Am 18. Dezember 2023 wurde zwischen dem Dachverband der Universitäten und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) eine Einigung zu den Gehältern des Universitätspersonals getroffen. Damit erhält das Universitätspersonal ab dem 1. Februar 2024 eine Lohnerhöhung von 9,2%.
Die Gehälter der Beschäftigten im Bereich der außeruniversitären Forschung steigen um 8,7 Prozent - mit 1. Jänner, was die direkte Vergleichbarkeit der Gehaltsabschlüsse erschwert.
Im kommenden Jahr sollen weitere Anpassungen am Kollektivvertrag vorgenommen werden um die universitären Arbeitsverhältnisse weiter zu attraktivieren und auch einige bestehende Probleme beseitigen zu können.