Nachdem die Universität Innsbruck von einer externen Evaluierungsgruppe schwere Rügen zu ihrem defensiven Verhalten nach Plagiatsvorwürfen (u.a. gegen den Sohn des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Stoiber) hinnehmen musste („Wegen der Publizität einiger in letzter Zeit erhobener Plagiatsvorwürfe drängte sich jedoch die Frage auf, wie die Universität Innsbruck der Problematik effektiver begegnen kann“… „Hinzuweisen ist aber darauf, dass eine rigide Haltung gegenüber jeglicher Art von Plagiatspraktik nötig ist.“), kommen die Tiroler jetzt auch in einer anderen Sache in die Schlagzeilen:
Vom Wissenschaftsministerium wurde ein aufsichtsbehördliches Verfahren eingeleitet da eine Professur so ausgeschrieben worden sei, dass sie genau auf eine Person zugeschnitten ist. Es existiert sogar ein Protokoll in dem wörtlich zu lesen ist: Die „..Professur für Esther XXXXXXX … wird … demnächst ausgeschrieben. Professor Eccher sieht in der personenbezogenen Auswahl strategische Gesichtspunkte des Rektorats. Zum einen ist das die Frauenförderung … sowie ein klares Signal nach Südtirol..“
Nun, darüber was man unter Frauenförderung zu verstehen hat gehen die Meinungen auseinander, dass in Wien solche Sachen geschickter gestrickt werden darf uns mit Stolz erfüllen. Aber ein klares Signal an Südtirol? Dies im Detail zu betrachten ist durchaus interessant: mit 1. Oktober diesen Jahres (wohlgemerkt, 1 Woche vor der Veröffentlichung der Ausschreibung für „Italienisches Verfassungsrecht mit besonderer Berücksichtigung der südtiroler Autonomie) trat ein Vertrag in Kraft welcher für die nächsten 3 Jahre Finanzmittel in der Höhe von € 350.000 bereitstellt. Fördergeber: das Land Südtirol. Empfänger: Das Institut für Italienisches Recht.

Somit eine interessante Geschichte und ein weiteres lehrreiches Beispiel wie Professuren entstehen können.
Das Ministerium soll Rektor Tilmann Märk aufgefordert haben zu erklären, ob die Ausschreibung rechtmäßig erfolgte (ein dezidiertes „Nein“ würde überraschen). Laut einem Bericht der Tageszeitung „Die Presse“ rechtfertigt sich die Universität damit, dass es sich um eine Professur nach §99 (3) handle und damit nicht um eine Professur, die für alle Bewerber offen sei, sondern um eine Art Beförderung – eine in mehrfacher Weise interessante Begründung: offenbar gibt es in Innsbruck (wie ja auch an der Uni Wien) §99 (3) Professuren. Also genau das „Karriereinstrument“ welches an der MedUni Wien vor einigen Jahren nach Verlautbarung im Mitteilungsblatt und Einlangen der Bewerbungen vom Rektor „abgedreht“ wurde…

Kurzbeitrag in „Die Presse
Lehrgeld: „Neue Südtiroler Tageszeitung“
Strategische Professur: „Neue Südtiroler Tageszeitung“