Eine von der Abgeordneten Sigrid Maurer gestellte parlamentarische Anfrage (Nr. 5476/J) betreffend "Vergütung und Ausstattung der Rektorate" wurde in einer überaus interessanten Weise (nicht) beantwortet: Minister Mitterlehner hielt fest, dass "der Inhalt der Anfrage in die Autonomie der Universitäten fällt und somit keinen Gegenstand der Vollziehung meines Ressorts darstellt".
Nichtsdestotrotz wurden die Universitäten um Stellungnahmen ersucht. Ergebnis: ganze 5 (!) der insgesamt 22 Universitäten gaben die Gehälter von Rektoren und Vizerektoren bekannt. Wie erwartet nicht unter diesen 5 Unis dabei: die MedUni Wien. Interessant aber die Begründung (hier im Original abrufbar): neben einem Verweis auf den Datenschutz wird hier auch auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskommission verwiesen (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens) und dass es ohnehin einen Einkommensbericht des Rechnungshofs gibt.

Nun, diesen Bericht gibt es und er ist öffentlich zugänglich. Dort erfahren wir auf Seite 413 die Zahlen für 2011 und 2012, jeweils hochgerechnet auf Vollzeitäquivalente. Demnach verdient man als weibliches Mitglied des Rektorats (also als Vizerektorin) jedenfalls € 166.000.- (die Zahlen für 2011 sind höher), als männliches Rektoratsmitglied € 236.000.-. Davon ausgehend, dass männliche und weibliche VR gleich entlohnt werden, kann man also auch entsprechende Berechnungen für den Rektorsposten anstellen.

Wozu also die Geheimnistuerei?
Da könnten uns die Antworten der 5 "transparenten" Universitäten (WU, UniWien, TU Wien, Angewandte, KunstUni Linz) weiterhelfen, diese veröffentlichen nämlich auch die Höhe der Prämienzahlungen (im Schnitt um die € 35.000.-). Der Replik auf die (sparsam) offengelegten Rektoratsgehälter ("da verdienen ja manche Rektoren mehr als der Minister") kann man nur beschränkt zustimmen – Gehälter in der (wenn auch nicht überall transparent) dargelegten Größenordnung sind an den großen Universitäten des Landes der Bedeutung der damit verbundenen Aufgaben sicherlich nicht unangemessen.
In höchstem Maße unangemessen ist jedoch, dass nicht offengelegt wird wofür hier Prämien ausbezahlt werden. Diese basieren auf der Erfüllung von Vereinbarungen, welche der UniRat mit Rektor und Rektorat abschließt und diese strategischen Vorgaben sollten offengelegt werden.

PS: die individuellen Antworten der einzelnen Universitäten zur parlamentarischen Anfrage sind hier abrufbar.