Am Freitag, dem 14. Juli werden im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Senats ab 10:00 zwei Personen ("Vorstellung und Fragestunde") präsentiert, welche in der anschließenden für 12:00 anberaumten Senatsitzung dann als Mitglieder des kommenden Universitätsrates (Beginn der fünfjährigen Amtsperiode am 1.März 2018) gewählt werden sollen.
Wiewohl der (Zitat aus der Aussendung) "intensive Auswahlprozess, (..) zwischen den vier im Senat vertretenen Kurien akkordiert wurde" – stellt das Ergebnis keinesfalls einen Konsens dar. Während mit dem Schweizer Thomas Zeltner ein unabhängiger Fachmann gefunden wurde (ehemaliger schweizer "Gesundheitsminister", Sonderbeauftragter der WHO), erschließt sich den VertreterInnen der AMM die Strategie, mit Brigitte Ettl eine (weisungsgebundene) Direktorin eines KAV-Spitals zum Mitglied des Universitätsrates der Medizinischen Universität Wien, definitiv nicht. Da es zwischen Universität und Gemeinde Wien um zentrale inhaltliche Fragen geht, stellt sich die Frage, ob eine derartige Konstellation nicht die MedUni Wien schwächt oder sogar ein Interessenskonflikt gem. UG 2002 § 21(5) vorliegt.
Das Vorgehen einer "Vorstellung und Fragestunde" mit bereits fixierten KandidatInnen, stellt sich aus unserer Sicht primär als eine Inszenierung dar.
Nachfolgend im Überblick die Kurzlebensläufe von Brigitte Ettl und Thomas Zeltner sowie eine Übersicht zu den Aufgaben des UniRates.
Lebensläufe
Brigitte Ettl
Geboren 1956, Medizinstudium an der Universität Wien, FA für Innere Medizin, Endokrinologie und Stoffwechselerkrankungen, Fachärztin für Nephrologie und als Fachärztin für Intensivmedizin
Brigitte Ettl wurde 2007 zur Ärztlichen Direktorin des Krankenhauses Hietzing ernannt; seit Mai 2017 fungiert sie zusätzlich als interimistische Ärztliche Direktorin im Wilhelminenspital.
Sie ist in mehreren Funktionen für die Ärztekammer Wien und die österreichische Ärztekammer tätig:
1999-2007 Kammerrätin und Vorstandsmitglied der Wiener Ärztekammer
In der Österreichischen Ärztekammer ist sie aktuell Referentin für medizinische Leitlinien und Patientensicherheit; weiters Mitglied des Arbeitskreise Leitlinien und Disease Management Programme sowie Mitglied des Arbeitskreises Patientensicherheit.
Thomas Zeltner
geboren 1947, Studium Medizin und Rechtswissenschaften an der Universität Bern. Spezialisierung in den Fächern Pathologie und Gerichtsmedizin. Ehrendoktor an der Universität von Neuchatel
Honorar-Professor für öffentliches Gesundheitswesen an der Universität Bern und Fellow der Advanced Leadership Initiative der Harvard Universität (Boston, USA).
Thomas Zeltner leitete von 1991 bis 2009 das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit. In seine Amtszeit fiel ein vielbeachtetes Programm zur kontrollierten Abgabe von Heroin an Schwerstsüchtige und er leitete im Auftrag des damaligen WHO-Direktors ein Expertengremium welches sich mit der Einflussnahme der Tabakindustrie auf die diesbezüglichen Kontrollprogramme der WHO auseinandersetzte (Tobacco company strategies to undermine tobacco control activities at the WHO).
Zwischen 2012 und 2014 Sonderbeauftragter der WHO
Mitbegründer des Patientensicherheitsprogramms der WHO. Aktuell Mitglied der WHO-Steuerungsgruppe Global Patient Safety Challenge, Medication
Safety
Übersicht: der Universitätsrat
- Größe: 5 Personen
- Funktionszeit: 5 Jahre
Gemäß dem Motto "Rektoren als Manager" und dem Trend folgend, Universitäten als Wirtschaftsbetriebe zu sehen, wird dem Universitätsrat die Rolle eines Aufsichtsrats zugeschrieben.
Besonderheiten:
Die Mitglieder des Universitätsrats dürfen keine Angehörigen der Universität sein, es sind maximal zwei Funktionsperioden möglich. 2 Mitglieder von der Regierung entsandt (!), (ehemalige) politische Funktionäre dürfen eine solche Funktion jedoch nicht innerhalb der letzten 4 Jahre ausgeübt haben. Eine analoge "Stehzeit" gilt für (ehemalige) Mitglieder des Rektorats (der betreffenden Universität). Ihr Gehalt ("Vergütung des Zeit- und Arbeitsaufwandes") beschließen die Mitglieder des Universitätsrats selbst.
Zusammensetzung:
2 Mitglieder vom Senat gewählt, 2 Mitglieder vom Ministerium nominiert. Diese 4 Personen wählen das fünfte Mitglied und komplettieren so den UniRat.
Rolle in der Bestellung der anderen Leitungsorgane
- Der UniRat wählt den Rektor, wobei er aber an den personellen Dreiervorschlag des Senats gebunden ist.
- Wahl der Vizerektoren aufgrund eines Vorschlags des Rektors
- Abberufung des Rektors (wenn auf Antrag des Senats: einfache Mehrheit im UniRat, wenn auf Initiative des UniRats: Zweidrittelmehrheit)
Kommentare
In der Privatwirtschaft bei konkurrierenden Unternehmungen eine klassische Unvereinbarkeit. Ideal wenn dann wirklich ab 01.01.20 die gemeinsame Betriebsgesellschaft kommt, dass dann die "Konkurrenz" unsere betriebsrelevanten Zahlen hat...
Man könnte natürlich auch darüber sinnieren, welche Vorkenntnisse und "Voraussetzungen" die Kandidatin mitbringen, außer, dass die ärztliche Kollegin ist?!
Da hätte mit im Sinne der künftigen Stärkung der Allgemeinmediziner (PVZ) ein altgedienter Landarzt besser gefallen....
bedenklich. Da erkenne ich eindeutig mehr Gefahren als möglichen Nutzen für die MUW
na, eine "gewisse Unvereinbarkeit" hat Ettl in der Fragestunde sogar eingeräumt. ein bisserl schwanger halt...