Gemäß § 13 des Universitätsgesetzes (UG) 2002 sind zwischen den einzelnen Universitäten und dem Bund im Rahmen der Gesetze für jeweils drei Jahre Leistungsvereinbarungen abzuschließen.
Die vorliegende Leistungsvereinbarung (LV) ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag und dient der gemeinsamen Definition der gegenseitigen Verpflichtungen. Sie regelt, welche Leistungen von der Medizinischen Universität Wien im Auftrag des Bundes erbracht werden und welche Leistungen der Bund hierfür erbringt.

aktuelle Leistungsvereinbarung der MedUni Wien 2022-2024
aktuelle Leistungsvereinbarung der MedUni Wien 2022-2024: Ergänzung 1 & 2

Ergänzung 1: "COVID-Prämien"
Ergänzung 2: Ludwig Boltzmann Einrichtungen an der MedUni Wien



Leistungsvereinbarung der MedUni Wien 2019-2021