Nachdem der Senat im Rahmen einer Abstimmung unmittelbar nach den Hearings zur Rektorswahl mit Markus Müller und Harald Schmidt zwei der zur Wahl stehenden BewerberInnen mittels absoluter Stimmenmehrheit als "geeignet für einen Dreiervorschlag" klassifiziert hatte, legte die Findungskommission ihren Vorschlag vor:

  • Markus Müller
  • Harald Schmidt
  • Eduard Auff

Im Rahmen der Sitzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen am 21.April wurde beschlossen, gegen diesen Vorschlag der Findungskommission (der immerhin drei Männer enthält) keinen Einspruch zu erheben - es liegt keine Diskriminierung von BewerberInnen vor.
Die Aufgabe des Senats ist es nun, seinerseits einen - explizit ungereihten - Dreiervorschlag zu erstellen aus dem dann der UniRat den neuen Rektor / die neue Rektorin wählt. Bei der Erstellung seines Dreiervorschlags ist der Senat zwar nicht an den Dreiervorschlag der Findungskommission gebunden, aber da der Vorschlag der Findungskommission ja weitestgehend dem Abstimmungsergebnis des Senats entspricht, wäre eine Übernahme des oben dargestellten Vorschlags naheliegend.

Termin der nächsten Senatsitzung: Freitag, 24. April