In der Senatsitzung am 13. Oktober berichtete Rektor Müller über den Entwicklungsplan, KA-AZG, das Uni-Budget sowie den erfreulichen aktuellen Stand zum Campus Mariannengasse.
Müller legt auch seine Gründe für seine (frühzeitig erfolgte) Interessensbekundung nach §23b UG dar.
Der Senat beschließt mit der gesetzlich geforderten Zweidrittelmehrheit eine Wiederbestellung des amtierenden Rektors für die Amtszeit 1. Oktober 2019 bis 30. September 2023, nach dem am 2.10. erfolgten Beschluss des Universitätsrates ist die Wiederbestellung von Rektor Müller damit rechtswirksam.
Darüber hinaus beschloss der Senat die Neueinrichtung bzw. curriculare Änderung von drei Universitätslehrgängen. Das Redaktionskomitee "Privatuniversitäten" legte seinen Abschlussbericht vor, es gab Berichte zur Harmonisierung der unterschiedlichen Gehaltsschemata, den Bemühungen um Weiterführung von Mailadressen/Journalzugang für pensionierte MitarbeiterInnen sowie StudentInnen und die ULG-assoziierten Durchführungsbestimmungen und den ULG-Curriculumorganisationsplan
Aufgrund des Ausscheidens von Johanna Zechmeister aus dem Senat (Zechmeister wurde zur Vorsitzenden der Österreichischen HochschülerInnenschaft gewählt), wurde die Neuwahl des zweiten stv. Senatsvorsitzenden notwendig. Leon Fierek aus der Kurie der Studierenden wurde in diese Position gewählt.

Aufgrund des Ablebens von UniRat Walter Dorner ist die Wahl eines neuen UniRat-Mitglieds durch den Senat notwendig, diese hat laut Gesetz "unverzüglich" zu erfolgen. Zu beachten ist, dass UniRäte über maximal zwei Funktionsperioden tätig sein können, die (für wenige Monate) zu wählende Person könnte also maximal ein weiteres Mal wieder gewählt werden. Die Wahl für das neue Mitglied des UniRates soll im Rahmen der Senatssitzung am 1.Dezember 2017 erfolgen.

Bericht Rektor

  • Entwicklungsplan: soll den Universitätsrat für dessen Sitzung am 11. Dezember vorgelegt werden. Der Senat beschließt in der Folge die Abhaltung einer außerordentlichen Sitzung am 10. November zum Beschluss seiner Stellungnahme zum Entwicklungsplan.
  • KA-AZG: Die Novelle zum UG wurde befristet bis 2021 beschlossen, aktuell finden Gespräche mit dem Betriebsrat über die Änderung der Betriebsvereinbarung statt.
  • Uni-Budget: mit Stimmen der SPÖ, Grünen und FPÖ wurde ein Betrag von € 1,35 Milliarden für die Finanzierung der Universitäten beschlossen, die Universitäten haben damit im Vergleich zur letzten Leistungsvereinbarungsperiode doppelt so viel Finanzmittel erhalten. Über die Studienplatzfinanzierung wird weiterhin heftig diskutiert, die UNIKO hat keine gemeinsame Stellungnahme zum Budgetvoranschlag abgegeben, da die Interessenslagen der einzelnen Universitäten zu unterschiedlich sind.
  • Mariannengasse: Das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft investiert insgesamt 339,4 Millionen Euro in das Projekt Campus Mariannengasse. Am 17.10.2017 startet die internationale Ausschreibung für Architekturbüros und endet Ende November 2017, am 12.Dezember 2017 soll die Sitzung des Preisgerichts stattfinden, welche eine erste Vorauswahl treffen soll. Im April werden die besten 10 Bewerbungen ausgewählt. Danach sollen die erfolgreichen BewerberInnen ein verdichtetes Angebot mit Modell erstellen, die endgültige Entscheidung soll im Juli 2018 fallen.
  • Berufungen: Mit 1.10.2017 haben Prof. Idzko (Pulmologie) und Prof. Hengstenberg (Kardiologie) ihren Dienst angetreten. Verhandlungen laufen aktuell für die Professuren für Dermatologie, Infektionen und Tropenmedizin sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Professur für Neurochirurgie wird im Laufe der nächsten Woche ausgeschrieben werden, Rheumatologie Anfang 2018.
  • Interessensbekundung des Rektors gem. § 23b UG: Rektor Müller legt seine Motivation zum frühzeitigen Stellen dieses Antrags für eine weitere Amtsperiode dar: Die letzten Jahre stellten für die Universität eine schwierige Phase dar (Journaldienste, KA-AZG), jetzt wäre aus seiner Sicht Stabilität, Kontinuität und Planbarkeit wichtig.

Beschluss des Senats zur Interessensbekundung des Rektors

Der Senat beschließt mit der gesetzlich geforderten Zweidrittelmehrheit eine Wiederbestellung des amtierenden Rektors für die Amtszeit 1. Oktober 2019 bis 30. September 2023.
Nach dem am 2.10. erfolgten Beschluss des Universitätsrates ist die Wiederbestellung von Rektor Müller damit rechtswirksam.

Erlassung und Änderung der Curricula für Universitätslehrgänge

Die Neueinrichtung des Universitätslehrgangs Health Care Management „Akademische/r Experte/Expertin (AE)“ wird beschlossen. Novellierungen der ULGs Health Care Management „Master of Business Adminstration (MBA)“ und „Psychotherapieforschung“ werden beschlossen.

Redaktionskomitee Privatuniversitäten

Stockinger berichtet von Arbeitsauftrag und Ergebnissen. Der Abschlussbericht wird dem Universitätsrat und dem Rektorat zur Kenntnis gebracht.

Berichte aus den Arbeitsgruppen

Wiedermann: AG Harmonisierung unterschiedlicher Gehaltsschemata
Es wurden folgende Punkte diskutiert:

  1. gleiche Entlohnung für FachärztInnen und ÄrztInnen in Ausbildung, welche im klinischen und nicht klinischen Bereich tätig sind (besonders im Zuge der neuen Facharztausbildungsverordnung wird das unterschiedliche Belohnungsschema sehr problematisch gesehen, da es zu einem eminenten Mangel/Verlust an ÄrztInnen im Vorklinischen Bereich führen kann).
  2. Erhöhung der Entlohnung nach Abschluss der EV. Es wird hier eine Schere gegen bereits bestehende QV’s eröffnet und es ergeben sich entsprechende Spannungsfelder.
  3. Die mittelfristige Frage hinsichtlich der Bezahlung der MitarbeiterInnen im Postgraduellen- und PostDoc Bereich und der Auswirkungen auf drittmittelfinanzierte Anstellungen ist noch völlig offen.

Sitte – Datenschutz und Weiterführung der Mailadressen/Journalzugang für pensionierte MitarbeiterInnen sowie StudentInnen
Es existieren zwei Möglichkeiten, eine Mailadresse nach dem Ausscheiden aus der MedUni Wien zu behalten/erhalten:

  1. Erbringung einer Leistung für die MedUni Wien (z.B. in der Lehre (Diplomarbeitsbetreuung)
  2. Beitritt zum Alumni Club der MedUni Wien und Inanspruchnahme einer @alumni-club.meduniwien.ac.at –Adresse

Nach dem Ausscheiden gibt es eine Grace Period von 1 Jahr in der die Mailadresse weiterverwendet werden kann, dies scheint ausreichend. Bei genauer sachlicher Recherche wurde festgestellt, dass der Wunsch aus der Senats-Klausur nach infiniter Weiterführung von Email- und Journalzugang nicht umsetzbar ist.

Volf: ULG – Durchführungsbestimmungen und Curriculumorganisationsplan
Die nun eingearbeiteten Änderungen in die Durchführungsbestimmungen und den Curriculumorganisationsplan enthalten im Wesentlichen:

  1. Die Übermittlung der Berichte des Advisory Boards an den Senat (welche auch Evaluationsergebnisse und Maßnahmen der Evaluierung enthalten).Das Wissen um die Evaluierung von Senat beschlossenen Curricula ist essentiell.
  2. Der zuständige Curriculumkommission werden Änderungsanträge zum Curriculum nun nach erfolgter rechtlicher Prüfung zugeleitet.
  3. Die Bestellung von wissenschaftlicher Lehrgangsleitung und wissenschaftlichem Beirat erfolgt auf Vorschlag der Curriculumdirektorin oder des Curriculumdirektors durch das Rektorat.
  4. Die Tagesordnung von Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats wird vom Vorsitzenden des Beirats in Abstimmung mit dem wissenschaftlichen Leiter erstellt.