverfahren an der MedUni Wien) sollten die seit der bereits erfolgten Habilitation publizierten Arbeiten getrennt ausgewiesen werden.

Formale Durchführung

Wie läuft der Einreichvorgang ab?

Der/die Habilitationswerber/in legt eine Aufstellung der von ihm/ihr erbrachten Habilitations-relevanten Leistungen vor. Der Einreichvorgang sowie die Übermittlung der benötigten Dokumente erfolgt seit dem Einreichtermin Mai 2013 online. Die hierbei anzuwendende Vorgangsweise sowie die in diesem Zusammenhang benötigten Dokumente/Vorlagen sind von der Homepage der MedUni Wien abrufbar (Link).

Die Einsetzung einer Habilitationskommission obliegt dem Senat, die Bestellung der GutachterInnen der Gruppe der "Fachbereichsnahen Professoren". Die Beurteilung hinsichtlich der formalen Erfüllung der Kriterien erfolgt derzeit durch die für das Ansuchen zuständige Habilitationskommission, der/die Habilitationswerber/in wird bezüglich des Ergebnisses dieser Beurteilung informiert. Sollte dieses positiv ausfallen, wird der Akt den GutachterInnen weitergeleitet. Sollte die Bewertung negativ ausfallen, so steht es dem/der Werber/in frei, den Antrag zurückzuziehen, ruhend zu stellen oder auf einer Fortführung des Verfahrens zu bestehen. Im letzteren Fall werden die GutachterInnen und die Habilitationskommission von der Nichterfüllung der Kriterien in Kenntnis gesetzt.