Aufregung bei der Wahl des neuen Rektors der WU, in dem sich der Senat vom UniRat übergangen fühlt und von "Vertrauensbruch" und einem "beispiellosen Bruch mit der WU-Kultur" spricht (und dies auch medial ausgiebig kommuniziert).
Was war passiert?
Laut UG wird der Rektor durch den UniRat gewählt – dieser ist in seiner Entscheidung allerdings an einen durch den Senat zu erstellenden Dreiervorschlag gebunden.
Der Senat der WU erstellte einen solchen Dreiervorschlag, reihte diesen allerdings (was gesetzlich – im Unterschied zu dem Procedere bei Berufungskommissionen – nicht vorgesehen ist, allerdings ist der Rektor auch hier nicht an die Reihung gebunden) und präsentierte mit dem erstgereihten Michael Meyer seinen erklärten Wunschkandidaten, dies beruhte auf einem einstimmigen Votum.
Laut UniRat habe jedoch Rupert Sausgruber das beste Konzept vorgelegt und wurde demnach vom UniRat zum Rektor gewählt. Schließlich sei es so, dass dem Universitätsrat die letztendliche Wahl des Rektors obliege.
Somit ein rechtlich abgedecktes Szenario, welches jedoch einmal mehr die Schwächen des geltenden Universitätsgesetzes offenbart. Hier wird der Senat als einzig demokratisch gewähltes Leitungsorgan (vielleicht auch deshalb) in vielerlei Hinsicht geschwächt bzw. in seinen Entscheidungen von nachgeschalteten Entscheidungs- und Beschlussprozessen abhängig gemacht.
Etwas problematisch auch die Banalität der Replik der Vorsitzenden des WU-UniRates auf den Vorwurf, dass dem Universitätsrat schlicht die Expertise in der Führung der Universität fehle und daher auf das Urteil des Senats zu vertrauen sei. Dazu meinte Cattina Leitner wörtlich: "Die Mitglieder des Universitätsrats sind teilweise über fünf Jahre in dieser Funktion. Wir haben bei unserer Entscheidung unsere Sicht und Erfahrungen eingebracht."

na dann..