Die MedUni Wien-spezifische Etablierung von "Entwicklungsvereinbarungen" erfährt derzeit eine (sanfte) Überarbeitung, da das Ministerium die EVs als – wörtlich - rechtswidrig ansieht. Durch diese Überarbeitung wird das bestehende Karrieremodell beibehalten werden (können), um so weiterhin den im Universitätsgesetz dargestellten Karrierepfad (Qualifizierungsvereinbarung, welche organisationsrechtlich in die Professorenkurie führt, siehe hier) umgehen zu können.
"Echte" Professuren für den Mittelbau ergeben sich aus der im Universitätsgesetz nach §99, Absatz 4 vorgesehenen Möglichkeit von Professuren für den an der Universität etablierten Mittelbau (also explizit NICHT für externe KandidatInnen). Die Anzahl dieser Stellen muss im Organisationsplan abgebildet sein (für den Zeitraum 2019-2021 sind das 20 Professuren für Assoziierte ProfessorInnen und 20 Professuren für Universitätsdozenten, siehe siehe diesen Blog-Eintrag, nach jetzigem Stand wird es hier für einen Teil der Professuren eine Frauen-spezifische Ausschreibung geben, um so die im Rahmen der Leistungsvereinbarung paktierte Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenkurie erreichen zu können. Dass dies einen stark kosmetischen Effekt hat – die (vereinfacht gesprochen) Professuren nach §98 mit Leitungsfunktion gehen vorwiegend an Männer, während bei den Positionen ohne Leitungsfunktion der Frauenanteil erhöht wird, steht auf einem anderen Blatt.
Um die Professuren nach §99 (4) ausschreiben zu können, bedarf es laut UG einer Definition der diesbezüglichen "Spielregeln" in der Satzung – die entsprechenden Bestimmungen wurden unter starker inhaltlicher Beteiligung der AMM (Ingwald Strasser, Ivo Volf, Christian Windischberger) gestaltet und in der Folge von Senat und Universitätsrat beschlossen (eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt erfolgte bis zum heutigen Tag noch nicht).
Der vorgesehene Ablauf dieser Berufungsverfahren inklusive dem publizierten Anforderungsprofil, dem Ablauf des Auswahlverfahrens, der Qualifikationskriterien und dem Bestellungsvorgang haben wir hier veröffentlicht – aus unserer Sicht ein sorgsam abgestimmtes und ausgewogenes Dokument. Ob gute Spielregeln auch zu guten Verfahrensabläufen führen werden, bleibt abzuwarten – angesichts des zu erwartenden Zahlenverhältnisses zwischen BewerberInnen und dann tatsächlich neuberufenen ProfessorInnen ist jedenfalls klar, dass die Zahl der Unzufriedenen die der Zufriedenen übersteigen wird….