Die Senatsitzung am 16. Oktober brachte interessante Berichtspunkte von Rektor Müller zu den Verhandlungen in Zusammenhang mit den Leistungsvereinbarungen (und den herrschenden Finanzierungslücken). Die vom Parlament beschlossene UG-Novelle wird eine Anpassung des universitätsinternen Karrieremodells notwendig machen (was wir in einem eigenen Beitrag näher analysieren werden).
Diskussionen zum Diplomstudium Zahnmedizin, Umnominierungen in der Curriculumdirektion sowie die Nominierungen in die Berufungskommissionen "Strahlentherapie-Radioonkologie" sowie "Chirurgie mit Schwerpunkt Transplantation" standen ebenfalls auf der Agenda.

Bericht Rektor Müller

Markus Müller berichtete über die laufenden Verhandlungen zu den Leistungsvereinbarungen, wobei hier nach aktuellem Stand immer noch eine Unterfinanzierung von € 50-100 Millionen besteht. Die im Zuge der KA-AZG Anpassung anfallenden Personalkosten werden entgegen ersten politischen Zusagen aus dem Budget der Universitäten zu tragen sein. Insofern sieht Müller keine verfügbaren Mittel um den anerkannt notwendigen "Gehaltsangleich" der nicht-klinischen ÄrztInnen und WissenschafterInnen durchzuführen.
Für die Auszahlungsmodalitäten der anstehenden Einmalzahlung an DrittmittelärztInnen und solche, die im relevanten Zeitraum zwischen Bundes- und Drittmittelstelle gewechselt haben wurde eine Lösung gefunden. in Anbetracht der beschlossenen UG-Novelle wird eine Anpassung des Karriereschemas der MedUni Wien notwendig sein. Aus Müllers Sicht ist die Einführung eines "Zwischentracks" - vergleichbar mit der jetzigen QV - notwendig.

Curriculumdirektion

Nach dem Wechsel von Anita Rieder in das Vizerektorat übernimmt Gerhard-Johann Zlabinger die Funktion des Curriculumdirektors (Humanmedizin); Anahit Anvari wird stv. Curriculumdirektorin.
Dies gilt bis zum Ende der laufenden Amtsperiode der Curriculumdirektion (31.12.2015)

Diplomstudium Zahnmedizin

Prof. Moritz berichtete über Personalstand und Struktur der BGZMK sowie den Lehrbetrieb. Im Zuge einer ausführlichen Diskussion wurden im Zuge des 72-Wochen Praktikums auftretende Studienverzögerungen erörtert (zur Frage ob es diese Verzögerungen gibt konnte überraschender Weise keine Einigkeit hergestellt werden) sowie die Frage des Zustandekommens des Leistungskatalogs (welches Gremium / welche Person sollte diesen sinnvoller Weise festlegen).
Der Senat spricht sich für eine Aufwandsentschädigung der Studierenden im 72-Wochen Praktikum analog der für das KPJ geltenden Bestimmung aus.

Nominierung Berufungskommissionen

es wurden die Kommissionsmitglieder für "Strahlentherapie-Radioonkologie" sowie "Chirurgie mit Schwerpunkt Transplantation" nominiert.