Der Rechnungshof veröffentlichte einen Bericht zur Forschungsfinanzierung in Österreich, wobei er die Finanzierungen durch Bund und die Länder gesondert unter die Lupe nahm.
Dabei bemängelt er die Vielzahl der (untereinander nicht abgestimmten) Akteure: 216 (!) Organisationseinheiten des Bundes sowie 24 "Intermediäre" des Bundes und der Länder.
Das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Forschungsquote bis zum Jahr 2020 auf 3,76 % zu steigern, sieht der RH in weiter Ferne und bemängelt dabei süffisant, dass sich die Forschungsquote "jedoch nicht an Zielen und Ergebnissen" orientiert. "Sie war daher als isolierte Größe nicht geeignet, die Effizienz, die Qualität und die Effektivität der eingesetzten Mittel im F&E–Bereich wiederzugeben." In den Ausgabenschätzungen der Länder stuft der RH die Zuordnung von mehr als einem Drittel der als solcher deklarierten F&E–Mittel als nicht plausibel ein.

Der Bund und die Länder stellten für die Forschungsfinanzierung in Österreich im Jahr 2014 rd. 3,106 Mrd. EUR zur Verfügung. Davon entfielen rd. 2,646 Mrd. EUR auf den Bund und rd. 459,92 Mio. EUR auf die Länder.
Obwohl die Forschung einen wesentlichen Faktor für die nachhaltige Sicherung der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung der Republik Österreich darstellte, war bislang kein Gesamtüberblick über die Forschungsfinanzierung in Österreich und insbesondere deren Zahlungsströme vorhanden.
Die Forschungsfinanzierung in Österreich war durch eine Vielzahl an Akteuren — 216 Organisationseinheiten des Bundes (alle in allen Bundesministerien sowie der Parlamentsdirektion mit F&E–Angelegenheiten in unterschiedlichem Ausmaß befassten Organisationseinheiten (113 Abteilungen)) und der Länder (alle in allen Ländern mit F&E–Angelegenheiten in unterschiedlichem Ausmaß befassten Organisationseinheiten (103 Abteilungen)). Hinzu kamen 24 Intermediäre des Bundes (10, z.B. FFG, FWF, AWS) und der Länder (14, landesspezifische Rechtsträger) — gekennzeichnet. Dadurch erwiesen sich die Zahlungsströme der Forschungsfinanzierung in Österreich als komplex und unübersichtlich.
Die Bundesministerien, die Länder sowie die Intermediäre des Bundes und der Länder wandten für F&E–Angelegenheiten insgesamt rd. 811 VBÄ mit einem anteiligen Personalaufwand von rd. 57,72 Mio. EUR auf. Es bestanden in der Forschungsfinanzierung in Österreich auf Bundes– und Landesebene Mehrfachstrukturen.
Den F&E–Mitteln des Bundes von rd. 2,646 Mrd. EUR stand ein Personalaufwand von rd. 44,63 Mio. EUR gegenüber (rd. 1,69 %). Im Bereich der Länder stand den F&E–Mitteln von rd. 459,92 Mio. EUR ein Personalaufwand von rd. 13,09 Mio. EUR gegenüber (rd. 2,85 %). Hiebei waren jedoch die unterschiedlichen Aufgabenspektren der Bundesministerien und der Länder in Bezug auf F&E–Angelegenheiten zu berücksichtigen.
Die Bundesregierung war von ihrem Ziel, die Forschungsquote bis zum Jahr 2020 auf 3,76 % zu steigern, mit rd. 3,01 % im Jahr 2015 noch deutlich entfernt. Die Forschungs- quote orientierte sich jedoch nicht an Zielen und Ergebnissen. Sie war daher als isolierte Größe nicht geeignet, die Effizienz, die Qualität und die Effektivität der eingesetzten Mittel im F&E–Bereich wiederzugeben. Bei der Forschungsquote kamen zwei unterschiedliche Erhebungsmethoden zur Anwendung, die im Bereich der Länder zu deutlich ausgeprägten Abweichungen der Ergebnisse führten. Diese Abweichungen waren für die Länder nicht nachvollziehbar. Die Plausibilität der F&E–Mittel des Bundes lag — im Lichte der Definition vom F&E gemäß Frascati–Handbuch der OECD — bei über 96 %. Hingegen war bei den Ausgabenschätzungen der Länder mehr als ein Drittel der F&E–Mittel nicht plausibel.
Bei den Forschungsförderungsdatenbanken bestanden — ungeachtet der Transparenzdatenbank des Bundes und der Bundesforschungsdatenbank des BMWFW — beim Bund vier weitere Datenbanken sowie in den Ländern 14 Datenbanken, welche primär auf die Erfassung und Abwicklung von Forschungsförderungsmaßnahmen und/ oder auf Informationsbedürfnisse zugeschnitten waren. Diese Datenbanken erfüllten zwar die operativen Bedürfnisse, boten jedoch nicht die Möglichkeit zur länder– bzw. bund– länderübergreifenden Informationsbeschaffung oder zur Abbildung der gebiets- körperschaftsübergreifenden Zahlungsströme in der Forschungsfinanzierung. Durch die 136 F&E–Bundes– und Landesprogramme im Jahr 2014 (Bund: 87 F&E– Programme; Länder: 49 F&E–Programme) bestand in Österreich ein „Programmdschungel“. Überdies machte die Vielfalt der Förderungsprogramme wie auch ihre Heterogenität in Inhalt und Begrifflichkeit die Forschungsförderung in Österreich unübersichtlich.

Kompletter RH-Bericht (pdf), 135 Seiten