In seiner jüngsten Empfehlung widmet sich der Wissenschaftsrat (als Beratungsgremium von Wissenschaftsminister, Nationalrat, Bundesländern und Hochschulen) den Privatuniversitäten und bringt unter der Bezeichnung "Private Hochschule" die Schaffung eines neuen "Hochschultypus" in Diskussion.
"Der Hochschultypus ,Universität‘ für sämtliche privaten hochschulischen Bildungseinrichtungen wird in einigen Fällen weder den Ansprüchen an die Universität noch den Bedürfnissen privater Träger gerecht" so der Wissenschaftsrat, welcher die zu erfüllenden Anforderungen an eine Bildungseinrichtung definiert haben möchte aufgrund derer die Bezeichnung "Universität" vergeben werden kann.
Da die Mindestanforderungen, die das Privatuniversitätengesetz derzeit definiere, für den Typus Universität zu niedrig angesetzt seien, solle "der Typus der Privathochschule in Ergänzung der Privatuniversität zu einer sinnvollen Arbeitsteilung im Hochschulsystem beitragen". Damit soll auch ein gesetzlicher Schutz der Bezeichnung "Universität" (aber auch "Fachhochschule") verbunden werden.
Weiters solle das Akkreditierungsverfahren strenger werden und nicht wie bisher lediglich "auf wenigen Fachgutachten" basieren, sondern nach Disziplinen differenzierte Anforderungen ebenso wie die Gesamtentwicklung des österreichischen Hochschulsektors einbeziehen.
Konsequenzen hätte eine Umsetzung der geforderten Unterscheidung unter anderem im Bereich des Promotionsrechts und für das Studienangebot.