Das Problem ist bekannt und hausgemacht: Da bei dem (für teures Geld aus der Schweiz zugekauften) "Eignungs(!!)test Medizin" (EMS) mehr männliche Studienwerber den Test bestehen, wurde auf Wunsch und Vorschlag der zuständigen Vizerektorin heuer bei der Auswertung dieses Tests eine "Genderquote" angewendet. Sprich: wenn 55% Frauen antreten, haben auch 55% Frauen diesen Test zu bestehen. (Dass diese Maßnahme ausdrücklich für ein einziges Jahr zur Anwendung kommen sollte hinderte den Rektor aber nicht daran, in der Presse laut darüber nachzudenken dies auch zukünftig anzuwenden).

Als Folge davon:

  • beschloss der UniRat der MedUni Wien einstimmig die gesetzliche Verordnung, welche die "gendergerechte Auswertung" zum Inhalt hatte
  • wurden aufgrund des gewählten Auswertemodus 56% Frauen zum Studium zugelassen

Eine kurze PR-Offensive der MedUniWien ("erstmals mehr Frauen zugelassen") ging sehr bald in massiven medialen Stellungnahmen und Protesten gegen dieses "Schönrechnen" der Testresultate unter. Nachdem die Hochschülerschaft ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hatte welches zur Auffassung kam, dass die Anwendung einer solchen Genderquote NICHT gesetzeskonform sei, kündigte die ÖH an, Klagen benachteiligter Studienwerber materiell zu unterstützen – eine Ankündigung die so nicht umsetzbar war, da Studienwerber eben nun einmal keine Studierenden (und damit keine Klientel der ÖH) sind. Dessen ungeachtet wurde im Ministerium jedoch mittlerweile eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingebracht – im Zuge des sich daraus ergebenden Verfahrens wurde die MedUni Wien zur Stellungnahme aufgefordert. Der Inhalt dieser Stellungnahme ist vorhersehbar ("alles bestens") – überraschendes tat sich aber von Seiten des UniRats, denn dieser nahm mit Minister Töchterle Kontakt auf um mit diesem auszumachen, dass die MedUni Wien die Zahl der Studienplätze um 60 erhöht um damit die entstandenen Härtefälle abzufedern (nach unseren Informationen wurde das Rektorat davon erst im Nachhinein informiert) – derselbe UniRat, der genau diese Verordnung einstimmig beschlossen hatte! Dass solche Abmachungen über die Medien kolportiert werden und keine Nachfrage bei den Lehrenden erfolgt ob die dafür notwendigen Kapazitäten überhaupt zur Verfügung stehen, geschah nicht das erste mal. Wirklich bemerkenswert ist aber das Dilemma, in das man sich damit begab: wenn man 60 Studienplätze schafft um die "Benachteiligung der Männer" wieder auszugleichen, dann kann der Anspruch nur sein, diese 60 Plätze ausschließlich an Männer zu vergeben. Das stünde aber im Widerspruch zur geltenden Verordnung die ja die Anwendung einer Genderquote vorsieht. Vergibt man wiederum die 60 Plätze unter Anwendung der Genderquote – wofür dann das Ganze (außer zu zeigen dass die MedUni Wien mehr Studierende aufnehmen kann und dies dann auch für die kommenden Jahre einzufordern)? Und nicht zu vergessen: auch die Anzahl der Studienplätze ist in einer rechtsgültigen Verordnung geregelt, und sowohl UniRat als auch Rektorat wären eigentlich angehalten und verpflichtet sich an bestehende rechtliche Regelungen zu halten.

Indizien sprechen dafür, dass die MedUni trotz gültiger Verordnungen "freiwillig" 60 weitere Studienplätze schafft (unter Anwendung der Quote). Wie das bis Semesterbeginn umzusetzen ist (wir reden hier nicht nur von der Einteilung der Kleingruppen, sondern von Übersiedelungen etc.) und wie man dies ev. halbwegs rechtskonform hinbiegen könnte? Zumindest für letzteres haben wir eine Rechtsabteilung..