17. October 2012, um 20:53
Acht der 21 heimischen Universitäten heben derzeit in Eigenregie Studienbeiträge ein. Jedoch: der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hegt grobe Bedenken wegen dieser Vorgangsweise. Am Mittwoch gaben die Höchstrichter bekannt, dass sie ein Prüfungsverfahren gegen die Verordnung der Uni Wien einleiten, mit der Studiengebühren vorgeschrieben werden. In 85 Prozent der Fälle hebt der VfGH am Ende eines solchen Verfahrens die Verordnung auf. Politisch hätte das Folgen: Wenn die autonomen Studiengebühren fallen, müsste sich wieder die Regierung um eine Lösung des Problems bemühen. ganzer Beitrag aus: Die Presse
Kommentare
Da hat Töchterle "seine" Unis aber ordentlich hineingeritten. Auf seinen Wunsch und Druck haben sich einige Unis entschlossen die gebühren selbständig einzuheben. Töchterle hatte ihnen davor de facto rechtssicherheit zugesichert. und jetzt?
Am Beispiel der Studiengebühren wird man den wahren Charakter der Uni-Autonomie ermessen können. Wenn die Unis diesen zumutbaren Anteil ihrer Finanzierung von den Nutzern nicht einheben dürfen, dann stellt sich schon die Frage,ob der Gesetzgeber nicht a priori verpflichtet gewesen wäre,diese Frage klar zu regeln.Ein weiteres Beispiel für den parlamentarischen Pfusch, für den BM Töchterle aber nicht verantwortlich zeichnet.So wie die Wahrheit sind auch Studiengebühren zumutbar und keine Spielwiese für Armutsdebatten.Die Handlungsfähigkeit der Unis kann nicht ständig durch Politgeplänkel eingeschränkt werden.