Bemerkenswertes spielt sich im Verfahren zur Bestellung der Nachfolge des aktuellen Rektors Heinz Engl an der Uni Wien ab. Engl hatte im Oktober 2021 bekannt gegeben, dass er sein Amt ein Jahr vor dem regulären Ablauf der Funktionsperiode zurücklegen werde.
Auf die erfolgende Ausschreibung bewarben sich 17 Personen – wie im Universitätsgesetz vorgesehen wurde eine Findungskommission eingerichtet (zusammengesetzt aus Mitgliedern von Senat und Universitätsrat). Aufgabe der Findungskommission: die Erstellung eines personellen Vorschlags an den Senat. Der Senat erstellt sodann einen Dreiervorschlag, aus dem (und nur aus dem) der Unirat den Rektor bzw. die Rektorin wählt.
Zusätzlich zu den von der Findungskommission nominierten Personen (s.u.) wurden drei weitere zum Hearing eingeladen, ein Kandidat (Tschöp) zog seine Bewerbung zurück. Der Dreiervorschlag des Senats wurde am 24. März gewählt – dem Vernehmen nach verzichtete der Senat auf eine Reihung innerhalb des Dreiervorschlags, was einen ausgesprochen ungewöhnlichen Schritt darstellt.
Noch viel ungewöhnlicher war aber der folgende Schritt: der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen beschloss am 6. April, Beschwerde an die Schiedskommission zu erheben - was sein gutes Recht ist, schließlich stellt er hier eine essentiell wichtige Kontrollinstanz dar. Während die (einzige) Aufgabe des Arbeitskreises in einem solchen Verfahren darin besteht, bei erfolgten Diskriminierungen (gegenüber Geschlecht, sexueller Orientierung etc.) Beschwerde zu erheben, behauptete der Arbeitskreis eine solche Diskriminierung jedoch gar nicht.
Gleichwohl erhob der Arbeitskreis Beschwerde – mit der absonderlichen Begründung, er wolle damit "(..) sicherstellen, dass kein Verdacht auf Diskriminierung im Raum steht.. da sich der Arbeitskreis auf Basis der ihm zur Verfügung stehenden Informationen nicht abschließend sicher ist."

Kurzum: eine an Absurdität kaum zu überbietende Begründung eines Gremiums, welches (per Gesetz und im Unterschied zur angerufenen Schiedskommission) in jeden einzelnen Schritt des Verfahrens eng eingebunden ist und Einsicht in sämtliche Bewerbungsunterlagen und Protokolle hat.

Der Vorschlag der Findungskommission beinhaltete

  • Barbara Schober (Dekanin an der Fakultät für Psychologie der Universität Wien)
  • Oliver Vitouch (Rektor der Universität Klagenfurt)
  • Matthias Tschöp (wissenschaftlicher Geschäftsführer des Helmholtz-Zentrum München)

zusätzlich zum Hearing eingeladen:

  • Gerhard Ecker (Dekan der Fakultät für Lebenswissenschaften)
  • Sebastian Schütze (Dekan der Historisch-Kulturwissenschaftlichen Fakultät)
  • Veronika Somoza (stv. Vorstand Institut für Physiologische Chemie)

beeinspruchter Dreiervorschlag des Senats (dem Vernehmen nach ungereiht):

  • Barbara Schober
  • Oliver Vitouch
  • Sebastian Schütze