Nachdem der Senat im Rahmen einer Abstimmung unmittelbar nach den Hearings zur Rektorswahl mit Markus Müller und Harald Schmidt zwei der zur Wahl stehenden BewerberInnen mittels absoluter Stimmenmehrheit als "geeignet für einen Dreiervorschlag" klassifiziert hatte, legte die Findungskommission ihren Vorschlag vor:
- Markus Müller
- Harald Schmidt
- Eduard Auff
Im Rahmen der Sitzung des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen am 21.April wurde beschlossen, gegen diesen Vorschlag der Findungskommission (der immerhin drei Männer enthält) keinen Einspruch zu erheben - es liegt keine Diskriminierung von BewerberInnen vor.
Die Aufgabe des Senats ist es nun, seinerseits einen - explizit ungereihten - Dreiervorschlag zu erstellen aus dem dann der UniRat den neuen Rektor / die neue Rektorin wählt. Bei der Erstellung seines Dreiervorschlags ist der Senat zwar nicht an den Dreiervorschlag der Findungskommission gebunden, aber da der Vorschlag der Findungskommission ja weitestgehend dem Abstimmungsergebnis des Senats entspricht, wäre eine Übernahme des oben dargestellten Vorschlags naheliegend.
Termin der nächsten Senatsitzung: Freitag, 24. April
Kommentare
Ich vermisse in diesem Feld der besten Comedians Olli Pocher und Steff Raab. Aber: nur mein Freund Harry kann weitere Vertreibungen hintanhalten.Welche Qualifikationen sind noch verborgen?Streichfähig,kantenfrei,management-unverdächtig,Doppelfunktionsperioden-Methusalem,professorale Verlängerungsmaschine,Inkompetenzfanatiker,Systemerhalter,Change-Management-Blockierer.Senat und Findungskommissaren sei Lob und Dank-die Falken und Zirkelstecher sind draussen-es lebe die Unabhängikeit!Möge sie nie in eine Gefälligkeitskrise verfallen!Möge der neue Faust nie zu seinem Wagner werden!"Welch ein Gefühl musst du,o grosser Mann,bei der Verehrung dieser Menge haben.O glücklich,wer von seinen Gaben solch Vorteil ziehen kann....was man nicht weiß,das eben braucht man,und was man weiß, kann man nicht brauchen."
Aus der Traum für die schöne Müllerin-ein Müller wird`s!Die Historie zeichnet den Weg von der unverschämten Selbstdarstellung zum Aschenhaufen des Genderismus.
als Nachtrag kann hier angemerkt werden, dass der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen auch diesen Schritt abgestimmt hat (dem Vernehmen nach in durchaus angespannter Stimmung) und keinen Grund zum Einspruch sieht.