Am 13. und 14. September 2022 wählt der Mittelbau unserer Universität seine VertreterInnen in die drei nachfolgend angeführten wichtigen Universitätsgremien. Die in diese Gremien demokratisch gewählten Mandatare nominieren in der Folge dann auch die Vertreterinnen und Vertreter für/in die gesetzlich vorgesehenen Kollegialorgane (Habilitationskommissionen, Berufungskommissionen, Curriculumkommissionen) bzw. Arbeitsgruppen - diese Wahlen prägen also ganz wesentlich das "Gesicht" der Universität in den nächsten drei Jahren.

Senat

Der Senat bildet – neben dem Rektorat und dem UniRat – eines der drei Leitungsorgane der Universität. Der Senat stellt das höchste universitäre Gremium dar, in dem alle Personengruppen vertreten sind. UND er stellt das einzige Leitungsorgan dar, dessen Mitglieder von allen MitarbeiterInnen der Universität demokratisch gewählt werden.
Die "Macht" des Senats ist zweifellos geringer als die von Rektorat und UniRat - aber das ist vielleicht der Preis den man in einem autoritären Universitätsgesetz dafür zahlen muss, dass man sich aufgrund einer demokratischen Wahl zusammensetzen kann...

Aufgaben:

  • Wahl des Rektors: Erstellung eines 3er Vorschlages an den UniRat (dieser wählt den Rektor, ist dabei aber an den Vorschlag des Senats gebunden) ODER Bestätigung des amtierenden Rektors mit 2/3-Mehrheit (bei gleichzeitiger entsprechender Mehrheit im UniRat)
  • Wahl von zwei Mitgliedern des Universitätsrates
  • Lehrbelange: Erlassung und Änderung der Curricula: Regelstudien, Universitätslehrgänge
  • Gleichbehandlung und Frauenförderung
  • Einsetzung von Kommissionen für Habilitations- und Berufungsverfahren
  • Zustimmung zum Organisationsplan (Struktur und Gliederung der MedUni Wien)
  • Zustimmung zum Entwicklungsplan (Professuren nach §98 und §99)

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen ist Anlaufstelle für alle Angehörigen der Medizinschen Universität Wien. Er hat folgende Aufgaben:

  • Diskriminierungen durch Universitätsorgane entgegenzuwirken;
  • Universitätsorgane und Universitätsangehörige in Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Frauenförderung zu beraten und zu unterstützen;
  • Agenden der Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder der Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung wahrzunehmen;
  • Ausübung der Informations-, Mitwirkungs- und Kontrollrechte in Gleichbehandlungsfragen und in Personalangelegenheiten;
  • Mitwirkung und Kontrolle in Berufungs- und Habilitationsverfahren;
  • Erhebung von Beschwerden an die Schiedskommission

KA-AZG-VertreterInnen

Das KA-AZG ist ein ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz, das die ArbeitnehmerInnen –also auch uns ÄrztInnen- vor Belastungen schützen soll, die uns (auch längerfristig) gesundheitlich schaden und akut verhindern sollen, dass uns anvertraute Patienten zu Schaden kommen.
Das KA-AZG und das Arbeitsruhegesetz (ARG) gelten für alle Ärzte und Zahnärzte im Klinischen Bereich der MUW unabhängig von der Rechtsgrundlage ihres Beschäftigungsverhältnisses (Beamte, Vertragsbedienstete, Wissenschaftliche MitarbeiterInnen (in Ausbildung), Angestellte).