Udo Janßen ist ein mächtiger Mann. Als Herr über die Spitäler und Pflegeheime der Stadt (dazu gehört auch das AKH) dirigiert er tausende Mitarbeiter und verwaltet ein Budget von etwa 2,8 Milliarden Euro. Jetzt hat Udo Janßen ein Problem. Damit ist nicht (nur) der Aufstand der Ärzte gemeint, die gegen die Einsparung von Dienstposten auf die Barrikaden steigen.
Konkret geht es um Recherchen der „Presse“, die Fragen aufwerfen: Hat sich Janßen als Vize-Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes (KAV) eine KAV-Wohnung gesichert? Nicht irgendeine, sondern eine Sozialwohnung, die zur Unterstützung von sozial schwachen Krankenschwesterschülerinnen gedacht ist? Hat sich der damalige Vize-Generaldirektor ausgerechnet eine „Mutter Kind“-Wohnung (!) genommen? Also eine KAV-Sozialwohnung, die offenbar für alleinerziehende Mütter gedacht ist und deshalb mehr Wohnfläche als die Standardwohnungen in dem betreffenden KAV-Wohnhaus bietet.

„… entgegen den Richtlinien“

Die Fakten: Vor Wochen veröffentlichte der Stadtrechnungshof (StRH) zahlreiche kritische Berichte über das Ressort von Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely. In diesem Konvolut ging ein Prüfbericht mit dem Titel „Prüfung der Verwaltung von Personalwohnhäusern“ unter. Den hat sich „Die Presse“ nun genauer angesehen.
Für die KAV-Personalwohnungen hielt der StRH fest: Sie würden „als besondere Sozialleistung (…) insbesondere an Schülerinnen an Krankenpflegeschulen“ zur Verfügung gestellt – als vorübergehende Wohnmöglichkeit. Zu dem Personalwohnhaus Hasnerstraße 124 b, das direkt bei der U3-Endstation Ottakring liegt, ist in dem Bericht zu lesen: „(…) kam zutage, dass Wohnungen prima facie entgegen den Richtlinien des Kriterienkataloges vergeben worden waren.
Im ersten Fall erfolgte die Überlassung einer Mutter-Kind-Wohnung sowie einige Monate später einer weiteren Wohnung mit 30 m2.“ Wer hat hier die Richtlinien ignoriert, um sich zwei Sozialwohnungen zu sichern? Das mussten die Prüfer aus Datenschutzgründen verschweigen.
Jetzt kommt der brisante Teil: Bei dem Bewohner der als Sozialwohnungen gedachten Wohnungen handelt es sich nach „Presse“-Recherchen um Udo Janßen, damals Vize-Generaldirektor, heute Chef des KAV.

Familie nachgeholt

Demnach zog zuerst Janßen ein, etwas später nahm er noch eine zweite Sozialwohnung im selben Haus für seine Familie. Eine „Presse“-Anfrage beim Zentralen Melderegister bestätigt: Janßen hatte in dem Wohnturm, in dem die Sozialwohnungen für Schwesternschülerinnen untergebracht sind, seinen Hauptwohnsitz (nach “Presse”-Informationen vom Frühjahr 2013 bis zum Sommer 2014.
KAV-Sprecher Johann Baumgartner kommentiert das nur knapp: „Ich kann bestätigen, dass Professor Janßen eine Personalwohnung des Krankenanstaltenverbundes zur Verfügung gestellt bekommen hat.“ Sind es jene zwei Sozialwohnungen in der Hasnerstraße, die dem StRh aufgefallen sind? Das wird von dem KAV-Sprecher nicht bestätigt. Und nicht dementiert.
Eigentlich sollte eine Gehaltsprüfung eine missbräuchliche Vergabe von Sozialwohnungen verhindern. Nur: Bei seinem Vize-Generaldirektor hatte der KAV auf die Prüfung der Bedürftigkeit offenbar vergessen. Deshalb lautet die KAV-Antwort auf die Frage, ob Vize-Chef Janßen überhaupt Anspruch gehabt hatte, also sozial bedürft ist, so: Man könne das nicht sagen, weil das Einkommen nicht geprüft wurde.

„Ortsüblicher Preis“

KAV-Sprecher Baumgartner rechtfertigt das Vorgehen in dieser Causa so: Janßen sei von Deutschland nach Wien gezogen, habe eine Wohnung gebraucht – ihm sei vom damaligen KAV-Generaldirektor, Wilhelm Marhold, die Wohnung zur Verfügung gestellt worden. Warum Janßen nicht in ein Hotel oder Appartement eingezogen ist, sondern (nach „Presse“-Recherchen) in eine Mutter-Kind-Sozialwohnung (um sich später eine zweite sozial geförderte Personalwohnung zu reservieren), bleibt unbeantwortet.
Der KAV betont, dass Janßen nicht den Sozialtarif (circa 98 Euro für die 30-m2-Wohnung, circa 220 Euro für die 60-m2-Wohnung inkl. Heizung, Wasser, Möbel usw.) bezahlt habe, sondern einen „ortsüblichen Preis“. Nur: Im StRH-Bericht findet sich kein Hinweis darauf. Vielmehr sind in dem Bericht nur die Sozialtarife aufgelistet. KAV-Sprecher Baumgartner versichert auf Nachfrage nochmals: Janßen habe mit seinem Einzug eine „ortsübliche“ Miete bezahlt. Wie hoch die „ortsübliche“ Miete war, wird auf mehrfache Nachfragen der „Presse“ aber nicht beantwortet.

Udo Janßen (47) ist seit November Generaldirektor des Krankenanstaltenverbundes, der einer der größten europäischen Spitalsträger ist. Der Deutsche studierte Medizin, BWL, ist auch Wirtschaftsjurist. Er war seit 2013 Vize-Generaldirektor im KAV. Originalbeitrag in: Die Presse