In der Senatsitzung am 19. März 2016 stellte VR Talazoglu sein Arbeitsprogramm vor.
Im Bereich der Lehre wurden die vorgeschlagenen Curriculumdirektoren und deren Stellvertreter offiziell vorgestellt - der Senat hat hier laut UG (nur) das Recht zur Stellungnahme. Zum geplanten Teaching Center gab es einmal mehr Nullinformation.
Weiters wurde eine Novellierung der Studienpläne der beiden Doktoratsstudien N094 (PhD) sowie N790 (Doktoratsstudium der angewandten medizinischen Wissenschaft) beschlossen und eine in zahlreichen Punkten novellierte Version der Satzung beschlossen, wobei die hier vorgenommenen Änderungen hauptsächlich den letzten Novellierungen des Universitätsgesetzes geschuldet waren.

Arbeitsprogramm VR Finanzen

Talazoglu gliedert die anstehenden Aufgabenbereiche in Finanzen, IT, Controlling und Facility Management.
Umfangreichstes Projekt ist der Campus Mariannengasse, für den ein Vollbetrieb ab 2023 geplant ist. Hier sehen die aktuellen Planungen eine Nutzfläche von 35000 m2 vor, bei einer Aufteilung in 23% Büroflächen, 33% Unterrichts- und 44% Laborflächen (Anmerkung: das unterscheidet sich etwas von den initialen Planungen). Das Problem fehlender Hörsaalkapazitäten (nach einem Wegfall des Komplexes Währinger / Schwarzspanierstraße) ist VR Talazoglu bewusst.
Weiters stehen umfangreiche Aufgaben im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes an sowie der Umbau des Währingerstraßen-Traktes der Zahnklinik (hier war ja ursprünglich eine Ansiedlung des Instiituts für Krebsforschung geplant, aktuell soll die Studien- und Prüfungsabteilung hier angesiedelt werden).
Im Bereich der IT soll die Infrastruktur für eine technische Umsetzung des e-Portfolios geschaffen werden sowie für eine Vertragsdatenbank.
Der Anteil der Personalkosten am Gesamtbudget wurde aktuell auf 90% gesenkt; es wird in der Leistungsvereinbarungsperiode 2019-1021 ein Mehrbudget von 155 Millionen Euro brauchen um diesen Prozentsatz beibehalten zu können.

Lehre

Hier lagen die Nominierungen des Rektorats für die Personen der Curriculumdirektoren auf dem Tisch, wobei es hier zu einer (verzögerten) Weiterbestellung der bisherigen Amtsinhaber kam.
Im Bereich der stellvertretenden Curriculumdirektoren kam es zu einer (deutlichen) Vergrößerung des Apparats, wobei die dieser Vermehrung zugrundeliegenden Strategien nicht immer klar dargestellt werden konnten. Auch die geplanten Aufgabenfelder der StellvertreterInnen sind offenbar noch unbekannt.

Studium der Humanmedizin

  • Curriculumdirektor: Gerhard Zlabinger
  • Stellvertretende Curriculumdirektoren: Werner Horn, Anahit Anvari-Pirsch, Franz Kainberger, Barbara Steinlechner

Studium der Zahnmedizin

  • Curriculumdirektorin: Anita Holzinger
  • Stellvertretende Curriculumdirektorinnen: Andrea Nell, Martina Schmid-Schwap

Doktoratsstudien sowie Masterstudium Medizinische Informatik

  • Curriculumdirektor: Stefan Böhm
  • Stellvertretende Curriculumdirektorlnnen: lrene Lang, Georg Dorffner

Universitätslehrgänge

  • Curriculumdirektor: Jörg Michael Hiesmayr
  • Stellvertretende Curriculumdirektorin: Henriette Löffler-Stastka

Novellierung der Studienpläne Doktoratsstudien N094 / N790

  • Hier ist die Zulassung zum Doktoratstudium zukünftig an das Vorliegen eines Dissertationsthemas und eine Betreuungszusage für die Dissertation gebunden. Es ist also künftig NICHT mehr möglich, dass sich „Studieninteressierte“ (das ist wohl der passendste Ausdruck“) in ein Dissertationsprogramm einschreiben und im Rahmen dessen Frei- und Wahlfächer besuchen ohne jemals eine Chance zu haben in ein Doktoratsprogramm aufgenommen zu werden. Die geschilderte Strategie war vor allem ein „Stundenbringer“ für ausländische Studierende.
  • Dissertationsbetreuer dürfen in Zukunft nicht mehr der Prüfungskommission angehören
  • Der durch die Dissertation im Rahmen von N790 erworbene Titel ist in Zukunft ein „eigenständiger“ Dr. – also nicht mehr Dr. med.. et scient. med.
  • Erweiterung der Anrechenbarkeiten zwischen den Doktoratsstudien:
  1. Umstieg von PhD auf das Doktoratsstudium der angewandten medizinischen Wissenschaft (N790): Studierenden, die nach dem Studienplan N094 alle Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen haben und deren Dissertation approbiert wurde, werden die erbrachten Leistungen voll anerkannt.
  2. Umstieg vom Doktoratsstudium der angewandten medizinischen Wissenschaft (N790) auf PhD: Die Leistungen von Studierenden, die nach dem Studienplan N790 alle Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen haben, und deren Dissertation approbiert wurde, werden bei einem Umstieg vom Doktoratsstudium der angewandten medizinischen Wissenschaft (N790) auf PhD-Studium (N094) voll anerkannt, sofern folgende Voraussetzungen gegeben sind:
    • Vorliegen einer Erstautorpublikation der/des Studierenden auf dem Gebiet des Dissertationsthemas in einem Top Journal (ISI Ranking).
    • Anstellung aus einem Forschungsprojekt für mindestens ein Jahr (ohne jegliche Einbindung in eventuelle klinische Routinetätigkeiten).