Am 15. und 16. April fanden die Hearings im Rahmen des laufenden Verfahrens zur Rektorswahl statt: Vormittags fanden in Hörsaal 2 die öffentlichen Selbstpräsentationen statt (pro Tag jeweils 5 KandidatInnen), nachmittags dann die Hearings vor Senat und UniRat.
Vor allem am ersten Tag (die KandidatInnen waren alphabetisch eingeteilt und die "hausinternen" waren da "klar vorne") wohnten zahlreiche KollegInnen den Präsentationen mit völlig unterschiedlichem Informations- und auch Unterhaltungswert bei. Interessant und überraschend war in der Folge der (natürlich immer subjektiv empfundene) teilweise deutliche Qualitätsunterschied zwischen Präsentation und Hearing.

Wie geht es weiter? Der Senat sieht nach den Hearings zwei überragende Kandidaten. Im nächsten offiziellen Schritt erstellt die Findungskommissison (Vorsitzender UniRat + Vorsitzender Senat) einen Dreiervorschlag, an den der Senat nicht gebunden ist.
Die Aufgabe des Senats ist es dann, seinerseits einen - explizit ungereihten - Dreiervorschlag zu erstellen aus dem dann der UniRat den neuen Rektor / die neue Rektorin wählt.