Das Rektorat und der Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal der Medizinischen Universität Wien haben eine neue Betriebsvereinbarung (BV) zu den Arbeitszeiten der klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzte abgeschlossen.
Anlass für die neue BV war die Möglichkeit, gemäß UG 2002, § 110 (1), weiterhin durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeiten von 60 Stunden einräumen zu können. Voraussetzungen dazu: eine entsprechende BV, das Opt-Out der/des Betroffenen und die Widmung der über die 48 Wochenstunden durchschnittlicher Höchstarbeitszeit hinausgehenden Wochenstunden als FL-Zeit im Rahmen der Normalarbeitszeit (s. dazu § 7(4), an dieser Stelle findet sich auch der Verweis auf die FL-Zeiten-Regelung). Die UG-Regelung ist befristet mit 31.12.2021, daher wurde die Befristung der BV an dieses Datum angeglichen.
Bei dieser Gelegenheit wurden auch einige andere Punkte nachgeführt, z.B. RT/WT im § 5(4), RB § 9e(6), sowie der Nachtrag zur bisherigen Vereinbarung über die Angleichung der Abgeltung von Journaldiensten an Samstagen und Sonntagen eingefügt. Darüber hinaus waren redaktionelle Änderungen notwendig.
Unten stehend finden Sie den vollständigen Text der Vereinbarung und noch einmal (weil dazu gehörig) die Regelung der Forschungs- und Lehrzeiten.

Betriebsvereinbarung KA-AZG
Nachtrag zur BV (27. März 2019) - Umziehzeiten
Regelung der Forschungs- und Lehrzeiten

Für Rückfragen per Mail oder Informationsveranstaltungen an den Kliniken steht der Betriebsrat gerne zur Verfügung. Wir ersuchen aber um einen entsprechenden Vorlauf bei der Termingestaltung.