Im Rahmen einer Novelle des Universitätsgesetzes sind offenbar schwere Eingriffe in die universitäre Autonomie bzw. das bestehende Kräfteverhältnis der drei universitären Leitungsgremien (Rektorat, Senat, Universitätsrat) geplant.

So sollen im Rahmen eines (laut bestehendem UG ja möglichen) Verfahrens zur Verlängerung des amtierenden Rektors den Senaten (als einzig direkt demokratisch legitimierten Organen der Universitätsleitung!) nun das Recht genommen werden, gemeinsam mit dem Universitätsrat über die Vertragsverlängerung zu entscheiden. Künftig soll diese Entscheidung alleine dem Universitätsrat zufallen – einem Gremium, dessen Mitglieder zum Teil von der jeweiligen Regierung entsandt werden.

Darüber hinaus soll es zu einschneidenden Beschränkungen der autonomen Gestaltungsrechte des Senats bei den Curricula kommen. So soll in Zukunft die strukturelle Gestaltung der Studienpläne Bestandteil der zwischen Rektorat und Ministerium geschlossenen Leistungsvereinbarung werden und damit dem Senat (und den von diesem eingesetzten Curriculumkommissionen) entzogen werden. Über die durch die abgeschlossene Leistungsvereinbarung verknüpfte Finanzierung erhält das Ministerium damit einen bequemen Hebelpunkt um die Autonomie der Universität (auch) in diesem Bereich zu marginalisieren und sich direkte Zugriffsmöglichkeit auf die curriculare Gestaltung zu sichern.

Das Ministerium gibt sich über die entstandene Aufregung „erstaunt“, wo man doch bereits im Vorfeld derart intensiv mit den Senaten verhandelt habe und zudem der Gesetzesentwurf ja gerade erst in Begutachtung gehe… dem gegenüber sehen die Senate der Universität Mozarteum Salzburg und der Universität Salzburg in einer Aussendung die erkennbare Absicht, „die Senate zu entmachten und damit die verfassungsrechtlich garantierte Freiheit von Wissenschaft und Kunst massiv einzuschränken“ – eine Meinung, die von der Konferenz der Senatsvorsitzenden der österreichischen Universitäten geteilt wird..
Zumal noch am 26. Juni 2020 Minister Faßmann den versammelten Senatsvorsitzenden aller 22 österreichischen Universitäten erklärt hatte, dass das Universitätsgesetz eine vernünftige Kompetenzverteilung unter den Leitungsorganen Rektorat, Senat und Universitätsrat vorsieht und er keine Notwendigkeit zur Verschiebung dieser Kompetenzen sehe.