Nachfolgend dürfen wir - mit freundlicher Genehmigung der Tageszeitung "Die Presse" einen ebendort erschienenen Gastkommentar des Chirurgen Johannes Miholic wiedergeben - als persönliche Meinung zum Thema "Hausberufungen", aber auch als EIN Aspekt einer notwendigerweise zu führenden Diskussion über Berufungsverfahren an der MedUni Wien. (Allerdings lassen aktuelle Berufungsverfahren befürchten, dass Hausberufungen noch eines der kleineren Probleme an der MedUni Wien darstellen)
Zu diesem Beitrag gibt es eine - ebenfalls in der "Presse" erschienene - Replik von Rektor Müller.

Ist die Med-Uni Wien dabei, sich zum Paria zu machen?

Das historisch belastete und international verpönte Thema Hausberufung ist in Wien gerade wieder brandaktuell.

Das vom Rektor der Medizinischen Universität Wien (MUW) bei seinem Amtsantritt 2015 verkündete Ziel, seine Institution im Times Higher Education Ranking von derzeit Rang 58 unter die ersten 25 zu bringen, ließ aufhorchen und hoffen. Das ehrgeizige Vorhaben erfordert aber herkulische Anpassungen von Struktur und Geisteshaltung, wobei die Untätigkeit der ausländischen Konkurrenten nicht garantiert ist.
Wissenschaftliche Kreativität erfordert ein geschütztes Klima, um gedeihen zu können. Voraussetzung dafür war dabei schon immer eine ausreichende finanzielle Ausstattung, ein einigermaßen überschaubares soziales Netz für die Akteure und Autonomie, um jedwede Einflüsse von außen abwehren zu können.
Die Alma Mater bereitete ihren Forschern und Lehrern stets die schützende Struktur, in der auch Entdeckungen durch den glücklichen Zufall geschehen konnten; obwohl nicht planbar, sind sie ein realer Produktionsfaktor. Wissenschaftliche Kreativität gedeiht sowohl durch Spezialisierung als auch durch die Vernetzung unterschiedlicher Disziplinen, die bahnbrechende wissenschaftliche Entdeckungen und Durchbrüche möglich machen.

Eine Untat seit 1938

Zu den Feinden akademischer Kreativität gehören Ideologien und Tendenzen, die Diversität durch Bildung von Schulen behindern. Daher gilt die Besetzung von Lehrstühlen aus dem eigenen Haus – die Hausberufung – an Universitäten seit Urzeiten als Untat. Hausberufung in diesem Sinn bedeutet, dass der Bewerber vor seiner Berufung an keiner anderen Universität die Venia Legendi innehatte.
An gewissen Abteilungen der Med-Uni Wien blickt die Hausberufung aber auf eine jahrzehntelange Tradition zurück. Nach der Dezimierung des Lehrkörpers 1938 war das eine fortwährende Kompromittierung durch konkurrenzvermeidende Berufungspolitik.
Das Jahr 1945 war ein weiterer Aderlass für die Universität – ein Ausnahmezustand, in dem man sich souverän weiter über das Verbot der Hausberufung hinwegsetzte. Diese Ausnahmesituation besteht freilich nicht mehr – und auch nicht die Notwendigkeit, wissenschaftliche Diversität durch Hausberufungen zu gefährden.
Der vor dem Anschluss letzte Vorstand der I. Chirurgischen Universitätsklinik für Chirurgie, Egon Ranzi, wurde 1938 von den neuen Machthabern aus dem Amt entfernt und verhaftet. Er war eines der unzähligen Opfer des Lehrkörpers der damals noch weltberühmten Medizinischen Fakultät in Wien, die durch die Entfernung von Lehrern aus rassistischen oder politischen Gründen einen vernichtenden Schlag hatte einstecken müssen, von dem sie sich nie wieder erholt hat. Als Nachfolger von Egon Ranzi wurde Leopold Schönbauer eingesetzt – eine Hausberufung.
Schönbauer hatte bis dahin Venia Legendi an der Medizinischen Fakultät und war Vorstand einer Abteilung im Krankenhaus Lainz. Seine weitere Karriere widerspiegelt das opportunistische Karrieremuster, das dem Mitläufer der NSDAP nicht nur die Entfernung aus dem Amt ersparte, sondern ihn auch als Abgeordneten einer staatstragenden Partei ins Parlament brachte. Eine Art Herr Karl der akademischen Medizin. Diese Berufung 1938 war die erste in einer ununterbrochenen Kette von Hausberufungen bis zum heutigen Tag.
Aus gutem Grund war die Praxis, einen Lehrstuhl aus dem eigenen Haus oder mit Inhabern der Venia Legendi an diesem zu besetzen, verpönt. Sie ist im Personalrecht nahezu aller deutschsprachigen Universitäten verboten. Wie aber eine Ausnahmeregelung – §27 des NS-Verbotsgesetzes vom Mai 1945 – die weitere Beschäftigung von NSDAP-Mitgliedern nach 1945 in Ämtern erlaubte, so wurde die Ausnahme betreffend Hausberufung bisweilen zur Regel.

Vom Oberarzt zum Chef

Ermöglicht durch Änderungen in der Universitätsorganisation, steigerte sich die Intensität der Rufe aus dem eigenen Stall; während als Minimum von wissenschaftlicher Diversität noch vor 1993 verlangt wurde, der Bewerber habe zumindest außerhalb des AKH beschäftigt sein müssen, avancieren nun Kandidaten direkt vom Oberarzt zum Chef. Die nun drittelparitätisch mit dem betroffenen Mittelbau und anderen Seilschaftschargen besetzten Berufungskommissionen sind so Werkzeug von Interessenten und gestalten nun Dreiervorschläge auf Kosten von Weltoffenheit und wissenschaftlicher Diversität.
Das Universitätsgesetz 2002 erlaubt freilich eine noch weitere Radikalisierung der Hausberufung: Der Rektor kann nun Lehrstühle ohne Ausschreibung und ohne Berufungskommission vergeben, und zwar unbehindert durch den Universitätsrat (Aufsichtsrat) und unbehindert durch den Staat, das Ministerium. Dieses Regulativ ist einer neuen autokratischen Macht des Rektors zum Opfer gefallen.

„Wir sind halt in Wien. . .“

Ein Interessengeflecht mit geradezu folkloristischer Tradition („Wir sind halt in Wien. . .“) und Beharrlichkeit überlebter Strukturen gefährdet also die Effizienz unserer geliebten Alma Mater. Reicht die Macht des Rektors gegenüber mächtigen Interessenten und der Einfluss des Universitätsrats, um Schaden von der Institution abzuhalten?
Das schon mit Hautgout behaftete Thema Hausberufung ist nun brandaktuell geworden. Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Freiwerden gewichtiger Lehrstühle heißt es, ein früherer Rektor habe schon vor Jahren Hauskandidaten die Nachfolge versprochen – und zwar ohne Ausschreibung und ohne Berufungskommission. Ein bizarres Prozedere! Es wird die MUW international zu einem Paria unter den Institutionen machen, und die Karrierechancen ihres Nachwuchses in einer Welt zunehmender Internationalisierung torpedieren. Das Universitätsgesetz erlaubt das dem Rektor.
Die Kreativität der Universität verlangt die Diversität der Meinungen und Autonomie. Sie muss vor politischer Einmischung geschützt werden und neuerdings auch vor ökonomischen Sachzwängen, die die Alma Mater zu einer Firma machen sollen. Wo Selbstbedienungsmentalität die Institution von innen gefährdet, ist Kontrolle gefragt; vorzugsweise durch einen wachsamen Universitätsrat will man die Aufsicht nicht an den Zahler – die Politik – delegieren.

Kreativität nicht ersticken

Die seit alters her aus guten Gründen gepflegte Autonomie der Wissenschaft steht nun in scheinbarem Gegensatz zum Ruf nach Politik, die Fairness und Internationalität gewährleisten soll. Die heikle Agenda der Berufung gehört dem opaken Milieu von Interessenten entrissen, unterstützt durch internationale Evaluierung.
Dabei soll zu engmaschige Evaluierung der bereits Berufenen nicht erst recht Kreativität ersticken. Wünschenswert wäre eine universitäre Selbstregulierung, der Förderung von Transparenz und Fairness verpflichtet. Andere Universitäten machen vor, wie die Evaluierung von Universitätslehrern nicht mit der Berufung endet. Sehen wir uns an, ob die Alma Mater das schafft.

  • DER AUTOR

Ao. Prof. Dr. Johannes Miholic (*1948) studierte Medizin an der Universität Wien und an der Medizinischen Hochschule in Hannover. Er ist Facharzt für Chirurgie, Sachverständiger und Alumnus der Medizinischen Universität Wien (seit 1994 MUW). Er arbeitet als niedergelassener Facharzt für Chirurgie und gerichtlich beeideter Sachverständiger.

Originalbeitrag in Die Presse