Die Senatsitzung am 24. April widmete sich zwei Hauptthemen: dem Dreiervorschlag für die Rektorswahl (diese soll laut Wahlausschreibung am 28.April durch den UniRat stattfinden) und der Stellungnahme zum Entwicklungsplan.

Dreiervorschlag des Senats

In der Senatsitzung am 24. April wurde der Dreiervorschlag für die Wahl des Rektors beschlossen - dabei wurde dem Vorschlag der Findungskommission (der sich mit Müller und Schmidt wiederum auf zwei vom Senat präferierte Kandidaten stützte) zugestimmt. Somit wählt der UniRat (laut Wahlausschreibung) den neuen Rektor am Dienstag, dem 28. April aus folgendem Personenkreis:

  • Markus Müller
  • Harald Schmidt
  • Eduard Auff

Stellungnahme zum Entwicklungsplan

Es gelang eine einstimmig beschlossene, gemeinsame Stellungnahme aller im Senat vertretenen Kurien.
Die für uns wesentlichen Punkte (Forschung, Struktur und Karrieremöglichkeiten; Lehre siehe Originalpapier) sind nachfolgend aufgeführt - sie beinhalten Karriereperspektiven für den Mittelbau, die Forderung nach der Gleichbehandlung klinischer und nichtklinischer MitarbeiterInnen in der laufenden Gehaltsdiskussion, ein Ablehnen der geplanten Kostendeckung der Core Facilities durch die ForscherInnen sowie die Forderung der Schaffung von Incentives für erfolgreiche Drittmitteleinwerbung. Das gesamte 7-seitige Papier (inkl. redaktioneller Anmerkungen) ist hier in einer "nüchternen" Arbeitsversion abrufbar.

  • Alle Professuren die im derzeitigen EP enthalten aber (noch) nicht besetzt sind, sollten - ebenso wie Professuren die im Rahmen von Zielvereinbarungen vereinbart wurden - in den EP 3.0 aufgenommen werden. Die geplante Schaffung von "Junior Group Leaders" (im klinischen sowie auch vorklinischen Bereich) sollte um das in diesem Zusammenhang budgetierte Finanzvolumen bzw. „Recruitment Package“ konkretisiert werden sowie die geplante Besetzung dieser Stellen mit ausschließlich externen KandidatInnen angeführt werden. Äquivalente Perspektiven für die "universitätsinternen" wissenschaftlichen MitarbeiterInnen sollten ebenfalls angeführt werden - so u.a. die Vergabe von Professuren für LeiterInnen von CDL, LB u.ä. - dies wäre über §99 Professuren in einem ersten Schritt schnell realisierbar und nachfolgend über den EP längerfristig zu regeln. Generell ist anzumerken, dass integrative und die Cluster vernetzende Professuren in diesem EP völlig fehlen. Auch eine Erweiterung der strategischen Ausrichtung der MUW in richtungsweisende Themenfelder sollte seitens des Senats weiterverfolgt und umgesetzt werden.
  • Es werden (auf Seite 32 und Seite 53) unterschiedliche Angaben zur zukünftigen Zuordnung der Allgemeinmedizin vorgenommen. Für die dargelegte Strategie der Erstanlaufstelle für PatientInnen der Notfallmedizin ist die (teil)Zuordnung einer Professur nicht nachvollziehbar, diese Aufgabe wäre primär von durch die Gemeinde bezahlte ÄrztInnen zu erfüllen.
  • In Zusammenhang mit der laufenden Gehaltsdiskussion wird auf den diesbezüglichen Senatsbeschluss verwiesen in dem festgehalten wurde, dass zwischen vorklinischem und klinischem Bereich kein Gehaltsunterschied bestehen sollte. Wir ersuchen, dies im EP entsprechend abzubilden.
  • Unter den zu erarbeitenden alternativen Dienstplanmodellen sollte die Formulierung "Schichtdienst" durch "Wechseldienst" ersetzt werden sowie durch "bzw. andere Dienstmodelle angepasst an die jeweilige Situation und Leistungen der betreffenden Kliniken und deren MitarbeiterInnen" dargelegt werden, dass es sich um eine Aufzählung möglicher Modelle handelt.
  • Die für die Core-Facilities vorgesehenen Budgets sollten erhöht werden, um die Kosten der Leistungsempfänger zu reduzieren, das Tragen der gesamten leistungsbezogenen Kosten durch den Leistungsempfänger ist nicht wünschen¬swert.
  • Im EP sollten die gesetzlich vorgesehenen Zielvereinbarungen zwischen dem OEL und den MitarbeiterInnen des jeweiligen Zentrums Erwähnung finden.
  • Schaffung von Incentives für erfolgreiche Drittmitteleinwerbungen