Alle Minister/innen wieder, kommt eine …

Es sieht so aus, als ob jede/r neue Wissenschaftsminister/in eine eigene Novelle benötigt. Der jetzige Ressortchef hat eine Universitätsgesetzreparaturnovelle geerbt. Sein Vorgänger wollte Universitätsfusionen ermöglichen, etwa um die Medizinische Universität Innsbruck mit der Stammuniversität zu vereinigen, und so den Status von vor 2004 wieder herzustellen. Jetzt finden wir einige Paragraphen, die ein solches Vorgehen ermöglichen sollen, freilich für alle Universitäten. Wahrlich eine Idee, die allerdings für eine einzige Universität ein Vielfaches kosten würde, was damals die Trennung und Verwaltungsumstellung bei der Entlassung aller Universitäten in die Maastricht-Autonomie gekostet hat: Zehn Jahre getrennte Wege haben überall ihre Spuren hinterlassen und nach eingehenden Debatten will zurzeit niemand fusionieren, wenngleich Kooperationen zwischen Universitäten an manchen Standorten intensiv gepflogen und von der Politik heftig unterstützt werden.

Die andere Reparaturwelle im Gesetz betrifft den Wunsch eines Landeshauptmannes, pardon, eines Landes, eine eigene universitäre medizinische Ausbildungsstätte zu haben, und plötzlich sind sogar zusätzlich Finanzmittel vorhanden. Linz ist nun die einzige Volluniversität Österreichs: Sie bekam eine medizinische Fakultät, einen zusätzlichen neuen Dekan – und eine Gesetzesnovelle, die das alles im Nachhinein ermöglicht. Freilich: Die medizinische Grundausbildung, die Vorklinik, findet an der Medizinischen Universität Graz statt: Mobilität über alles! Und die ÖBB hat die bereits eingesparte Verbindung Graz-Linz wieder eingeführt, denn es werden eine Menge neuer pendelnder Studierender erwartet: Mobile-Learning neu!

Ganz Österreich bekennt sich zur Gleichbehandlung, in der österreichischen Verfassung ist diese verankert, peinlich nur, dass an den gelehrten Schulen diese Vorgabe offensichtlich nur mangelhaft wahrgenommen wird. Daher muss nun zur Abhilfe eine 50%-Quote auch im Universitätsgesetz festgeschrieben werden.

Eine Menge Änderungen enthält auch der studienrechtliche Teil des UG: Aber darum werden sich andere kümmern müssen. Die ÖH hat ja eine große Lobby, sodass immerhin das ÖH-Wahlrecht wieder repariert wurde. Auf festgeschriebene, didaktisch sinnvolle Betreuungsverhältnisse mit genügend universitärem Personal warten wir vergebens.

Das Billigste allerdings fehlt dieser Novelle: Eine einheitliche Gruppe aller Lehrenden, Forschenden und Kunsterschließenden an einer Universität, gemeinhin als Faculty bekannt: Damit echte Kooperation mehr Leistungen an den Universitäten ermöglicht, und gemeinsame Verantwortung für die Universität übernommen werden kann, da man an den Entscheidungen partizipieren darf!

Denn
Universität ist Leistung durch Kooperation, Verantwortung durch Partizipation!
Warum ist das so schwer zu verstehen?

Christian Cenker
Vorsitzender des ULV-Österreich
Universität Wien
christian.cenker@univie.ac.at