In der Senatsitzung am 14. November wurde der vom UniRat erstellte Ausschreibungstext der Funktion der Rektorin/des Rektors diskutiert und letztlich zurückgewiesen.
Im Bereich der Habilitationen wird es in Kürze zu Entscheidungen zur Wertbarkeit von Metaanalysen und Fragebogenstudien (bei Habilitationsansuchen in experimentellen Fächern) kommen.
Für neue Berufungsverfahren stehen die Nominierungen an, die Pathologie soll laut Beschluss des Senats neu ausgeschrieben werden (dies ist jedoch Entscheidung des Rektors). Und: die ProfessorInnen wollen sich selbst Transparenzregeln auferlegen. So sollen ProfessorInnen weder der Berufungskommission ihrer eigenen Nachfolge angehören noch dem Kreis der fachbereichsnahen ProfessorInnen.

Ausschreibungstext der Funktion der Rektorin/des Rektors

Der Ausschreibungstext der Funktion der Rektorin/des Rektors der Medizinischen Universität Wien wurde vom UniRat erstellt und im Senat diskutiert. Der Senat weist den Ausschreibungstext zurück, ersucht um eine offenere Formulierung der Ausschreibung und übermittelt an den UniRat einen entsprechenden Textvorschlag.

Habilitationen

Zum vergangenen November-Stichtag wurden 39 Habilitationsansuchen gestellt. Volf berichtet von den anstehenden Entscheidungen in der AG Habilitation und Forschungsevaluation: Wertung von Metaanalysen und Fragebogenstudien (für experimentelle Fächer).
Umbenennung der Habilitationskommission "theoretisch" in Biomedizinische Grundlagenforschung

Lehre

Die Einteilung des Studienjahres 2015/2016 wurde beschlossen

UniMed2020

Bericht Gnant zum aktuellen Stand Universitätsmedizin 2020

Berufungsverfahren

  • Nominierungen für eine ausgeschriebene "Joint Professorship Position for Molecular Biology at the MFPL" müssen vorgenommen werden, die Kommissionsgröße (gemeinsame Kommission mit UniWien) muss allerdings noch festgelegt werden.
  • Nominierungen für die ausgeschriebene Professur für Virologie müssen vorgenommen werden.
  • Der Senat spricht sich für eine Neuausschreibung der Professur für Pathologie aus
  • Die ProfessorInnen des Senats beschließen, dass ProfessorInnen nicht der Berufungskommission ihrer eigenen Nachfolge angehören sollen und auch nicht dem Kreis der fachbereichsnahen ProfessorInnen.