Sigmund Freud Privatuniversität erreicht Aufschub

Mit einem erfolgreichen Einspruch beim Bundesverwaltungsgericht hat die Sigmund Freud Privatuniversität erreicht, dass die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (AQ Austria) nun einen neuen Bescheid auszustellen hat. Die AQ Austria habe im ursprünglichen Verfahren – welches zu einem Entzug der Zulassung des Medizinmasters aufgrund von Qualitätsmängeln führte - wichtige Unterlagen nicht ausreichend berücksichtigt. Der neue Bescheid müsse diese Unterlagen (auch) berücksichtigen.
Die AQ Austria erklärte, dass sie die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis nehme und erneut in das Akkreditierungsverfahren einsteigen würde – Dauer: vermutlich mehrere Monate.
Bis zur neuen Entscheidung behält der Masterstudiengang der SFU seine alte Akkreditierung, wodurch quasi in letzter Minute die Türe für die "frischen" Absolventen des Bacchelorstudiums geöffnet wurde und somit in wenigen Wochen neuerlich ein Jahrgang sein Masterstudium an der SFU beginnen kann, welcher im Fall eines neuerlichen Entzugs der Akkreditierung dann wohl wieder über eine "Teach Out"-Regelung dieses Studium dennoch an der SFU abschließen könnte.
Bislang hatte die SFU für diese "gestrandeten" Studenten ein "Brückenjahr" geplant, das es den neuen (eben nicht) Master-Studierenden ermöglichen sollte, Lehrgänge an der SFU zu absolvieren, die dann im Falle einer Reakkreditierung des Masters nachträglich angerechnet werden könnten – ein gewagtes Spiel, welches nun zumindest für ein Jahr nicht zur Anwendung kommt.

US-Universitäten: Affirmative Action unzulässig

Ein höchstgerichtlicher Beschluss hat die bisherige Praxis der Affirmative Action an US-Universitäten für verfassungswidrig erklärt. Universitäten könnten durchaus regulierende Aufnahmekriterien einsetzen, um manchen Bewerbern zu helfen – doch diese sollten sozioökonomisch gewichtet sein und nicht auf Basis von Hautfarbe oder Abstammung. Die gehandhabte Praxis stelle eine Diskriminierung gegenüber weißen und asiatischen Bewerbern dar und sei damit unzulässig.
N.b.: eine Beschwerde zur Diskriminierung asiatischer StudienwerberInnen, welche nach verschiedenen Untersuchungen im Universitätssystem „over-performer“ darstellen in Bezug auf die in Harvard angewandte Aufnahme-Praxis war 2018 mit der Begründung gescheitert, dass die Universität keine diskriminierende _Absicht_ habe und die Berücksichtigung der asiatischen Herkunft – „race“ - im Rahmen einer ganzheitlichen Bewertung zulässig sei.

Ausdrücklich weiterhin erlaubt bleiben abweichende und erleichterte Aufnahmebedingungen für Angehörige des US-Militärs, was einen gewissen Bezug zu MedUni Wien erlaubt, als eine derartige Sonderregelung ja seit 2022 auch für das heimische Medizinstudium eingeführt wurde.

Politisch nominierte UniRäte quer durch Österreich

Wie bereits im Rahmen des Artikels zum künftigen Universitätsrat der MedUni Wien berichtet, erfolgte auf Antrag von BM Polaschek der Beschluss der Bundesregierung zu den politisch zu entsendenden Universitätsräten.
Ein Blick auf die hier für die einzelnen Universitäten erfolgten Nominierungen offenbart einige Personalien, die in Bezug auf ihre politische Unverfrorenheit und vorgezeichnete Interessenskonflikte jedenfalls erwähnenswert sind.
Beispielhaft:

  • Die aktuelle ÖH-Vorsitzende Keya Baier als UniRätin der Universität Salzburg
  • Der Vorsitzende der Geschäftsführung der PremiQaMed Holding GmbH (Julian Hadschieff) im UniRat der Medizinischen Universität Innsbruck
  • Im UniRat der Universität Innsbruck: sowohl (!) die Leiterin der Sektion I im BM für Finanzen als auch der Leiter der Sektion III im BM für Inneres

Was die Leiterin der Public Affairs Agenden von Sanofi Consumer Healthcare für den UniRat der Medizinischen Universität Graz qualifiziert, könnte ebenso hinterfragt werden wie Nominierungen eines Abteilungsleiters aus dem Österreichischen Raiffeisenverband (BoKu), eines Fachgruppenobmann der Wirtschaftskammer (VetMed) oder einer Abteilungsleiterin der Wirtschaftskammer (Uni Salzburg).
Eine Auswahl aus den wichtigsten Universitäten findet sich im Anschluss (komplette Liste auf der Homepage des Bundeskanzleramtes)

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Bundesregierung bestellt UniRäte: MedUni Wien

Auf Antrag von BM Polaschek beschloss die Bundesregierung die politisch zu entsendende "Hälfte" der Universitätsräte (Funktionsperiode 1. März 2023 bis 29. Februar 2028). Für die MedUni Wien (bisherige politisch entsandte Mitglieder waren Eva Dichand und Reinhart Waneck) bedeutet dies die Nominierung von Sigrid Pilz (ehemalige Wiener Patientenanwältin und Gesundheitssprecherin der Grünen Wien) sowie von Thomas Zeltner (Präsident der Schweizerischen UNESCO-Kommission und Vorstandsvorsitzender der WHO-Stiftung).
Bemerkenswert an der Nominierung Zeltners: dieser ist bereits in der laufenden Funktionsperiode Mitglied des UniRates der MedUni Wien, wurde in diesen 2018 allerdings vom Senat gewählt. Vorsitzende dieses aktuellen UniRates ist ja Eva Dichand, welche 2018 von Seiten der Politik nominiert wurde und für die kommende Funktionsperiode vom Senat gewählt wurde – da BioNTech Gründer Christoph Huber als zweite Mitglied gewählt wurde, vordergründig auf Kosten Zeltners. Eine bemerkenswerte Kreuz-Rochade.
Damit stehen vier der fünf Mitglieder des kommenden Universitätsrates fest:

  • Eva Dichand
  • Christoph Huber
  • Sigrid Pilz
  • Thomas Zeltner

Diese vier Mitglieder müssen sich vor Beginn der nächsten Funktionsperiode untereinander auf ein fünftes Mitglied einigen (aktuell: Irene Virgolini).
Nachfolgend eine Übersicht zu den Aufgaben des UniRates (was die genannten Zahlen angeht: bezogen auf den Universitätsrat der MedUni Wien – die Größe dieser Gremien ist (innerhalb vorgegebener Grenzen) variabel. mehr