Mit zehn Forderungen warteten die Spitzenvertreter der Österreichischen Privatuniversitäten Konferenz (ÖPUK) Mitte des Monats bei einer Pressekonferenz in Wien auf, darunter die Abschaffung der verbindlichen Bezeichnung „Privatuniversität“ in der Namensgebung der Universität und in der Berufsbezeichnung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Präsident der uniko, Rektor Oliver Vitouch, hat für dieses Begehren kein Verständnis: „Mit der Bezeichnung ,Privatuniversität‘ wird schon jetzt ein Stück weit Etikettenschwindel betrieben“, hält Vitouch dagegen. „Privat“ stimme dann nicht, wenn öffentliche Mittel überwiegen, und „Universität“ träfe nicht zu, wenn kaum Forschung betrieben werde.

Das „Privat-“ wegzulassen, um die österreichischen Privatunis künftig „Universität“ und deren Professorinnen und Professoren „Univ.-Prof.“ zu taufen, mache die Lage nicht besser, erklärt der Präsident der Universitätenkonferenz gegenüber dem uniko-Newsletter. „Allein schon im Sinne des Konsumentenschutzes bin ich dafür, dass draufsteht, was drin ist – wie auch in anderen Lebensbereichen.“ Die ÖPUK hatte als Beispiel für die Notwendigkeit der Abschaffung der Bezeichnung Privatuniversität das Urheberrechtsgesetz genannt: Aus dessen Bestimmungen über die Aufführung von Werken der Filmkunst an den Universitäten gehe nicht hervor, ob diese auch auf Privatunis anzuwenden seien.
Auch zur Forderung der ÖPUK, Studierende an Privatuniversitäten sollten dieselben Fördermöglichkeiten wie Studierende an staatlichen Hochschulen erhalten, äußert sich Vitouch reserviert: „Wenn Studierende in der Lage sind, 22.000 Euro jährlich an Studiengebühren zu zahlen, sind sie nicht auf öffentliche Förderungen angewiesen.“ Dessen ungeachtet seien Studierende an Privatunis gemäß Paragraf 3 Abs.7 Privatuniversitätengesetz schon jetzt hinsichtlich der meisten Förderbestimmungen, inklusive des Studienförderungs-gesetzes 1992, gleichgestellt.
Grundsätzlich hält Vitouch fest, dass Privatuniversität in Österreich „sehr Unterschiedliches bedeuten“ könne. Vielfach handle es sich um Landeshochschulen mit hohem öffentlichem Finanzierungsanteil, etwa im Falle der „Anton Bruckner Privatuniversität“ (vormals Bruckner-Konservatorium Linz). „Auf der anderen Seite bestehen Privathochschulen wie die "Sigmund Freud Universität", die für die neu eingerichteten Bachelorstudien Jus und Medizin Studiengebühren von 16.000 bzw. 22.000 Euro pro Jahr einheben.“
Der Vorsitzende der ÖPUK Karl Wöber hatte bei der Präsentation der Ziele und Forderungen der zwölf Privatuniversitäten (mit derzeit 10.202 Studierenden) erklärt: „Unser Ziel sind 15.000 Studierende bis zum Jahr 2020. Dafür sind einige Änderungen notwendig.“ An erster Stelle stehe die Forderung nach fairen Wettbewerbsbedingungen, wie etwa die Angleichung der Akkreditierungsvoraussetzungen für Universitätslehrgänge in allen Hochschulsektoren. uniko-Präsident Vitouch hält dies für nicht schlüssig: „Das Qualitätsmanagementsystem der staatlichen Universitäten in Österreich unterliegt gemäß Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz einer Auditierungs- und Zertifizierungspflicht durch international anerkannte Qualitätssicherungs-agenturen. Auch die Standards für die Einstellung des in Forschung und Lehre tätigen wissenschaftlichen Personals sind hoch; dies gilt insbesondere für Berufungsverfahren nach den Paragrafen 98 und 99 UG. Eine Akkreditierung einzelner Lehrgänge wäre hier systemfremd.“

Quelle: uniko