Acht der 21 heimischen Universitäten heben derzeit in Eigenregie Studienbeiträge ein. Jedoch: der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hegt grobe Bedenken wegen dieser Vorgangsweise. Am Mittwoch gaben die Höchstrichter bekannt, dass sie ein Prüfungsverfahren gegen die Verordnung der Uni Wien einleiten, mit der Studiengebühren vorgeschrieben werden. In 85 Prozent der Fälle hebt der VfGH am Ende eines solchen Verfahrens die Verordnung auf. Politisch hätte das Folgen: Wenn die autonomen Studiengebühren fallen, müsste sich wieder die Regierung um eine Lösung des Problems bemühen. ganzer Beitrag aus: Die Presse