In der Senatsitzung am 29. April 2016 referierte Rektor Müller über die nun fertig gestellte Bilanz für 2015, die Umsetzung der KA-AZG Vereinbarung und einen anstehenden Forschungscall für den klinischen Bereich.
VR Fritz stellte ihr Arbeitsprogramm unter dem Titel „Wissenschaftsleistung der Universität und Arbeitsprogramm“ vor, von VR Rieder wurden die Geschäftseinteilungen der neu bestellten Curriculumdirektionen bekanntgegeben. Auch die Leitung des mit 1. April konstituierten Teaching Centers ist nun – spät aber nicht überraschend - endlich bekannt: Leiter ist Gerhard Zlabinger, Stellvertreter sind Anita Holzinger und Werner Horn. Überraschender Weise gibt es noch keine neue Binnenstruktur des Teaching Centers.
Es gab einen Beschluss zur Anpassung des Curriculums Humanmedizin (Fächeraufstellung für das KPJ aufgrund einer Änderung der Ärzteausbildungsordnung) sowie die Vorstellung eines Reformmodells für den immanenten Prüfungscharakters im Rahmen des MCW.
Zur Änderung des Organisationsplan gab es Bemerkenswertes, wir werden das in einem eigenen Beitrag thematisieren: Da das Ministerium nunmehr schriftlich beschieden hat dass der im Organisationsplan der MUW abgebildete Passus zur Bestellung von OE-Leitern (der Rektor ist an den personellen Vorschlag der Professoren nicht gebunden) in klarem Widerspruch zum geltenden Universitätsgesetz steht, wurde vom Rektorat hier eine Neuformulierung vorgelegt und diese von der Professorenkurie entgegen dem vorangekündigten und auch gesetzlich vorgesehenen Procedere (8-wöchige Frist zur Stellungnahme) abgeändert und auch gleich beschlossen (was freilich nichts daran ändert, dass der Inhalt des Beschlusses wohl rechtswidrig ist und generell nur eine Stellungnahme gefordert ist/war…).

 

Bericht Rektor Müller

Müller berichtet von der nun fertig gestellten Bilanz für 2015 – es musste kein Frühwarnbericht an das Ministerium abgegeben werden, es konnte ein positiver Abschluss in der Höhe von € 2 Mill. erzielt werden. Dieser Überschuss wurde durch unerwartet hohe Drittmitteleinnahmen im letzten Quartal erzielt, das Globalbudget ist nach wie vor leicht negativ. Schwierigster bugetärer Posten sind die Personalkosten, insbesonders die Ärztegehälter.
Müller sieht die Umsetzung der KA-AZG Vereinbarung auf einem guten Weg mit Problemen im Bereich der Notfallambulanz und der Kinderheilkunde.
Im Rahmen eines Forschungscalls werden für die Kliniken € 12 Mill. vergeben.
FWF/KLIF: die Zahl der Einreichungen sinkt, hier sollten Akzente gesetzt werden. Bewilligungsquoten im Bereich des KLIF bewegen sich um die 12% - im Vergleich zu ~20% bei grundlagenwissenschaftlich orientierten FWF-Projekten.

VR Forschung: Wissenschaftsleistung der Universität und Arbeitsprogramm

VR Fritz schloss die Reihe der in den letzten Senatsitzungen erfolgten Berichte zum Arbeitsprogramm der jeweiligen Vizerektorate ab. Die Grenze zwischen der Wissenschaftsleistung der Universität und dem Arbeitsprogramm der Vizerektorin war nicht immer klar gezogen, aber da das Programm die Wissenschaftsleistung sichern sollte, mag das dieser Konstellation geschuldet sein. Vom Universitätsrat fand sich diesmal – im Unterschied zu den vorangegangenen Präsentationen - niemand der diesem Bericht folgte.

Bericht VR Rieder

Von VR Rieder wurden die Geschäftseinteilungen der neu bestellten Curriculumdirektionen bekanntgegeben. Auch die Leitung des mit 1. April konstituierten Teaching Centers ist nun endlich bekannt – Leiter ist Gerhard Zlabinger, Stellvertreter sind Anita Holzinger und Werner Horn.
Es gibt noch keine Neuordnung der Binnenstruktur des Teaching Centers. VR Rieder referiert über den aus der Teilung der SIP 1 (in SIP 1a und SIP 1b) entstandenen Ressourcenbedarf. Beschluss bzw. Veröffentlichung der Übergangsregelungen für N201 sind gut aufgenommen worden, es hat keine negativen Reaktionen gegenüber dem Rektorat gegeben.

Lehre

Volf berichtet aus der Curriculumkommission:

  • Anpassung des Curriculums Humanmedizin: Beschluss zur Fächeraufstellung für das KPJ aufgrund einer Änderung der Ärzteausbildungsordnung
  • Beschluss der Curriculumkommission zur Einführung und Sicherstellung qualitätssichernder Maßnahmen für den Abschluss des klinisch-praktischen Jahres
  • Vorstellung eines Reformmodells für den immanenten Prüfungscharakters im Rahmen des MCW

Weiters wurde die Situation der Studierenden an der Zahnklinik mit Vertretern der BGZMK erörtert und es gab einen Bericht aus der Curriculumkommission für Universitätslehrgänge.

Änderung Organisationsplan

Da das Ministerium nunmehr schriftlich beschieden hat dass der im Organisationsplan der MUW abgebildete Passus zur Bestellung von OE-Leitern (der Rektor ist an den personellen Vorschlag der Professoren nicht gebunden) in klarem Widerspruch zum geltenden Universitätsgesetz steht, wurde vom Rektorat eine Neuformulierung vorgelegt.
Dieser ist im entscheidenden Abschnitt weitestgehend unverständlich:

Im Wortlaut:
Der Vorschlag der Universitätsprofessorinnen kann bis zu drei Personen enthalten, die über die Qualifikation zur Leitung der betreffenden Organisationseinheit zur Erfüllung von Lehr- und Forschungsaufgaben verfügen. Der Vorschlag hat die für die Besetzung der Leitungsfunktion am besten geeignete/n Person/en zu enthalten, wobei Universitätsprofessorinnen der Organisationseinheit mit ihrer Zustimmung jedenfalls in den Vorschlag aufzunehmen sind.
Das Rektorat hat die Auswahlentscheidung aus dem Vorschlag zu treffen. Enthält der Vorschlag nicht die am besten geeignete/n Person/en, kann das Rektorat den Vorschlag unter schriftlicher Darlegung der Gründe zur Erstellung eines neuen Vorschlags an die Universitätsprofessorinnen zurückverweisen.

Entgegen gesetzlich gewährter Fristen (dem Senat stehen 8 Wochen für eine Stellungnahme zur Verfügung) und Ankündigungen (senats-interne Diskussion bis zur Senatsitzung im Juni) wurde hier ein innerhalb der Professorenkurie abgesprochener Änderungsantrag eingebracht und mit den Stimmen der Professoren auch gleich beschlossen. Ziel: nicht „Professoren“ sollen verpflichtend im Vorschlag zur OE-Leitung enthalten sein sondern lediglich solche nach §98.
Das ist absurd und mit ziemlicher Sicherheit nicht rechtskonform – wir werden dieser (auch psychologisch) interessanten Causa einen eigenen Beitrag widmen.