In einer Neuauflage der Diskussion um die zahlenmäßige Zusammensetzung der Berufungskommissionen wurde der (nun innerhalb von zwei Sitzungen schon zum dritten Mal eingebrachte) Antrag der Professoren auf eine Beschickung mit 8 ProfessorInnen vs. 3 (!) Mittelbauangehörigen (also insgesamt 8/3/2 - Prof/Mittelbau/Studierende) abgelehnt. Umgekehrt fand dann (für die meisten doch recht überraschend) auch der Antrag auf eine Zusammensetzung 7/4/2 keine Mehrheit; daraufhin wurde als Kompromiss einstimmig beschlossen, in der ersten Hälfte dieser Funktionsperiode des Senates mit 8/3/2 zu konstituieren, ab dann (1.4.2015) mit 7/4/2.

Für folgende Ausschreibungen werden die Berufungskommissionen nominiert:

  • Professur für “Medical Radiation Physics and Oncotechnology”
  • Professur für “Plastische und Rekonstruktive Chirurgie”
  • Professur für “Pulmologie”


sowie eine "beratende Arbeitsgruppe" (6/3/2) für die

  • Professur für „Curriculum-Entwicklung an der MedUni Wien“ nach §99

der Senat richtet die folgenden Kollegialorgane ein:

  • "Verordnung zu den Zulassungsbeschränkungen"
  • "Campus"
  • "Zweckwidmung der Studienbeiträge"
  • "Berufungen in Studienangelegenheiten"
  • "Habilitation und Forschungsevaluation" – diese in der neuen Zusammensetzung von 6/3/3
  • "Akademische Ehrungen"
  • "Verleihung des Berufstitels UniversitätsprofessorIn"

Ansonsten:

  • Der Senat wird zu den Themen „Lehre/Evaluation“ und „Forschung“ zwei Arbeitsgruppen bilden.
  • In der (gesetzlich vorgesehenen) Stellungnahme des Senats zum "Entwurf für die Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zu den Diplomstudien Human- und Zahnmedizin" (also dem Aufnahmeverfahren) empfiehlt der Senat den notwendigen Kostenersatz vom zuständigen Ministerium einzufordern, anstatt ihn von den StudienwerberInnen einzuholen.
  • Den Zulassungsfristen für und der Einteilung des Studienjahr2014/2015 wurde zugestimmt.
  • Die Curriculumkommissionen wurden aufgefordert, regelmäßig zu tagen (!)