Eine bemerkenswerte Kreativität in der Interpretation bestehender Gesetze entwickelte - von der medialen und universitären Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet - vor kurzem die Donau-Universität Krems:
Der amtierende Rektor Friedrich Faulhammer wurde von Universitätsrat und Senat – in beiden Gremien jeweils einstimmig – für „eine weitere“ 4-jährige Amtszeit wiedergewählt (also abgekürztes Verfahren gemäß UG).
Das bemerkenswerte daran: Faulhammer (vormals Sektionschef im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung) bekleidet das Rektorsamt erst seit 2013, er wurde somit bereits jetzt für die Amtszeit 2017-2021 (kein Tippfehler) wiedergewählt!
„Zeitgerechte Weichenstellung“ nannte die Donau-Uni dies in einer Aussendung, wesentliche Entwicklungsziele seien durch das Rektorat schon jetzt erreicht, nämlich Akkreditierung der PhD-Studien und Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems durch die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung (AQA).