Anmerkung zum AMM-Blog

Wie schon mehrfach bei unseren Online-Besprechungen erörtert:
Unserer Homepage (und damit auch unser Blog) basiert auf einer technisch nicht mehr aktualisierbaren Basis (php, CMS), weshalb nach einer Entscheidung zum künftigen System ein kompletter Relaunch notwendig ist.
Die umfangreichen Informationen, welche sich auf unserer Homepage finden, werden - wenn auch in Handarbeit - in das neue System transferierbar sein. Da dies in keinem Fall für die Blog-Beiträge gilt, haben wir vor dieser Perspektive die Zahl der Blog-Beiträge in der letzten Zeit deutlich zurückgefahren.
Dies als Information - der "normale" Teil vom amm.or.at wird natürlich weiter aktuell gehalten, der Umstieg auf ein technisch aktuelles Content Management System sollte ~ um den Sommer erfolgen.

erfüllte AMM-Agenda: Gehaltsanpassung QV alt und iKV

Im Zuge der nunmehr (vorerst) abgeschlossenen Verhandlungen zur KA-AZG Vereinbarung und der Überschreitungsermächtigung für Gehaltsanpassungen im Jahr 2024 konnte ein seit langem von AMM-Vertretern in unterschiedlichen Gremien (siehe auch hier aus dem Jahr 2017) verfolgtes Projekt nun endlich zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden: die Gehaltsangleichung zwischen den MitarbeiterInnen der "QV alt" und denen des aktuellen Karrieremodells (also der internen Karrierevereinbarung), was im Bruttogehalt der im "alten" Karrieremodell Qualifizierten ein Plus von (deutlich) mehr als € 2000.- bedeutet.
Zusätze zu den bestehenden Arbeitsverträgen wurden den Betroffenen bereits zugeschickt, die Gehaltsanpassung erfolgt rückwirkend mit dem 1. Jänner.
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Polaschek: Quoten für befristete Verträge

Im Rahmen der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage gab Bildungsminister Polaschek bekannt, in die Leistungsvereinbarungen zwischen Ministerium und Universitäten für die Jahre 2025 bis 2027 nunmehr auch Höchstquoten für befristete Verträge aufnehmen zu wollen.
Über solche Quoten soll – bei explizit unveränderter Kettenvertragsregelung (§109 UG) - für jede einzelne Universität und offensichtlich auch Organisationseinheit unter Berücksichtigung der Anzahl der bestehenden Drittmittel-MitarbeiterInnen der maximale Anteil an befristeten Stellen "individuell abgestimmt" werden.
Dieser Plan – der, wenn er umgesetzt wird, in seinen Auswirkungen wohl deutlich über die Amtszeit Polascheks hinausgeht – stellt ein weiteres Beispiel dafür dar, wie die Leistungsvereinbarungen als Mechanismen genutzt werden, welche die rechtlich vorgegebene universitäre Autonomie einschränken.
Da der Leidensdruck durch befristete Verträge an den einzelnen Universitäten völlig unterschiedlich ausgeprägt ist, wird man die Konsequenzen eines solchen Planes erst mit der gelebten Umsetzung beurteilen können.
Doch wahrscheinlich wäre wohl gerade in Zusammenhang mit prekären Dienstverhältnissen, Befristungen und der Aneinanderreihung von Beschäftigungsverhältnissen mehr gewonnen, den Gesetzestext an sich zu überdenken, anstatt den Universitäten die Ausgestaltung und Umsetzung problematischer Bestimmungen vorzuschreiben.

Uni Salzburg: nächster Anlauf zur Rektorswahl

Laut einem Bericht der Salzburger Nachrichten hat der ehemalige/bisherige/verhinderte Rektor der Universität Salzburg sich im Rahmen des neu gestarteten Ausschreibungsprozesses nicht für die Funktion des Rektors beworben (Bewerbungsende war der gestrige Freitag).
Damit zieht sich der mittlerweile 70-jährige Hendrik Lehnert aus einem bemerkenswerten Konflikt zurück, der jenseits einer personellen Führungswahl wesentlich weitreichendere Themen berührte bzw. nach sich zog: die Frage der universitären Autonomie und die Fehl-Interpretation des Universitätsgesetzes durch das Wissenschaftsministerium, welche in der Folge durch das Bundesverwaltungsgericht klargestellt werden musste.

Damit geht der Prozess der Rektorswahl mit einer aktuell über einjährigen Verzögerung in die nächste Runde – oder besser wohl, in den Neustart einer bereits durchlaufenen Runde: der Auswahl der drei als am besten geeignet gesehenen KandidatInnen durch eine Findungskommission. Wir geben einen Überblick über die bemerkenswerte Historie der bisherigen Abläufe.
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Studienförderungsprogramme als Euphemismus

Am heutigen 29. März endet die Anmeldung für den MedAT, welcher bekanntlich das österreichweite Zulassungsverfahren zu den Studien der Human- und Zahnmedizin darstellt. Der Test selbst findet am 5. Juli statt und auch heuer werden im Rahmen dieses Aussiebeverfahrens durchschnittlich etwa 10 StudienwerberInnen an den jeweiligen Test- (=Studien)orten um einen Studienplatz rittern.

Dazu, ob dieses Aufnahmeverfahren passgenau ist (also eine prädiktive Aussagekraft dazu hat, dass man tatsächlich die besten Studierenden bzw. späteren ÄrztInnen herausfiltert), existiert im Grunde keine wissenschaftliche Evidenz, weshalb man sich in Zusammenhang mit dem MedAT auch gerne in die gebetsmühlenartig vorgebrachten Begriffen von "Gerechtigkeit und Objektivität" des Auswahlverfahrens flüchtet – "kontinuierliche Weiterentwicklung" kommt PR-mäßig auch gut.

Zumal Universitäten ja Orte der Kreativität sind und man die "Weiterentwicklung" eines Auswahlverfahrens auch nicht auf den Test an sich beschränken muss, sondern auch auf die Auswertungskriterien erstrecken kann – wir erinnern uns an die vor einem Jahrzehnt ad hoc erfolgte Neufestsetzung der Auswertungskriterien.
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