Ende September 2019 enden die Funktionsperioden der aktuellen Rektorate an den öffentlichen österreichischen Universitäten. Diejenigen Unis, welche ihre bestehenden RektorInnen nicht über ein im Universitätsgesetz vorgesehenes (stark) verkürztes Verfahren in ihrem Amt bestätigt haben (Zweidrittelmehrheit in Senat und UniRat), befinden sich damit bereits in der Endphase des Ausschreibungs- bzw. Findungsprozesses.

Laut UG wird der Rektor / die Rektorin vom Universitätsrat gewählt – aus einem Dreiervorschlag des Senats. Dieser Dreiervorschlag (Interessierte erinnern sich noch an die "Lex MedUni Wien" im Rahmen derer im Gesetz festgehalten wurde: "ein Dreiervorschlag hat aus 3 Personen zu bestehen") bestand an der Uni Graz aus einer einzigen Person, nämlich dem amtierenden Vizerektor Martin Polaschek. Dass Polaschek dann am 8. Februar auch zum Rektor gewählt wurde, kam wenig überraschend.

An der Uni Salzburg verzögert sich derzeit die Rektorswahl, da sich mit der ehemaligen SPÖ-Bildungsministerin Sonja Hammerschmid eine nicht in den Dreiervorschlag aufgenommene Bewerberin diskriminiert fühlte und eine Beschwerde beim Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen der Uni Salzburg eingebracht hatte (welcher dann auch an die Schiedskommission übermittelt wurde). Diese Beschwerde wurde in der Zwischenzeit abgelehnt, bemerkenswert war aber dass sich die Vorsitzende der Schiedskommission für befangen erklärte und von ihrer Funktion zurücktrat – dem Vernehmen nach weil sie unter Rudolf Mosler (in den Dreiervorschlag aufgenommen) Vizerektorin werden solle.
Am Montag (11. Februar) hat der Universitätsrat der Kunstuni Linz mit Brigitte Hütter eine aktuelle Vize-Rektorin der Johannes Kepler Universität zur neuen Rektorin gewählt. Hammerschmid kam auch hier nicht zum Zug, von einer Beschwerde ist bislang nichts bekannt.